Mietvertrag rechtskräftig?

  • Hallo,
    und zwar geht es um folgendes:
    Ich habe nach meiner besichtigung meiner traumwohnung,eine mündliche Zusage der eigentümerin bekommen.( mündlicher vertrag,der von der vormieterin bezeugt werden kann).
    Danach wurde mir auch schon der mietvertrag zugesendet.
    Da ich noch einige Frage zu dem hatte und auch einen übergabetermin haben wollte,bat ich um ein Gespräch zur Aufklärung.Jedoch wurde ich hier paar tage hingehalten.
    Am vergangen Montag habe ich von der Eigentümerin eine WhatsApp Nachricht erhalten,dass unsere mietverhältnis nicht zu stande kommt.Das wars,mehr hat sie nicht geschrieben.Hinterher habe ich rausgefunden,dass sie die besagte wohnung zum 01.09.2016 gewerblich vermietet haben.Genau zu dem Zeitpunkt,wo ich rein wollte.

    In dem Mietvertrag heißt es wortwörtlich: "Sehr geehrter Herr Mustermann,besten Dank für die Anmietung,anbei erhalten Sie wie besprochen den Mietvertrag". Dann gab es noch eine zahlungsaufforderung von 2500 € (Kaution + Miete )
    Dieses Anschreiben vom Mietvertrag wurde sogar abgestempelt und unterschrieben,jedoch nur der Teil.
    Wie soll ich mich jetzt verhalten?
    Gibt es chancen sich in die wohnung einzuklagen?Kann ich auf schadenersatz klagen,da mir ja jetzt dadurch einen erheblicher mehrsufwand besteht.Meiner meinung nach,ist dieser vertrag rechtsgültig und kann doch nicht einfach vom eigentümer per whatsapp zurück genommen werden,auch wenn ich darauf noch nicht unterschrieben habe.
    Des Weiteren habe ich der vormieterin schon einen Abstand von 1000€ bezahlt,für wohnungsinventar und gartengeräte.Damit kann ich ja jetzt so überhaupt gar nichts mehr anfangen.Gibt es da chancen sich das geld gerichtlich zurück zu holen?
    Was ist mit aufwandsentschädigungen,da ich ja auch mehrmals dort hinfahren musste.
    Ich habe auch schon passendes wohnungsinventar für die wohnung gekauft(mit RE) ,was ich jetzt für eine andere wohnung ggf.gar nicht mehr nutzen kann und will,da es dort nicht rein passt.
    Ich muss ja jetzt dadurch weiter auf wohnungssuche und dort entstehen mir ja auch weitere kosten,die ich so nicht gehabt hätte.Stichwort Ausgleichszahlung:Was ist wenn ich jetzt eine teuere wohnung anmiete,kann ich dann darauf klagen,dass der bessgte eigentümer für eine bestimmte zeit,eine ausgleichszahlung vornimmt?
    Ich bin echt etwas verzweifelt,da es schon alles klar schien.Jetzt soll die ganze wohnungssuche wieder von vorne los gehen und dazu habe ich noch einen erheblichen finaziellen verlust erlitten.Muss ich das so hinnehmen?Aber eigentlich bin ich doch im Recht,einfach vom rein logischen her.
    Kann ich jetzt den mietvertrag einfach unterschrieben ganz dreist zurücksenden( per einschreiben) und um einen wohnungsübergabe termin bitten?Ich meine eine kündigung oder ein schreiben mit dem nicht zustande kommenden mietverhältnis, habe ich ebenfalls nicht erhalten.(außer per whatsapp)
    Wäre es clever die kaution und sowas einfach zu überweisen,so als ob nichts gewesen wäre?Ich meine darauf müssten sie ja dann erstmal reagieren.
    Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
    Ist eine schadenersatzklage sinnvoll?

    Viele Grüße und Dank im vorraus.

