Kosten Fahrstuhl/Handwerker

  • Hallo,
    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus (12 Parteien) in einer EG-Wohnung. Nun haben wir in 2013 eine neue Hausverwaltung bekommen, deren BKA's doch teilweise recht abenteuerlich sind.

    Nun zu meiner Frage: Seit die neue Hausverwaltung aktiv ist, wird - sobald eine Wohnung leer wird - diese saniert bzw. renoviert (wohlgemerkt keine energetische Sanierung). Da während der Renovierung einer Wohnung der Fahrstuhl auch intensiv von den Handwerkern genutzt wird (Fahrten in die Wohnung und wieder runter, Materialtransporte und Abtransport von Bauschutt) sehe ich es nicht ein, dass die Kosten hierfür den Mietern aufgebürdet werden. Hierzu noch eine Anmerkung: da ich überwiegend von zu Hause aus arbeite und den Hauseingang im Auge habe, wurde von mir über drei Tage ein Strichtliste der Nutzung des Aufzuges durch die Handwerker geführt. Dabei stellte ich fest, dass es hier zu bis zu 14 Nutzungen/Tag durch die Handwerker kam. Bei einer Umbauzeit von 5 Wochen kommen hier doch 300+ Nutzungen zustande, was zu nicht unerheblichen Kosten führt. In der BKA wird dieser Umstand nicht berücksichtigt, im Gegenteil: die Fahrstuhlkosten sind von 2013 zu 2014 um 64% (=0,41 €/m²) gestiegen.

    Sind die Kosten des Fahrstuhls, die durch die Nutzung der von der Hausverwaltung beauftragten Handwerker generell von den Mietern zu tragen, wenn es sich um eine Wohnungsrenovierung handelt ? Der Nutzen dieser Massnahme liegt doch einzig und allein beim Eigentümer.

    Vielen Dank

  • Ich wüsste jetzt erst mal nicht automatisch, welche Kosten durch die Benutzung eines Fahrstuhls konkret steigen würden? Kann sich ja höchstens um die Wartung handeln, wenn das nach Betriebsstunden geht?
    Das ist zwar sicher ein Kostenfaktor, aber es ist schon reichlich seltsam, wenn du mir erzählen würdest du sitzt den ganzen Tag hinter deine Wohungstür am Türspion, und zählst wer da wann den Fahrstuhl benutzt?
    Schau doch erst mal in die Rechnnngen rein, woran diese Kostensteigerung liegen könnte. Möglicher weise relativiert sich das auch über die nächsten Abrechnungsjahre wieder.

  • Hallo AJ1900,

    1) wo steht, dass ich am Türspion stehe und die Fahrstuhlnutzer beobachtet? Bitte genauer lesen - ich habe gesagt, ich arbeite von zu Hause aus und habe den Hauseingang von meinem Schreibtisch aus im Blick!!!!

    2) in den früheren BKA's waren Wartung, Service und TÜV jeweils einzeln aufgeführt. Jetzt ist nur noch eine Summe angegeben, die aber trotzdem weitaus höher als die Summen aus den vorherigen Abrechnungen ist.

  • Der Sinn der Frage erschließt mir nicht ganz?

    Werden in dem Haus die Kosten des Aufzugs je Fahrt abgerechnet?

    Zitat

    im Gegenteil: die Fahrstuhlkosten sind von 2013 zu 2014 um 64% (=0,41 €/m²) gestiegen.

    Dann sollte man mal hinterfragen bzw. prüfen warum.

    Zitat

    Jetzt ist nur noch eine Summe angegeben, die aber trotzdem weitaus höher als die Summen aus den vorherigen Abrechnungen ist.

    Vermutlich ein Wartungs-/Servicevertrag, den man sich mal vorlegen lassen sollte.

  • 2) in den früheren BKA's waren Wartung, Service und TÜV jeweils einzeln aufgeführt. Jetzt ist nur noch eine Summe angegeben, die aber trotzdem weitaus höher als die Summen aus den vorherigen Abrechnungen ist.


