Beiträge von Sassi

    Vögel, die in einen dunklen Schacht nachg unten fallen, sind entweder extrem dumm oder schon sehr krank.

    Alle Vögel sind ganz normal den direkten Weg durch die offene Haustür geflogen, nachdem wir die Luke geöffnet hatten.

    Wir haben sie ja nicht mit der Hand aus der Luke geholt und erst einmal untersucht, ob es ihnen gut geht ;)

    Wie oft ist das denn vorgekommen?

    Bestimmt 7 oder 8 mal ist das vorgekommen.

    Halli hallo….

    Wir sind Mieter einer DDH und der Vermieter wohnt in der anderen Hälfte.

    Seit Ende Mai`25 fallen ab und an mal Vögel durch unseren Schornstein bis nach unten durch (keine Dohlen), sondern Amseln. Rettungsaktionen unsererseits konnten durch die Klappe, wo der Schornsteinfeger den gefegten Ruß und die Asche rausholt, gut gelingen. Alle Zimmertüren zu, Haustür auf, Schornsteinklappe auf, Vogel flog ins freie :)

    Mitte Juli war der Schonsteinfeger zum jährlichen Fegen hier, kein Nest im Schornstein und auch kein toter Vogel in der Luke. Bis gestern hat sich kein Vogel mehr im Schornstein nach unten verirrt. Wir hören das Flattern auch sofort durch unseren Ofen im Wohnzimmer.

    Nun ist es so, dass wir bald wieder unseren Ofen in Betrieb nehmen werden, wenn es abends zu frisch wird, aber tagsüber noch zu warm ist um die Fußbodenheizung bzw. die Heizungsanlage in die Wintereinstellung zu starten.

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Vögel es vermeiden sich oben an der Öffnung aufzuhalten, wenn es dort raus qualmt, andererseits ist es auch für sie etwas Wärme. Aber manchmal frag ich mich auch, wie dumm sind die denn, dass die in den Schornstein fallen. Keiner kann deren Handeln beurteilen! ;)

    Lange Rede kurzer Sinn ;)

    Unser VM ist derzeit aus irgendwelchen Gründen Mundfaul bzw. er spricht gar nicht mehr mit uns.

    Wir hofften, dass es nach dem Schornsteinfeger für immer vorbei ist, mit dem Vogelflug nach unten. Nun ist es aber an der Zeit, den VM doch mal zu informieren!

    Sollten wir ihn nur informieren, dass die Vögel den Weg durch den Schornstein und durch die Haustür suchen, oder steht er in der Pflicht die obere Schornsteinöffnung mit einem Gitteraufsatz oder so, zu sichern?

    Oder sind wir in der Pflicht, solch ein Gitteraufsatz drauf zu setzen oder setzen zu lassen? (wir können nicht mehr aufs Dach klettern :S )

    Sein Schornstein ist nur einen halben Meter neben unserem. Wir vermuten, dass ihm die Vögel auch in den Schornstein fallen. Er hingegen, hat aber kein Ofen mehr im Wohnzimmer stehen und hört es vermutlich auch nicht, dass ein Vogel drin ist. Auch hat er irgendwann im letzten Herbst oder dieses Jahr im Frühjahr seine Wetterstation von seinem Schornstein abgebaut. Vielleicht fühlen sich die Vögel ja deswegen nicht mehr abgeschreckt und halten sich nun gerne bei uns auf?!

    Danke fürs lesen und ich hoffe auf Antworten :)

    Halli hallo,
    ich habe seit kurzer Zeit die Verwaltung eines Mietobjekets (allein stehendes Haus mit einer Mietpartei) von meinem Vater übernommen, da er altersbedingt nicht mehr ganz so damit klar kommt.
    Nun wollte ich heute mal so nett sein und mich nicht nur schriftlich dem Mieter vorstellen, sondern mit einem kurzem "hallo" auch einmal persönlich. Ohne irgendwelche Hintergedanken, dass ich einen halben Blick in das Haus werfen kann oder gleich mit irgendwelchen blöden Kommentaren rüber kommen will, oder sogar in das Haus wolle!! Ich hatte keinen Grund zum Vorurteil! Ich war halt bei meinem Vater zu Besuch und wohne über 100km vom Vater und Mietshaus entfernt, deswegen so kurzfristig ohne Anmeldung. Nur freundlich halts halber, damit man sich mal die Hand gegeben hat und weiß, wer der Andere ist!
    Als ich an die Hofeinfahrt fuhr, traf mich schon der erste Schlag, wie der Garten vorm Haus aussieht. Das ist nicht nur "mal länger nicht gemacht" sondern total verwahrlost und der Natur nicht nur dieses Jahr ihren freien lauf nehmen lassen :eek:
    Ok, ich ging zur Haustür und schellte. Keiner öffnete! Nach nochmaligem klingeln ...nix tat sich.
    Da schönes Wetter war, vermutete ich den Mieter hintem im Garten, so das er das Klingeln nicht hörte. Ich entschied mich mit rufen : hallo, jemand da? ums Hauseck zu gehen. Aber niemand antwortete mir.
    Auf dem Weg zum Hinterhof, ist mir einiges aufgefallen, was nicht so typisch üblich ist in deutschlands Gärten :confused:
    Erst einmal rundherum überdemensionaler Unkrautwuchs und keine Pflege der alt angelegen Pflanzen (das kann nicht nur von diesem Jahr kommen)! Ich übertreibe wirklich nicht, ganz im Gegenteil!!
    Dann zwei verrottete Fahrräder im Unkraut vergraben!
    4 "alte-unbrauchbare" Autoreifen!
    Eine hochkannt gestellte Sofaganitur mit Sicherheitsgut an den Pallisaden(an der Grundstücksgrenze) befestigt. Total verwittert und verrottet!
    Komposthaufen mit Dingen befüllt, die da nicht rein gehören (Pappe, Plastik, Folie) und aber auch Obst ;) Mehr konnte ich nicht erkennen, war nicht sehr appetitlich.
    Ich bin unvollrichteter Begrüßung wieder gegenagen und konnte mich den heutigen Tag nicht wirklich mit dem Zustand des äußerlichen Mietobjekt anfreunden :( Wie mag es wohl drinne aussehen?!
    Warscheinlich hab ich nicht mal alles weitere unschöne auf die Schnelle erkennen können :( :confused:
    Hat schon mal jemand sowas erlebt und was habt ihr unternommen, dass so ein Zustand nicht sein muß?
    Puh ich bin völlig durchn Wind, dass hat mich schon arg umgehauen heute :(
    Sorry für die lange Storry :o :rolleyes:
    LG Sassi

