Ist der Mietvertrag zustande gekommen?

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe eine Frage zu einem Zeitmietvertrag, welchen ich mit der Eigentümerin einer Wohnung abschließen wollte. Alles lief per Email ab. Ich habe den Vertrag am 29.06. unterzeichnet und als Scan per Mail verschickt. Die Vermieterin war zu dem Zeitpunkt im Ausland unterwegs und konnte mir das gegengezeichnete Exemplar nicht zusenden. Am 30.06. habe ich ihr – ebenfalls per Email – mitgeteilt, dass ich meine Unterschrift zurück ziehe.
    Nun habe ich ein Schreiben der Anwältin erhalten. Mir wäre bekannt gewesen, dass die Unterzeichnung der Vermieterin aufgrund ihrer Reise nicht möglich war. „Am 30.06. hat Ihnen meine Mandantin per e-mail mitgeteilt, dass sie sich an die mündlichen Absprachen halten wird (zur Vermietung). Gleichwohl haben Sie endgültig vom Vertrag Abstand genommen, was rechtlich als Kündigung des Mietverhältnisses zu werden ist. Da der Mietvertrag für 3 Monate abgeschlossen wurde, schulden Sie meiner Mandantin Miete für diesen Zeitraum…“

    Ist der Mietvertrag tatsächlich zu Stande gekommen, wenn nicht beide unterzeichnet haben?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!



  • Ist der Mietvertrag tatsächlich zu Stande gekommen, wenn nicht beide unterzeichnet haben?


    Mietverträge können auch mündlich und übers Internet zustande kommen. Nur die Kündigung eines solchen Vertrages hat immer schriftlich, d.h. mit Originalunterschrift, zu erfolgen. Du kannst dich freuen, dass die Gegenseite deine Kündigung anerkennt, denn genau genommen hast du noch nicht gekündigt.

  • Hallo jowantstofly,

    fuer einen Mietvertrag ist die Schriftform nicht vorgeschrieben. Auch wenn man ueblicherweise aus Gruenden der Nachweisbarkeit einen schriftlichen Mietvertrag macht, so geht das auch muendlich oder per Handschlag. Von daher kann der Vetrag durch Angebot (du schickst das unterschriebene Formular zu) und Annahme (Vermieter erklaert per mail, sich an den Vetrag halten zu wollen) durchaus zusandegekommen sein. Wenn der Vertrag zustandegekommen ist, kannst Du den auch nicht einfach widerrufen, sondern musst fristgerecht kuendigen.

    Allerdings gibt es da durchaus wenns und abers, beispielsweise koennte das Feranbsatzgesetz greifen, wenn Du die Wohnung nicht vorher persoenlich besichtigt hast, die mail Deiner Vermieterin koennte niemals oder verzoegert (erst nach Deiner Absage) bei Dir angekommen sein, etc.

    Wenn Du also unbedingt streiten willst, Ansatzpunkte dafuer gaebe es schon. Ob es Sinn macht und Dich nicht im Eneffekt mehr kostet als die Miete zu zahlen ist allerdings eine andere Frage. Ein Streit sollte dann aus Gruenden der Waffengleichheit auch ueber einen Anwalt laufen.

    cu
    Guenni

  • Hallo jowantstofly,

    fuer einen Mietvertrag ist die Schriftform nicht vorgeschrieben. Auch wenn man ueblicherweise aus Gruenden der Nachweisbarkeit einen schriftlichen Mietvertrag macht, so geht das auch muendlich oder per Handschlag. Von daher kann der Vetrag durch Angebot (du schickst das unterschriebene Formular zu) und Annahme (Vermieter erklaert per mail, sich an den Vetrag halten zu wollen) durchaus zusandegekommen sein. Wenn der Vertrag zustandegekommen ist, kannst Du den auch nicht einfach widerrufen, sondern musst fristgerecht kuendigen.

    Allerdings gibt es da durchaus wenns und abers, beispielsweise koennte das Feranbsatzgesetz greifen, wenn Du die Wohnung nicht vorher persoenlich besichtigt hast, die mail Deiner Vermieterin koennte niemals oder verzoegert (erst nach Deiner Absage) bei Dir angekommen sein, etc.

    Wenn Du also unbedingt streiten willst, Ansatzpunkte dafuer gaebe es schon. Ob es Sinn macht und Dich nicht im Eneffekt mehr kostet als die Miete zu zahlen ist allerdings eine andere Frage. Ein Streit sollte dann aus Gruenden der Waffengleichheit auch ueber einen Anwalt laufen.

    cu
    Guenni

    Hallo Guenni,

    vielen Dank für die Antwort!
    Gesehen habe ich die Wohnung persönlich nicht. Würde das Fernabsatzgesetz somit greifen?
    Und das Zimmer war möbliert.

    Grüße :)

    Einmal editiert, zuletzt von jowantstofly (8. September 2015 um 13:44)

  • Und das Zimmer war möbliert.


    Hast Du Dich diesbzgl. schon mal erkundigt? Wenn es sich hier um eine Einliegerwohnung beim Vermieter handelt, müsstest Du JETZT zum 30.09.2015 kündigen können.

  • Hallo jowantstofly,

    um das sicher sagen zu koennen, muesste man pruefen, ob dein Vermieter als Unternehmer einzustufen ist. Siehe z.B. diesen Artikel.

    Bei moebliertem Zimmer innerhalb der Wohnung des Vermieters gilt aber wieder etwas ganz anderes. Da waere dann bis spaetestens 15 des Monats zum Monatsende zu kuendigen. Im Eingangspost hast du allerdings noch etwas von einem Zeitmietvertrag fuer eine Wohnung geschrieben. Das sind zwei voellig unterschiedliche Paar Stiefel.

    cu
    Guenni

  • Hast Du Dich diesbzgl. schon mal erkundigt? Wenn es sich hier um eine Einliegerwohnung beim Vermieter handelt, müsstest Du JETZT zum 30.09.2015 kündigen können.

    Warum muss er denn kündigen? Er schrieb, dass er die Wohnung nicht besichtigt hat, so dass ein Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde (Vgl. § 312 (4) BGB).

    Er hat den Vertrag am 29.06.2015 unterzeichnet, bzw. versendet und ist am 30.06.2015 vom Vertrag zurückgetreten. Hier ist alles i.O.

    Da auch Mietverträge neuerdings den Regelungen des Fernabsatzgeschäftes unterliegen, kann er mit Frist von 14 Tagen zurücktreten. Das ist hier erfolgt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Da auch Mietverträge neuerdings den Regelungen des Fernabsatzgeschäftes unterliegen, kann er mit Frist von 14 Tagen zurücktreten.


    Sofern der Vermieter nachweislich als Unternehmer gilt.

    Was mit Sicherheit auszuschließen ist da von Eigentümerin einer Wohnung die Rede ist.


  • Ist der Mietvertrag tatsächlich zu Stande gekommen, wenn nicht beide unterzeichnet haben?

    Woher weißt das Du das die Vermieterin ihr Exemplar nicht unterzeichnet hat?

    Sie kann durchaus ein wirksames Exemplar in den Händen haben.

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