Erhöhung der Betriebskosten...

  • Halli hallo...
    ich bin Neu in dem Gebiet....ich helfe seit neustem meinem Vater(Vermieter) alters bedingt, alle Dinge mit seinem Mieter so gut es geht mit zu regeln.
    Nachdem ich mir den Mietvertrag angesehen habe und Betriebskosten mal genau durchgerechnet habe, bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kaltmiete mit dem Mietspiegel der Ortschaft paßt. Aaaaber die Betriebskosten sind definitiv viiiiel zu wenig, sodass es zu einer Nachzahlung aus 2014 für den Mieter, von etwas über 90% kommt :-/
    Mieter bewohnt ein kleines Häuschen für sich alleine. Also keine Mehrparteienaufteilung und auch keine Heizkostenberechnung, da Mieter Heizöl selbst beschafft/kauft. Nur Steuern, Versicherung und Mülltonne ganz einfach in den Betriebskosten zu berechnen.

    Nun würde ich gerne regeln, dass in Zukunft die Betriebskosten vorweg vom Mieter einigermaßen stimmig laufen und es in Zukunft nicht immer zu so einer hohen Nachzahlung kommen muß. Mieter und Vermieter haben in der Vergangenheit nie eine Betriebskostenabrechnung gemacht/gefordert, deswegen ist es nie jemanden aufgefallen, dass es so nicht paßt :-/ Vergangenheit ist passé ;)

    1. Darf der Vermieter in Zukunft die Betriebskosten einfach so um ca 90% monatlich erhöhen? Belege dafür sind schwarz auf weiß einzusehen.
    2. Wieviel Monate vorher muß das schriftlich beim Mieter angekündigt werden?
    3. kann dem Vermieter das irgendwie zum Nachteil ausgelegt werden?
    4. oder kann der Mieter sich dagegen wehren? mit welcher Begründung?
    5. oder ist es einfach so von dem Mieter hinzunehmen? weil die Belege es schwarz auf weiß darlegen?
    6. gibt es diesbezüglich keine Grenze, die prozentuale Erhöhung der Betriebskosten?

    vielen lieben Dank fürs lesen bzw fürs antworten :)
    LG Sassi

  • Eh ich auf Deine Fragen eingehe, was genau steht im Mietvertrag zu Betriebskosten?

    Wenn nicht monatliche Vorauszahlungen haben sich Deine Fragen erledigt. Das haben sie sich auch wenn monatliche Vorauszahlungen drin steht aber nicht welche Betriebskostenarten genau.

    Bitte den exakten Wortlaut oder die entsprechende Vertragsseite einscannen und als Bild(er), nicht zu klein, hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Vorweg einen Rat, laß Dir von Deinem Vater eine Vollmacht geben um in Mietangelegenheiten agieren zu dürfen und werde Mitglied bei Haus & Grund. Das ist das Gegenstück zum Mieterbund der Eigentümern und Vermietern Rat und Hilfe bietet.

  • Halli hallo...
    ich bin Neu in dem Gebiet....ich helfe seit neustem meinem Vater(Vermieter) alters bedingt, alle Dinge mit seinem Mieter so gut es geht mit zu regeln.
    Nachdem ich mir den Mietvertrag angesehen habe und Betriebskosten mal genau durchgerechnet habe, bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kaltmiete mit dem Mietspiegel der Ortschaft paßt. Aaaaber die Betriebskosten sind definitiv viiiiel zu wenig, sodass es zu einer Nachzahlung aus 2014 für den Mieter, von etwas über 90% kommt :-/
    Mieter bewohnt ein kleines Häuschen für sich alleine. Also keine Mehrparteienaufteilung und auch keine Heizkostenberechnung, da Mieter Heizöl selbst beschafft/kauft. Nur Steuern, Versicherung und Mülltonne ganz einfach in den Betriebskosten zu berechnen.

