Beiträge von jowantstofly

    Hallo jowantstofly,

    fuer einen Mietvertrag ist die Schriftform nicht vorgeschrieben. Auch wenn man ueblicherweise aus Gruenden der Nachweisbarkeit einen schriftlichen Mietvertrag macht, so geht das auch muendlich oder per Handschlag. Von daher kann der Vetrag durch Angebot (du schickst das unterschriebene Formular zu) und Annahme (Vermieter erklaert per mail, sich an den Vetrag halten zu wollen) durchaus zusandegekommen sein. Wenn der Vertrag zustandegekommen ist, kannst Du den auch nicht einfach widerrufen, sondern musst fristgerecht kuendigen.

    Allerdings gibt es da durchaus wenns und abers, beispielsweise koennte das Feranbsatzgesetz greifen, wenn Du die Wohnung nicht vorher persoenlich besichtigt hast, die mail Deiner Vermieterin koennte niemals oder verzoegert (erst nach Deiner Absage) bei Dir angekommen sein, etc.

    Wenn Du also unbedingt streiten willst, Ansatzpunkte dafuer gaebe es schon. Ob es Sinn macht und Dich nicht im Eneffekt mehr kostet als die Miete zu zahlen ist allerdings eine andere Frage. Ein Streit sollte dann aus Gruenden der Waffengleichheit auch ueber einen Anwalt laufen.

    cu
    Guenni

    Hallo Guenni,

    vielen Dank für die Antwort!
    Gesehen habe ich die Wohnung persönlich nicht. Würde das Fernabsatzgesetz somit greifen?
    Und das Zimmer war möbliert.

    Grüße :)

    Guten Tag zusammen,

    ich habe eine Frage zu einem Zeitmietvertrag, welchen ich mit der Eigentümerin einer Wohnung abschließen wollte. Alles lief per Email ab. Ich habe den Vertrag am 29.06. unterzeichnet und als Scan per Mail verschickt. Die Vermieterin war zu dem Zeitpunkt im Ausland unterwegs und konnte mir das gegengezeichnete Exemplar nicht zusenden. Am 30.06. habe ich ihr – ebenfalls per Email – mitgeteilt, dass ich meine Unterschrift zurück ziehe.
    Nun habe ich ein Schreiben der Anwältin erhalten. Mir wäre bekannt gewesen, dass die Unterzeichnung der Vermieterin aufgrund ihrer Reise nicht möglich war. „Am 30.06. hat Ihnen meine Mandantin per e-mail mitgeteilt, dass sie sich an die mündlichen Absprachen halten wird (zur Vermietung). Gleichwohl haben Sie endgültig vom Vertrag Abstand genommen, was rechtlich als Kündigung des Mietverhältnisses zu werden ist. Da der Mietvertrag für 3 Monate abgeschlossen wurde, schulden Sie meiner Mandantin Miete für diesen Zeitraum…“

    Ist der Mietvertrag tatsächlich zu Stande gekommen, wenn nicht beide unterzeichnet haben?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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