Beiträge von Greder

    Ich lasse so nicht mit mir reden. Wie ich meine Probleme angehe, ob Umzug oder Prozess ist meine alleinige Entscheidung.
    Und wieso ich in einer Wohnung ohne Tierhaltung gezogen bin ist auch mein privates Anliegen.

    ich werde mich nach einem Forum umschauen welches objektiv Angaben zur Rechtsurteilen macht anstatt mich vorführen zu lassen als ob ich sie nicht mehr alle am Zaun hätte nur weil ich in einer Wohnung Katzen halten möchte.


    Kann dich da sehr gut verstehen! Ich hoffe, dass du an anderer Stelle Antworten bekommst, die dir wirklich weiterhelfen. Vielleicht lässt sich dein Vermieter ja auch umstimmen. Eine Freundin hatte mir den Tipp gegeben dem Vermieter eine Hundehaftpflichtversicherung vorzulegen. Du kannst dich ja mal hier einlesen. Tierhalterhaftpflicht gibt es ja auch... Oft sorgen sich ja Vermieter einfach nur darum, dass durch Haustiere Schäden an der Wohnung entstehen, auf denen er dann sitzenbleibt. Ich drücke dir sehr die Daumen, dass es zu einer Einigung mit dem Vermieter kommt.

    Wie sieht es denn in den anderen Wohnungen aus. Gibt es da Haustiere oder vielleicht sogar Katzen? Ich überlege gerade mit einen Hund anzuschaffen und in meinem Vertrag sind die auch nicht erlaubt (nur nach Absprache), allerdings hat die Mieterin unter mit einen, von daher stehen die Chancen vielleicht besser?

    Wie ist das denn, wenn im Mietvertrag steht: Wohnung wird wie besichtigt übernommen? Es gab nie ein Übergabeprotokoll (zumindest keins, das ich einsehen konnte) und unterschrieben habe ich somit natürlich auch nicht. Kann ich dann für die Schäden meiner Vormieter (nur Abnutzung des Parkets und einmal in die Fliese, statt in die Fuge, gebohrt) verantwortlich gemacht werden oder bin ich dann neben der Vermietung in Beweisnot?

    Traurig sowas... Ich war leider auch schon in der Situation und kann das sehr gut verstehen! Hat sich denn mittlerweile alles geklärt? Zur Not probiere es über den Mieterschutzbund. Mit einem offiziellen Scheiben samt Paragraphen lässt sich oft einiges bewegen. Aber die Kaution hat sie mit der Begründung für den Übernachtungsbesuch einbehalten? Bei mir kam dann noch dazu, dass die Nebenkostenabrechnung noch ausstand. Dann darf die Kaution einbehalten werden (Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten? - Mietsicherheiten - FOCUS Online - Nachrichten)

    Darf ich mich mal an die Frage dranhängen: in meinem Mietvertrag steht, dass ich keine Sat-Schüssel benutzten darf, da Kabelfernsehen möglich ist. Ich würde aber trotzdem eigentlich lieber mein Fernsehen über die Sat-Schüssel beziehen, weil ich damit viel bessere Kanäle empfangen kann. Wenn das so im Vertrag festgelegt ist, darf ich das aber wirklich nicht oder?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!