  • Ein mündlicher Mietvertrag ist nicht zustandegekommen. Es war ein schriftlicher Vertrag vorgesehen und kann nicht einfach als mündlicher Vertrag angesehen werden.
    Der Ihnen zugesandte Mietvertrag wäre nur dann rechtens, wenn dieser von beiden Partnern unterschrieben ist. Da nützt Ihre Unterschrift allein nichts.
    Nun die 1000€ für das Mobiliar der Vormieterin können Sie zwar zurückfordern. Die Vormieterin hat Ihnen das in guten Glauben verkauft und es ist nun Ihr Eigentum. Da mache ich Ihnen keinerlei Hoffnung auf Rückabwicklung.
    Damit entfällt auch die Überweisung der Kaution. Ich rate von Klage ab; hier ist vieles einfach zu eindeutig.

    Aber es kommt noch besser: Der Vermieter wird Sie über kurz oder lang auffordern, da Mobiliar, welches nun das Ihre ist, aus der Wohnung zu entfernen.
    So sieht es rechtlich aus. Ich kann Ihnen nichts Besseres anbieten.

  • ... mündlicher vertrag,der von der vormieterin bezeugt werden kann).
    Danach wurde mir auch schon der mietvertrag zugesendet.

    Hallo Yoannmiguel,

    Auch ich sehe die Lage recht eindeutig.
    Ein mündlicher Vertrag ist hier nicht zustande gekommen,
    es war von vorne rein ein schriftlicher Vertrag vorgesehen.
    Da kann man von einer mündlichen Zusage keinen Vertrag konstruieren.



    Da ich noch einige Frage zu dem hatte und auch einen übergabetermin haben wollte,bat ich um ein Gespräch zur Aufklärung.Jedoch wurde ich hier paar tage hingehalten.
    Am vergangen Montag habe ich von der Eigentümerin eine WhatsApp Nachricht erhalten,dass unsere mietverhältnis nicht zu stande kommt.Das wars,mehr hat sie nicht geschrieben.

    Auch wenn es für dich natürlich nicht schön ist,
    aber eine Begründung ist nicht nötig.
    Und es wird Vermietern immer dazu geraten keine Begründung abzugeben,
    um nicht mit z.B. AGG und GG in Konflikt zu kommen.



    Hinterher habe ich rausgefunden,dass sie die besagte wohnung zum 01.09.2016 gewerblich vermietet haben.Genau zu dem Zeitpunkt,wo ich rein wollte.

    Wie gesagt irrelevant,
    der VM hat sich einfach für jemanden anderes Entschieden.



    In dem Mietvertrag heißt es wortwörtlich: "Sehr geehrter Herr Mustermann,besten Dank für die Anmietung,anbei erhalten Sie wie besprochen den Mietvertrag". Dann gab es noch eine zahlungsaufforderung von 2500 € (Kaution + Miete )
    Dieses Anschreiben vom Mietvertrag wurde sogar abgestempelt und unterschrieben,jedoch nur der Teil.

    Auch das ist kein Vertrag,
    sondern das Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

    Das ist beim Online-Versandhandel ähnlich.
    Du gibt's die Bestellung ab über einen Button "jetzt Kaufen",
    und bekommst dann eine Bestätigung "vielen Dank für ihren Einkauf"
    Laut AGB ist das i.d.R. aber nur das Angebot (zum Abschluss eines Kaufvertrages)
    und erst durch die Annahme des Angebotes durch den Verkäufer kommt der Vertrag zustande.



    Wie soll ich mich jetzt verhalten?

    Eine andere Wohnung suchen


    Gibt es chancen sich in die wohnung einzuklagen?

    Selbst wenn du gewinnen solltest,
    glaubst du der VM wäre darüber sehr erfreut?
    Du kannst davon ausgehen, das er dich das immer spüren lässt.


    Kann ich auf schadenersatz klagen,da mir ja jetzt dadurch einen erheblicher mehrsufwand besteht.