    ok, damit kann ich schon super viel anfangen ;) danke euch :)

    paßt voll in mein Rechnungsweg, dass es genau die 1/12 sind, die es monatlich aufzustocken gilt ;)
    Nun haben wir September, die Betriebskostenabrechnung `14 mit Nachzahlung kann raus gehen und die Erhöhung kann ab 1.1.`16 gefordert/erbeten werden. Kommt dann aber für die Abrechnung `15 noch einmal eine zu ca 90% Nachzahlungsforderung an dem Mieter :(
    So würde dann aber erst mal ein Grund in die Betriebskostenabrechnung kommen und bei zukünftigen Steuern-Versicherung- und Müllerhöhung es aufs Jahr umgerechnet nicht mehr so arg zu einer Nachzahlung kommen wird.

    Eine Verwaltervollmacht wird dann vorher auch noch schriftlich geregelt ;) was man nicht alles liebe macht für die Eltern :o
    Danke euch noch mal vielmals :):)
    LG Sassi

    Vielen lieben Dank schon mal für einige hilfreiche Dinge :)

    Die Betriebskostenabrechnung kann ich selbst machen, so schwer ist das nicht, da es sich ja nur um wenige Posten handelt ;)

    Mir stellt sich aber noch die Frage(n):
    1. Darf der Vermieter in Zukunft die Betriebskosten einfach so um ca 90% monatlich erhöhen?
    damit es in Zukunft nicht mehr zu so einer hohen Nachzahlung kommen muß.
    2. Wieviel Monate vorher muß das schriftlich beim Mieter angekündigt werden?

    Halli hallo...
    ich bin Neu in dem Gebiet....ich helfe seit neustem meinem Vater(Vermieter) alters bedingt, alle Dinge mit seinem Mieter so gut es geht mit zu regeln.
    Nachdem ich mir den Mietvertrag angesehen habe und Betriebskosten mal genau durchgerechnet habe, bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kaltmiete mit dem Mietspiegel der Ortschaft paßt. Aaaaber die Betriebskosten sind definitiv viiiiel zu wenig, sodass es zu einer Nachzahlung aus 2014 für den Mieter, von etwas über 90% kommt :-/
    Mieter bewohnt ein kleines Häuschen für sich alleine. Also keine Mehrparteienaufteilung und auch keine Heizkostenberechnung, da Mieter Heizöl selbst beschafft/kauft. Nur Steuern, Versicherung und Mülltonne ganz einfach in den Betriebskosten zu berechnen.

    Nun würde ich gerne regeln, dass in Zukunft die Betriebskosten vorweg vom Mieter einigermaßen stimmig laufen und es in Zukunft nicht immer zu so einer hohen Nachzahlung kommen muß. Mieter und Vermieter haben in der Vergangenheit nie eine Betriebskostenabrechnung gemacht/gefordert, deswegen ist es nie jemanden aufgefallen, dass es so nicht paßt :-/ Vergangenheit ist passé ;)

    1. Darf der Vermieter in Zukunft die Betriebskosten einfach so um ca 90% monatlich erhöhen? Belege dafür sind schwarz auf weiß einzusehen.
    2. Wieviel Monate vorher muß das schriftlich beim Mieter angekündigt werden?
    3. kann dem Vermieter das irgendwie zum Nachteil ausgelegt werden?
    4. oder kann der Mieter sich dagegen wehren? mit welcher Begründung?
    5. oder ist es einfach so von dem Mieter hinzunehmen? weil die Belege es schwarz auf weiß darlegen?
    6. gibt es diesbezüglich keine Grenze, die prozentuale Erhöhung der Betriebskosten?

    vielen lieben Dank fürs lesen bzw fürs antworten :)
    LG Sassi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!