Beiträge von Brian.Basco

    Eben, man fragt sich doch, wie ein VM auf die Idee kommt, für nicht näher beschriebene Gardinen, die er im Keller der Wohnung eines Mieters lagert, runde 71€ Ersatz zu verlangen.

    Aufhängekosten müssen allerdings noch abgezogen werden, denn die Gardinen lagen ja im Keller bei Einzug.

    Ernsthaft: Natürlich sollen sich die Parteien einigen, bei dem Verhandlungsangebot des VM vielleicht letztendlich im Bereich 40 oder 50 Euro :)

    Grüße!

    Ja super... mach das. Der Vermieter kann sagen: Was haben Sie? Eine Kündigung eingeworfen? Ich habe nichts bekommen.

    --> Nimm einen Dritten als Boten = Zeuge!

    Wieso wäre meine eigene Aussage dazu als Zeuge wertlos?
    Natürlich müsste im Ernstfall ein Richter die Glaubwürdigkeit entgegengesetzter Aussagen abwägen, aber wenn keine weiteren Unregelmäßigkeiten im Raum stehen sehe ich hier wenig Raum für Zweifel.

    Ja, das kann der Empfänger.
    Wenn niemand den Inhalt bezeugen kann, kann man immer sagen, die Kündigung ist nicht angekommen.
    Zur Not fächelt der Vermieter mit einem halb zerrissenen Briefumschlag rum und sagt, es ist nur ein kaputter Briefumschlag angekommen. Der Inhalt hat den Postweg wohl nicht überlebt.
    (und um diejenigen auszubremsen, die meinen, das wäre Realitätsfern: Wir bekommen jeden Monat an die 500 Briefe. Und da sind jedesmal um die 2 bis 3 Briefe dabei, die auf dem Postweg beschädit wurden. Manchmal scheinen die Postboten mit der Post Fußball zu spielen. Das ist also keine Spinnerei.)

    Um es 100 % sicher zu machen: Zustellung per Gerichtsvollzieher. Kostet auch nicht die Welt und ist 100 % rechtssicher, da der gerichtsvollzieher den Inhalt auch bezeugt.

    Siehe oben - kommt sowas denn tatsächlich vor? Ernst gemeinte Frage!! Sicher werden Briefe beschädigt, aber machen tatsächlich "Empfänger" vor Gericht regelmäßig entgegen der Wahrheit glaubhaft, Kündigungen nicht erhalten zu haben, mit "halbzerrissenen Umschlägen", leeren Zetteln, usw.? Und kommen damit durch?
    Hast Du tatsächlich diese Erfahrung gemacht? Okay - ich habe damit gar keine Erfahrung, kann es aber erstmal nicht so einfach glauben!

    Genauer gesagt verstehe ich zwei Dinge nicht:

    Ohne die Situation genauer erklärt zu haben, ist doch trotzdem aus dem Thread inzwischen klar, dass ein Partner am Wohnort des Vermieters ist, und den Brief auch selbst einwerfen kann --> einfacher und besser als ein weiterer Bote!
    Der andere Partner ist irgendwo weiter weg, hinzufahren und eine Unterschrift abzuholen kommt offensichtlich nicht in Frage, also ist es sicher auch wirtschaftlich nicht vernünftig und vertretbar dafür einen Boten zu beauftragen. Theoretisch sicher möglich, allerdings doch sehr praxisfern.

    Zweite Unklarheit: Wieso sollte der Bote die Kündigung gelesen haben - okay, schon ansatzweise beantwortet; wieso sollte aber im Streitfall die Aussage des Boten (dass es sich um besagtes Schriftstück handelte) wichtig sein?
    Sollte ein Empfänger im Streitfall tatsächlich gegen die Aussage des Absenders argumentieren wollen, er habe einen leeren Briefumschlag erhalten, oder ein anderes Schriftstück, welches er aber auch nicht mehr vorlegen kann???

    Naja, eine Kündigung mit beiden Unterschriften müsste halt zwei Postwege schaffen, und rechtzeitig ankommen, ansonsten kann ich die Kündigung hier vor Ort persönlich einwerfen...
    Wie könnte in so einem Fall eine nichtpostalische Zustellung aussehen? Reicht auch einscannen, mailen, mitunterschreiben, weitermailen? Ich dachte eher nicht...

    Reicht als Vollmacht eine gemailte bzw. gefaxte Kopie?

    Edit: Worterkennung korrigiert...

    Hallo!

    Kann ein von Ehepartnern gemeinsam geschlossner Mietvertrag (aus Zeit- und Poststreikgründen) von einer Person alleine wirksam gekündigt werden? Mündliche Vollmacht des Partners ist gegeben, ggf. auch schriftlich nachgereicht.

    Wenn ja, in welcher Form bringt man dies bei dem Schreiben zum Ausdruck?

    Danke für die Hilfe und Grüße!

    BB

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