    Nun würde ich gerne regeln, dass in Zukunft die Betriebskosten vorweg vom Mieter einigermaßen stimmig laufen und es in Zukunft nicht immer zu so einer hohen Nachzahlung kommen muß. Mieter und Vermieter haben in der Vergangenheit nie eine Betriebskostenabrechnung gemacht/gefordert, deswegen ist es nie jemanden aufgefallen, dass es so nicht paßt :-/ Vergangenheit ist passé ;)

    1. Darf der Vermieter in Zukunft die Betriebskosten einfach so um ca 90% monatlich erhöhen? Belege dafür sind schwarz auf weiß einzusehen.
    2. Wieviel Monate vorher muß das schriftlich beim Mieter angekündigt werden?
    3. kann dem Vermieter das irgendwie zum Nachteil ausgelegt werden?
    4. oder kann der Mieter sich dagegen wehren? mit welcher Begründung?
    5. oder ist es einfach so von dem Mieter hinzunehmen? weil die Belege es schwarz auf weiß darlegen?
    6. gibt es diesbezüglich keine Grenze, die prozentuale Erhöhung der Betriebskosten?

    vielen lieben Dank fürs lesen bzw fürs antworten :)
    LG Sassi

    Mir ist bekannt, daß ein Mieter diese hohen Nachzahlungen gar nicht begleichen muß, wenn eine viel zu geringe Vorauszahlung ge-
    fordert wurde.

  • Mir ist bekannt, daß ein Mieter diese hohen Nachzahlungen gar nicht begleichen muß, wenn eine viel zu geringe Vorauszahlung gefordert wurde.


    Dann bist du aber falsch informiert. Da überhaupt keine Vorauszahlungen der Betriebskosten Pflicht sind, können zu geringe Vorauszahlungen auch nicht schädlich sein. Einzige Ausnahme wäre, der Vermieter hätte diese geringe Zahlung zugesichert. Aber wer macht das schon?

  • Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    So, hoffe jetzt mal,dass der Abschnitt jetzt so zu sehen ist, so wie ich es mir wünsche ;)

  • Dann bist du aber falsch informiert. Da überhaupt keine Vorauszahlungen der Betriebskosten Pflicht sind, können zu geringe Vorauszahlungen auch nicht schädlich sein. Einzige Ausnahme wäre, der Vermieter hätte diese geringe Zahlung zugesichert. Aber wer macht das schon?

    Wenn im MV z.B. als Vorauszahlung mtl. € 80,00 angegeben sind und nach der NK-Abrechnung wird dann mehr als der doppelte Betrag
    fällig, hat der VM ein Problem. Der M. müßte diese hohe Nachzahlung evtl.nicht begleichen, lt.Mietgesetz.

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    So, hoffe jetzt mal,dass der Abschnitt jetzt so zu sehen ist, so wie ich es mir wünsche ;)

    OK, dann sind so ziemlich alle Betriebskostenarten vereinbart. Was nicht vereinbart ist, sind die Wartungskosten der Heizungsanlage. Außerdem sind unter 14) einige Kostenarten aufgelistet die nicht umlegbar sind. Zum Beispiel Videoüberwachung und Bereitschaftsdienste. Aber die, denke ich mal, kommen bei einem EFH ohnehin nicht in Betracht.

    Zur Abrechnung:

    Auch wenn jahrelange "vergessen" wurde Abzurechnen, könnt Ihr das jetzt erstmals machen.

    Am besten ist es Du nimmst den ganzen Kram, Mietvertrag und alle relevanten Belege, und läßt Die Abrechnung von einer Fachfirma machen. Ista, Brunata, irgend eine Hausverwaltung in der Nähe oder, wie schon erwähnt, Hilfe bei Haus & Grund holen.

    Dir das ganz Prozedere hier zu erklären würde den Rahmen sprengen.

    Aber trotzdem hier ein Beispiel wie eine Abrechnung in etwa aussehen sollte:

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    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    P. S.: Die Miniaturansicht gehört nicht dazu. Weiß leider nicht wie sie zu löschen ist.

  • Zitat

    Der M. müßte diese hohe Nachzahlung evtl.nicht begleichen, lt.Mietgesetz.

    Nur so interessehalber: Welches Gesetz soll das sein?

    Unter § 556 (2) BGB steht geschrieben, dass Vorauszahlungen vereinbart werden können. Eine Pflicht gibt es nicht.

    Laut der allgemeinen Rechtsprechung bekommt der Vermieter nur dann ein Problem, wenn er mit dem Mieter vorsätzlich zu niedrige Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, die den Mietpreis beschönigen.
    Aber auch hier gibt es die Hürde, dass der Mieter nachweisen muss, dass die Vorauszahlungen als ausreichend zugesichert worden sind.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nur so interessehalber: Welches Gesetz soll das sein?

