Hallo jowantstofly,
fuer einen Mietvertrag ist die Schriftform nicht vorgeschrieben. Auch wenn man ueblicherweise aus Gruenden der Nachweisbarkeit einen schriftlichen Mietvertrag macht, so geht das auch muendlich oder per Handschlag. Von daher kann der Vetrag durch Angebot (du schickst das unterschriebene Formular zu) und Annahme (Vermieter erklaert per mail, sich an den Vetrag halten zu wollen) durchaus zusandegekommen sein. Wenn der Vertrag zustandegekommen ist, kannst Du den auch nicht einfach widerrufen, sondern musst fristgerecht kuendigen.
Allerdings gibt es da durchaus wenns und abers, beispielsweise koennte das Feranbsatzgesetz greifen, wenn Du die Wohnung nicht vorher persoenlich besichtigt hast, die mail Deiner Vermieterin koennte niemals oder verzoegert (erst nach Deiner Absage) bei Dir angekommen sein, etc.
Wenn Du also unbedingt streiten willst, Ansatzpunkte dafuer gaebe es schon. Ob es Sinn macht und Dich nicht im Eneffekt mehr kostet als die Miete zu zahlen ist allerdings eine andere Frage. Ein Streit sollte dann aus Gruenden der Waffengleichheit auch ueber einen Anwalt laufen.
cu
Guenni
Hallo Guenni,
vielen Dank für die Antwort!
Gesehen habe ich die Wohnung persönlich nicht. Würde das Fernabsatzgesetz somit greifen?
Und das Zimmer war möbliert.
Grüße ![]()