Guten Morgen ihr Lieben,
ich habe folgendes Anliegen:
Mein alter Vermieter möchte die Gardinen ersetzt haben, die nicht mehr aufzufinden sind. Im Vertrag steht unter Möblierung dass Gardinen dabei sind. Ich habe die Gardinen nie gesehen. Der Vermieter sagte damals die seien im Kellerabteil. Ich habe nie Gardinen dort gesehen und wollte sowieso keine benutzen, da ich eigene hatte. Bei Auszug und Übergabe sagte er die seien nicht im Kellerabteil und er wollte dass es aufgenommen wird im Protokoll. Ich habe diese Gardinen wie gesagt nie gesehen. Mir blieb nichts anderes übrig als zu unterschreiben dass die nicht da sind und ihm zu sagen dass ich nie welche sah. Jetzt möchte er 71 Euro von mir wiederhaben für die Gardinen. In dem Vertrag steht unter Möblierung zwar Gardinen, aber nicht wo diese sich befinden sollen. Kann der Vermieter diese Gardinen die ich nie sah oder benutzte nun finanziell einfordern? Ich sehe das nicht ein für etwas zu bezahlen was ich weder benutzt noch gesehen habe. Bitte um Hilfe.. LG, Mascha