    Dann wäre das wohl eher der Ansatzpunkt, und nicht das aufrechnen wer wann den Fahrstuhl nutzt? Lass dir Ausweisen was gemacht wurde. Dafür wirst du wohl die Rechnungen einsehen müssen um Klarheit zu bekommen. Das diese Steigerung aber nun an einer Mehrnutzung liegt, kann ich mir eigentlich nicht so ganz erklären. Davon abgsehen hast du ja auch eine Mindernutzung dadurch das dort keiner Wohnt.
    Eine Strichliste über die Fahrstuhlnutzung zu führen wäre mir persönlich zu peinlich? Ich dachte im ersten Moment dein Nick wäre "Mielke", nachdem ich das gelesen habe!!;)

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (13. Oktober 2015 um 13:17)

  • Werden in dem Haus die Kosten des Aufzugs je Fahrt abgerechnet?

    Prust, ;)das wäre doch mal was. Bau ich Münzeinwurf an, pro Fahrt bitte 50Cent. Das könnte sich echt lohnen.:o

  • Hallo AJ1900,

    Davon abgsehen hast du ja auch eine Mindernutzung dadurch das dort keiner Wohnt.

    Das ist doch mal eine gute Antwort. Über diese Sichtweise hatte ich noch nicht nachgedacht - Danke.

    Zum Thema Strichtliste: normalerweise ist es mir herzlich egal, was die Nachbarn tun und lassen. Wenn es aber um extreme Kostensteigerungen in den Betriebskosten handelt, wüsste ich doch ganz gerne, wie diese zustande kommen. Gerade der Faktor der Fahrstuhlkosten ist für mich ärgerlich, da wir als EG-Bewohner mit der flächenmässig größten Wohnung im Haus auch die höchsten Fahrstuhlkosten zu tragen haben, ohne diesen nutzen zu können (für 2014 waren das gerade einmal 40,- € weniger als die Heizkosten).

  • Gerade der Faktor der Fahrstuhlkosten ist für mich ärgerlich, da wir als EG-Bewohner mit der flächenmässig größten Wohnung im Haus auch die höchsten Fahrstuhlkosten zu tragen haben, ohne diesen nutzen zu können (für 2014 waren das gerade einmal 40,- € weniger als die Heizkosten).


    Ist ja verständlich, aber so ist nun mal das Prinzip. Ja ein Fahrstuhl ist teuer, zumal dann wenn es nicht so viele Wohneinheiten gibt. Aber wie gesagt, schau in die Rechnungen rein, dann klärt sich das bestimmt auf. Aber das das nun konkret was mit der Anzahl der Fahrten zu tun hätte, das sollte mich doch schwer wundern.

  • Gerade der Faktor der Fahrstuhlkosten ist für mich ärgerlich, da wir als EG-Bewohner mit der flächenmässig größten Wohnung im Haus auch die höchsten Fahrstuhlkosten zu tragen haben, ohne diesen nutzen zu können (für 2014 waren das gerade einmal 40,- € weniger als die Heizkosten).

    Natürlich könnt Ihr nutzen. Das Ihr es nicht müßt ist Euer Problem.

    Aber, wie schon geschrieben, laßt Euch die gestiegenen Kosten erklären. Dazu macht man mit dem Vermieter bzw. der HV einen Termin und läßt sich den Originalbeleg zeigen.

    Wenn meine Vermutung stimmt und es wurde ein Wartungs-/Servicevertrag für den Aufzug abgeschlossen, solltet Ihr diesen genau ansehen.

    Oft, ach was immer, sind dort Pauschalen für x Kleinreparaturen oder/und x Stör-/Notfalleinsätze enthalten. Und genau diese Pauschalen darf der Vermieter nicht umlegen.

  • MikeHL,
    der Vermieter ist auf Wunsch des Mieters verpflichtet, ihm Einsicht in die Originalbelege zu gewähren und e.F. auch die Berechnungsweise zu erläutern.

  • Einen Münzfahrstühl einbauen lassen, 50 Cent pro Fahrt :)

    300 Fahrten in 25 Tagen. Sind 12 am Tag. Davon zahlst du 1 pro Tag. Energiekosten pro Fahrt liegen im geringen Cent Bereich. Glaub die Briefmarke für ne Beschwerde an den Vermieter wäre teuerer als jetzt dein finanzieller Nachteil durch die vermehrte Nutzung.

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