Ersatz von Möblierung

  • Guten Morgen ihr Lieben,

    ich habe folgendes Anliegen:

    Mein alter Vermieter möchte die Gardinen ersetzt haben, die nicht mehr aufzufinden sind. Im Vertrag steht unter Möblierung dass Gardinen dabei sind. Ich habe die Gardinen nie gesehen. Der Vermieter sagte damals die seien im Kellerabteil. Ich habe nie Gardinen dort gesehen und wollte sowieso keine benutzen, da ich eigene hatte. Bei Auszug und Übergabe sagte er die seien nicht im Kellerabteil und er wollte dass es aufgenommen wird im Protokoll. Ich habe diese Gardinen wie gesagt nie gesehen. Mir blieb nichts anderes übrig als zu unterschreiben dass die nicht da sind und ihm zu sagen dass ich nie welche sah. Jetzt möchte er 71 Euro von mir wiederhaben für die Gardinen. In dem Vertrag steht unter Möblierung zwar Gardinen, aber nicht wo diese sich befinden sollen. Kann der Vermieter diese Gardinen die ich nie sah oder benutzte nun finanziell einfordern? Ich sehe das nicht ein für etwas zu bezahlen was ich weder benutzt noch gesehen habe. Bitte um Hilfe.. LG, Mascha

  • Wenn die im Einzugsprotokoll irgendwo verzeichnet waren als vorhanden (Keller oder an der Gardinenstange), dann ja.
    Wenn im Einzugsprotokoll stand "fehlt", dann nicht, da die Dir ja damals schon nicht übergeben wurden.

  • Hallo,

    warum hast Du bei Einzug nicht bemängelt, dass Gardinen vertraglich zugesichert, aber keine vorhanden sind?
    In dem Fall wirst Du schlicht und einfach Pech gehabt haben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die fixen Antworten bisher. Ja also ich habe das nochmal genau alles geprüft. Im Mietvertrag, welcher so ein Standardmietvertrag ist, steht unter Paragraph 10 dass der Vermieter die Mieträume in folgendem mit dem Mieter vereinbarten Zustand übergibt: xrenoviert (ist angekreuzt). Dann gibt es am Ende des Mietvertrages noch unter Paragraph 28 Sonstiges drei handschriftliche Vermerkungen vom Vermieter:

    1. Zusatzblätter Seite 20 und Seite 28
    2. Übergabeprotokoll bezügl. Paragraph 10, 6 Seiten ab Seite 22
    3. Seite 21, Kopie übergebener Schlüssel

    So.
    Zusatzblätter sehen wie folgt aus:

    Seite 20: Überschrift lautet „Zusatzblatt“

    Dann folgen Aufzählungen:

    Möblierung:
    vollständig eingerichtete Kochnische (Herd mit Backofen und Grill, Kühlschrank mit Gefrierfach, massive Resopalarbeitsplatte, Spüle, sowie Ober- und Unterschränke für Küchengeschirr, Besteckkasten, Aufhängeschiene mit Haken und Küchenpapierhalter), Gardinen, Lampen im Bad und in der Diele.

    Änderung der Umlageschlüssel:
    Für die Abrechnung der Betriebskosten der Positionen „b“, „c“, […].

    Sonstiges:
    Zu der Wohnung gehört ein abschließbarer Fahrradplatz im Fahrradkeller.

    Stromzähler: W-Nr.: XXXXX

    Das ist Zusatzblatt 20. Die Gardinen wurden erwähnt. Ohne Ort.
    Und was mir noch auffällt: einen Besteckkasten wie unter Möblierung erläutert gab es auch nie. Im Übergabeprotokoll auch nicht erwähnt.

    Seite 28:
    Eine tabellarische Erfassung der Daten des elektronischen Heizkostenverteilers (Ablesungsdaten).

    Das Übergabeprotokoll (ab Seite 22) ist wie folgt designt:
    Die Räume die zu der Wohnung gehören, sind aufgelistet und darunter kann man einzelne Positionen ankreuzen ob die in Ordnung sind oder vom ausziehenden Mieter zu richten sind oder vom Vermieter zu beheben sind.

    Es folgt der Flur, das Wohnzimmer, das Schlafzimmer, die Küche, das Bad (hier taucht z. B. auch eine Seifenschale auf, die aber nicht vorhanden war und deshalb auch nicht angekreuzt wurde).

    Dann gibt es noch Abstellraum, hier ist nichts anzukreuzen gewesen bezüglich Gardinen und auch unter einem anderem Wohnungsraum tauchen die Gardinen nicht auf.

    Die Gardinen sind daher nur in dem Zusatzblatt erwähnt.

    An Leipziger82:
    Bei Besichtigung sah ich das Kellerabteil, das noch vollgestellt war vom Vormieter. Bei Einzug gingen wir nicht mehr in den Keller runter (…ja brauchen wir nicht mehr hin, weiß ja wie der aussieht, Keller soll leer sein, alles gut, schnell unterschreiben, ich will einziehen, so in der Art waren die Gedanken und auch der Vermieter beharrte nicht drauf).