    Schadensersatz ist genau zu beziffern,
    im Moment steht die Summe bei 0 Euro.



    Meiner meinung nach,ist dieser vertrag rechtsgültig und kann doch nicht einfach vom eigentümer per whatsapp zurück genommen werden,auch wenn ich darauf noch nicht unterschrieben habe.

    Wie oben ausgeführt Angebot und Annahme sind noch nicht erfolgt.
    Du kannst eigentlich sogar froh sein das du eine Info bekommen hast.



    Des Weiteren habe ich der vormieterin schon einen Abstand von 1000€ bezahlt,für wohnungsinventar und gartengeräte.

    OK jetzt wird es interessant.


    Damit kann ich ja jetzt so überhaupt gar nichts mehr anfangen.

    Das ist Unfug,
    oder waren das Möbel und Geräte,
    die nur in dieser einigen Wohnung und diesem einzigen Garten eingesetzt werden können?



    Gibt es da chancen sich das geld gerichtlich zurück zu holen?

    Ja da könnte man den Vertrag evtl. anfechten weil die Geschäftsgrundlage nicht mehr gegeben ist.



    Was ist mit aufwandsentschädigungen,da ich ja auch mehrmals dort hinfahren musste.

    Du kannst das evtl. als außergewöhnliche Belastung beim FA geltend machen.
    Beim VM oder exM wirst du keinen Erfolg haben.



    Ich habe auch schon passendes wohnungsinventar für die wohnung gekauft(mit RE) ,was ich jetzt für eine andere wohnung ggf.gar nicht mehr nutzen kann und will,da es dort nicht rein passt.

    Das du es nicht nutzen kannst müsstest du beweisen,
    das wird sehr aufwendig.
    Aber viele Händler sind bei originalverpackten Sachen durchaus kulant,
    und nehmen die Ware zurück.



    Ich muss ja jetzt dadurch weiter auf wohnungssuche und dort entstehen mir ja auch weitere kosten,die ich so nicht gehabt hätte.Stichwort Ausgleichszahlung:Was ist wenn ich jetzt eine teuere wohnung anmiete,kann ich dann darauf klagen,dass der bessgte eigentümer für eine bestimmte zeit,eine ausgleichszahlung vornimmt?

    Fällt alles unter den o.a. Schadensersatz.



    Ich bin echt etwas verzweifelt,da es schon alles klar schien.Jetzt soll die ganze wohnungssuche wieder von vorne los gehen und dazu habe ich noch einen erheblichen finaziellen verlust erlitten.Muss ich das so hinnehmen?Aber eigentlich bin ich doch im Recht,einfach vom rein logischen her.

    Moralisch gesehen könnte man durchaus meinen das du im Recht bist.
    Nach unseren Gesetzten hat der VM aber nichts falsch gemacht.
    Du evtl. (falsch machen) da du etwas voreilig das Inventar gekauft hast.



    Kann ich jetzt den mietvertrag einfach unterschrieben ganz dreist zurücksenden( per einschreiben) und um einen wohnungsübergabe termin bitten?Ich meine eine kündigung oder ein schreiben mit dem nicht zustande kommenden mietverhältnis, habe ich ebenfalls nicht erhalten.(außer per whatsapp)

    Könntest du theoretisch noch machen,
    dann hättest du zumindest das Angebot zum Abschluss des MV abgegeben.
    Zustande kommt dieser erst wenn beide Parteien unterschrieben haben.
    Vielleicht hast du auch etwas glück und der VM unterschreibt auch,
    dann sieht die ganze Sache ganz anders aus.



    Wäre es clever die kaution und sowas einfach zu überweisen,so als ob nichts gewesen wäre?Ich meine darauf müssten sie ja dann erstmal reagieren.

    Würde ich nicht empfehlen,
    du könntest Schwierigkeiten haben die Kaution zurück zu bekommen.
    Und du wirst die Kaution ja für eine andere Wohnung benötigen.



    Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

    Ich hoffe doch sehr



    Ist eine schadenersatzklage sinnvoll?

    Nein halte ich nicht für Sinnvoll.

    VG Syker

  • Ach Mensch, ja, das ist tatsächlich eine sehr verzwickte Situation. Und von der Vermieterin auch wirklich nicht in Ordnung, so kurzfristig doch noch abzuspringen. Da muss ich sagen, dass die Immobilienvermietung mit Makler doch schon ihre Vorteile hat. Er übernimmt ja quasi die Mittlerrolle zwischen Mieter und Vermieter, prüft ganz genau die Vertragskonditionen etc. - was natürlich reichlich Zeit kostet. Da hätte es sich die Vermieterin bestimmt zweimal überlegt, ob sie dir eine Absage erteilt - vor allem wenn sie den Makler aus eigener Tasche bezahlen muss. Könnte man bei der zukünftigen Wohnungssuche auf jeden Fall im Hinterkopf behalten.

    Was ich aber nicht so ganz verstehe ist, warum die Vormieterin 1.000 € "verlangt" hat, obwohl der Vertrag noch nicht unterzeichnet worden war. Das wäre eventuell so ein Punkt, wo ich mich nochmal genau informieren würde. Wurde das denn schriftlich festgehalten und von beiden Parteien abgesegnet?

  • Zitat

    Da hätte es sich die Vermieterin bestimmt zweimal überlegt, ob sie dir eine Absage erteilt - vor allem wenn sie den Makler aus eigener Tasche bezahlen muss.

    Warum? Der Makler erhält seine Provision bei Vertragsabschluss. Folglich kann der Vermieter auch 100 Interessenten absagen, muss er nur für den einen Vertragsabschluss zahlen.

    Zitat

    Was ich aber nicht so ganz verstehe ist, warum die Vormieterin 1.000 € "verlangt" hat, obwohl der Vertrag noch nicht unterzeichnet worden war.

    Der Mietvertragsabschluss hat doch nichts mit dem Abschluss eines privaten Kaufvertrags zu tun. Der Fragesteller/Mietinteressent war hier einfach zu voreilig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hi,

    Warum? Der Makler erhält seine Provision bei Vertragsabschluss. Folglich kann der Vermieter auch 100 Interessenten absagen, muss er nur für den einen Vertragsabschluss zahlen.

    Ja, sorry, meinte, wenn das mit dem Mietvertrag schon weiter vorangeschritten gewesen wäre.
    In meinen Augen stellte es sich aber auch beinahe so dar, dass das Angebot, einen Mietvertrag zu unterzeichnen, und vorher noch Absprachen zu führen, beinahe einem Mietvertrag nahekommt. Aber wie hier schon erläutert wurde, ist das genauer betrachtet, eben gar nicht der Fall gewesen. Mit Makler wäre aber vielleicht die Art der Kommunikation trotzdem ein bisschen besser gelaufen, What's App zu nutzen, finde ich jetzt nicht so hoch professionell, muss ich sagen.


    Der Mietvertragsabschluss hat doch nichts mit dem Abschluss eines privaten Kaufvertrags zu tun. Der Fragesteller/Mietinteressent war hier einfach zu voreilig.

    Ich persönlich hätte die Übernahme der Möbel und Co. davon abhängig gemacht, ob ein Mietvertrag zustande kommt und da vorher weder eine Zusage gegeben noch Geld herausgerückt. Oft wird Mietinteressenten aber auch vorgekaukelt, dass man mit der Übernahme der Sachen bessere Chancen auf die Wohnung hätte ... das muss aber nicht der Fall sein (zumindest für den Vermieter ist es wohl eher uninteressant).

    Alles in allem ist die Sache nicht prima gelaufen, frage mich, ob die Threaderstellerin noch fündig geworden ist und tatsächlich auch noch die andere Wohnung räumen konnte wegen der gekauften Möbel...?

    Besten Gruß,
    SebA

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