    Unter § 556 (2) BGB steht geschrieben, dass Vorauszahlungen vereinbart werden können. Eine Pflicht gibt es nicht.

    Laut der allgemeinen Rechtsprechung bekommt der Vermieter nur dann ein Problem, wenn er mit dem Mieter vorsätzlich zu niedrige Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, die den Mietpreis beschönigen.
    Aber auch hier gibt es die Hürde, dass der Mieter nachweisen muss, dass die Vorauszahlungen als ausreichend zugesichert worden sind.

    Genau so war es von mir gemeint. Einige VM vereinbaren die NK absichtlich zu niedrig um den Mietpreis zu beschönigen. Der Mieter kann aufgrund einer vorherigen NK-Abrechnung natürlich beweisen, daß die Vorauszahlungen entsprechend niedriger waren. Aber das
    wißt Ihr doch.

  • Der Mieter kann aufgrund einer vorherigen NK-Abrechnung natürlich beweisen, daß die Vorauszahlungen entsprechend niedriger waren. Aber das
    wißt Ihr doch.

    So einfach ist der Nachweis aber nicht. Der Mieter muss auch nachweisen können, dass ihm bei Vertragsabschluss zugesichert wurde, dass die Vorauszahlungen ausreichend sind. Das ist fast ein Ding der Unmöglichkeit.

    Ich selbst habe auch schon Verträge mit sehr niedrigen Vorauszahlungen abgeschlossen. In den Fällen war die Wohnung nur als Zweitwohnung gedacht, so das die Verbrauchsabhängigen Kosten sehr gering waren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen lieben Dank schon mal für einige hilfreiche Dinge :)

    Die Betriebskostenabrechnung kann ich selbst machen, so schwer ist das nicht, da es sich ja nur um wenige Posten handelt ;)

    Mir stellt sich aber noch die Frage(n):
    1. Darf der Vermieter in Zukunft die Betriebskosten einfach so um ca 90% monatlich erhöhen?
    damit es in Zukunft nicht mehr zu so einer hohen Nachzahlung kommen muß.
    2. Wieviel Monate vorher muß das schriftlich beim Mieter angekündigt werden?

  • Zitat

    1. Darf der Vermieter in Zukunft die Betriebskosten einfach so um ca 90% monatlich erhöhen?

    Nein, lediglich angemessen um 1/12 des Nachzahlungsbetrages. Sie mein Bild 2

    Die erhöhten Vorauszahlungen muß der Mieter ab Beginn des 3. Monats der dem Zugang der Abrechnung folgt zahlen.

    Beispiel, Abrechnung geht dem Mieter im September zu, dann muß er ab Dezember die erhöhten Vorauszahlungen leisten.

  • Zitat

    1.Darf der Vermieter in Zukunft die Betriebskosten einfach so um ca.90% monatlich erhöhen? damit es in Zukunft nicht mehr zu so einer hohen Nachzahlung kommen muß.
    2. Wieviel Monate vorher muß das schrifftlich beim Mieter angekündigt werden.?


    Eine Betr.Kosten-Erhöhung wird i.d.R. nach einer Abrechnung erfolgen. Z.B. Du hast € 300,oo Nachzahlung, der zwölfte Teil wären €25,00 für eine monatliche Erhöhung. Ich würde die NK-Erhöhung unmittelbar nach Zustellung der Abrechnung dem Mieter mitteilen.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (7. September 2015 um 16:55)

  • ok, damit kann ich schon super viel anfangen ;) danke euch :)

    paßt voll in mein Rechnungsweg, dass es genau die 1/12 sind, die es monatlich aufzustocken gilt ;)
    Nun haben wir September, die Betriebskostenabrechnung `14 mit Nachzahlung kann raus gehen und die Erhöhung kann ab 1.1.`16 gefordert/erbeten werden. Kommt dann aber für die Abrechnung `15 noch einmal eine zu ca 90% Nachzahlungsforderung an dem Mieter :(
    So würde dann aber erst mal ein Grund in die Betriebskostenabrechnung kommen und bei zukünftigen Steuern-Versicherung- und Müllerhöhung es aufs Jahr umgerechnet nicht mehr so arg zu einer Nachzahlung kommen wird.

    Eine Verwaltervollmacht wird dann vorher auch noch schriftlich geregelt ;) was man nicht alles liebe macht für die Eltern :o
    Danke euch noch mal vielmals :):)
    LG Sassi

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