Beiträge von Bimeli

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten der Vermieter.

    Es ist in Deutschland nunmal so, dass Mieter mehr Rechte als Vermieter zugesprochen bekommen.

    Ich lasse so nicht mit mir reden. Wie ich meine Probleme angehe, ob Umzug oder Prozess ist meine alleinige Entscheidung.
    Und wieso ich in einer Wohnung ohne Tierhaltung gezogen bin ist auch mein privates Anliegen.

    ich werde mich nach einem Forum umschauen welches objektiv Angaben zur Rechtsurteilen macht anstatt mich vorführen zu lassen als ob ich sie nicht mehr alle am Zaun hätte nur weil ich in einer Wohnung Katzen halten möchte.

    Es ging hier um Gerichtsurteile zur Tierhaltung und nicht um mein Privatleben oder meine persönlichen Entscheidungen im Leben!

    ......und bei Hunden wäre es dann ein ganzer Wurf! Übrigens Katzen sind Einzelgänger!

    Jeder der sich mit Tierhaltung auskennt, weiß das reine Wohnungskatzen zu zweit gehalten werden sollten.


    Lach! Sie haben schon ein sonniges Gemüt. Viel Erfolg.

    Unverschämtheit! Ich bin krank. Darüber macht man keine Witze. Psychologen stellen bestimmt nicht aus reiner Höflichkeit Atteste aus.

    Ein Anwalt sagte mir die Klausel wäre lt BGH unwirksam da sie jede Tierhaltung außer Tiere wie Ziervögel und Zierfische von der Zustimmung abhängig mache und somit müsste der Vermieter konkret begründen wieso er die Haltung ablehnt.

    Gründe wie Allergie, Schäden an der Wohnung, Ärger mit Nachbarn habe ich durch die Rücksprache mit den Nachbarn und der Anfrage bei meiner Versicherung geklärt. Desweiteren ist die Wohnung groß genug.

    Ein Interesse an Tierhaltung ist denke ich generell nachvollziehbar. Zwei Tiere sollen es aufgrund der artgerechten Haltung werden. Als Anschaffungsgrund kann ein psychologisches Attest vorgelegt werden aus dem hervorgeht, dass die Katzenhaltung zur Besserung der Gesundheit beiträgt.

    Was für plausible nachvollziehbare Gründe könnte es denn geben die zwei Katzen zu verbieten?
    es sollen Wohnungskatzen sein, alle Nachbarn sind einverstanden und für Schäden haftet die Versicherung. Messis sind wir auch keine.

    Ich frage mich ob ein Grund sein kann, dass sie vor dem Vertrag sicherstellen wollten, dass wir keine Tiere halten, wenn auch nur mündlich.

    Hallo!

    Ich hätte eine kleine Frage. Und zwar sind mein Partner und ich vor einem Jahr in unsere Wohnung eingezogen. Damals hat der Neffe unser Vermieterin uns darauf aufmerksam gemacht, dass im Haus keinerlei Tierhaltung geduldet wird und wir die Wohnung nur bekommen wenn wir keine Tiere halten. Wir habe damals zugesagt dass wir unsere Nagertiere (Degus) abgeben. Mir war durchaus bewusst, dass ein Verbot nicht erlaubt ist, was ich auch dem Neffen sagte. Dieser meinte daraufhin nur, dass ihm das egal sei. Wir würden die Wohnung ansonsten nicht bekommen.

    Nun würden wir jedoch gern eine Wohnungskatze halten.
    Kein Freigang, 2 Europäische Kurzhaarkatzen, ausgewachsen, mit Versicherung für ggf. auftretender Schäden an der Wohnung

    Bisher haben wir alle Nachbarn gefragt ob sie etwas dagegen haben. Wir sind auf sehr positive Resonanz gestoßen.
    Allerdings haben uns unsere Nachbarn auch gesagt, dass unsere Vermieterin wohl die Wohnung lieber leer stehen lassen würde als Haustiere zu dulden.

    Im Mietvertrag steht folgendes:

    Tiere, auch Haustiere mit Ausnahme nicht störender Kleintiere, z.B. Zierfische und Ziervögel, dürfen nicht gehalten werden. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzelfall von den Parteien getroffen werden.

    Wenn ich nun davon ausgehe, dass meine Vermieterin mir niemals ein Tier erlaubt, womit muss ich dann vor Gericht rechnen? Wie stehen meine Chancen trotz der mündlichen Vereinbarung und welche Kosten könnten entstehen?

    Ich wäre sehr über einen Rat dankbar. Bisher habe ich meine Vermieterin noch nicht angeschrieben, da ich noch überlege mir eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen und das Fall erst in 3 Monaten angehe.

    Vielen Dank im Voraus!

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