    Vermutlich ist mir das nun zum Verhängnis geworden.
    Der Vermieter sagte jedenfalls dass da Gardinen seien aber ich hab gesagt ich möchte keine Gardinen und werde mir eigene holen, er bot es aber an falls ich die aufhängen will.

    So far. Als ich irgendwann ein paar Möbel runter in den Keller brachte, dachte ich natürlich nicht mehr an irgendwelche Gardinen die sich da befinden sollen, sodass mir das da auch nicht auffiel dass da gar keine sind.

    Im Endeffekt tauchen die ja im Übergabeprotokoll nicht auf. Ist es nicht das, was zählt?

    LG

    Einmal editiert, zuletzt von mascha88 (16. Juli 2015 um 20:20)

  • Hallo,

    laut Zusatzblatt gehören Gardinen dazu. Wahrscheinlich waren diese sogar im Keller und wurden von deinem Vormieter mitgenommen, als der Keller geräumt wurde. Hättest du dich seinerzeit vernünftig um die Sache gekümmert, hättest du das doch merken müssen, schließlich hat der Vermieter dir ja gesagt, dass die Gardinen im Keller seien.

    Ich verstehe nicht, warum du jetzt so ein Aufstand machst. Geht um gerade mal 71 Euro und war schließlich dein Fehler.

    Gruss
    H H

  • Also, der Mietgegenstand ist mit Gardinen. Da im Einzugsprotokoll Mängel notiert werden, z. B. das Fehlen der Gardinen, dies aber nicht gemacht wurde, hast Du quasi mit dem Nichtmelden des Mangels bestätigt, dass die Gardinen da sind.
    Somit bist Du nun leider in der Haftung für die fehlenden Gardinen... sorry!

  • Danke AndreasC1977 für den Hinweis. Dann werd ich die wohl zahlen müssen. Danke euch für die Infos.
    Pech gehabt, nächstes mal Vorsicht vor Vertrauen walten lassen und gründlicher checken. Man lernt ja nie aus ;)

    Liebe Grüße

  • Danke AndreasC1977 für den Hinweis. Dann werd ich die wohl zahlen müssen. Danke euch für die Infos.
    Pech gehabt, nächstes mal Vorsicht vor Vertrauen walten lassen und gründlicher checken. Man lernt ja nie aus ;)

    Liebe Grüße

    Was hat das mit Vertrauen zu tun?
    Der Vermieter scheint ja ein gründlicher Mensch zu sein, so dass ich davon ausgehen würde, dass die Gardinen tatsächlich im Keller waren. Er hat es dir sogar noch gesagt.
    Was du falsch gemacht hast, ist nicht Bescheid zu sagen, dass sie plötzlich nicht mehr da waren. Zu dem Zeitpunkt hätte der Vermieter die Gardienen noch vom Vormieter zurückfordern können.

    Also, was du auch lernen solltest ist, die Schuld nicht nur bei den anderen zu suchen.

    Gruss
    H H

  • Wie wird denn jetzt der zu erstattende Wert der Gardinen berechnet?
    Angenommen, der VM hat keine Belege mehr über die Einrichtung - mittlerer Wert handelsüblicher Gardinen (?) abzgl. Wertverlust (Neu für Alt)?

  • Wie wird denn jetzt der zu erstattende Wert der Gardinen berechnet?
    Angenommen, der VM hat keine Belege mehr über die Einrichtung - mittlerer Wert handelsüblicher Gardinen (?) abzgl. Wertverlust (Neu für Alt)?

    Hallo,

    es wird ein Gutachter beauftragt, der den Gardinendurchschnittseinkaufspreis ermittelt. Dann holt er Angebote bei Schneidereien ein, und die Fertigungsdurchschnittspreis zu errechnen. Beides wird addiert wird mit dem Aufmaß multipliziert und dann mit den Aufhängekosten summiert. Dieses Ergebnis wird mit dem Zeitfaktor verechnet und dann kommt ein Wert heraus. Das Gutachten kostet dann nur 500 Euro, die aber gut angelegt sind, denn sonst hätte man sich ja nicht einigen können.

    Was ist denn das für eine Frage?
    Der Wert von Gardinen???? Der Vermieter will 71 Euro. Wenn dies dem Mieter zu viel ist, kann er selber Gardinen anfertigen lassen und dem Vermieter zur verfügung stellen.

    Gruss
    H H

  • Eben, man fragt sich doch, wie ein VM auf die Idee kommt, für nicht näher beschriebene Gardinen, die er im Keller der Wohnung eines Mieters lagert, runde 71€ Ersatz zu verlangen.

    Aufhängekosten müssen allerdings noch abgezogen werden, denn die Gardinen lagen ja im Keller bei Einzug.

    Ernsthaft: Natürlich sollen sich die Parteien einigen, bei dem Verhandlungsangebot des VM vielleicht letztendlich im Bereich 40 oder 50 Euro :)

    Grüße!

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