Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zu einem Zeitmietvertrag, welchen ich mit der Eigentümerin einer Wohnung abschließen wollte. Alles lief per Email ab. Ich habe den Vertrag am 29.06. unterzeichnet und als Scan per Mail verschickt. Die Vermieterin war zu dem Zeitpunkt im Ausland unterwegs und konnte mir das gegengezeichnete Exemplar nicht zusenden. Am 30.06. habe ich ihr – ebenfalls per Email – mitgeteilt, dass ich meine Unterschrift zurück ziehe.
Nun habe ich ein Schreiben der Anwältin erhalten. Mir wäre bekannt gewesen, dass die Unterzeichnung der Vermieterin aufgrund ihrer Reise nicht möglich war. „Am 30.06. hat Ihnen meine Mandantin per e-mail mitgeteilt, dass sie sich an die mündlichen Absprachen halten wird (zur Vermietung). Gleichwohl haben Sie endgültig vom Vertrag Abstand genommen, was rechtlich als Kündigung des Mietverhältnisses zu werden ist. Da der Mietvertrag für 3 Monate abgeschlossen wurde, schulden Sie meiner Mandantin Miete für diesen Zeitraum…“
Ist der Mietvertrag tatsächlich zu Stande gekommen, wenn nicht beide unterzeichnet haben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!