Beiträge von mascha88

    Danke AndreasC1977 für den Hinweis. Dann werd ich die wohl zahlen müssen. Danke euch für die Infos.
    Pech gehabt, nächstes mal Vorsicht vor Vertrauen walten lassen und gründlicher checken. Man lernt ja nie aus ;)

    Liebe Grüße

    Danke für die fixen Antworten bisher. Ja also ich habe das nochmal genau alles geprüft. Im Mietvertrag, welcher so ein Standardmietvertrag ist, steht unter Paragraph 10 dass der Vermieter die Mieträume in folgendem mit dem Mieter vereinbarten Zustand übergibt: xrenoviert (ist angekreuzt). Dann gibt es am Ende des Mietvertrages noch unter Paragraph 28 Sonstiges drei handschriftliche Vermerkungen vom Vermieter:

    1. Zusatzblätter Seite 20 und Seite 28
    2. Übergabeprotokoll bezügl. Paragraph 10, 6 Seiten ab Seite 22
    3. Seite 21, Kopie übergebener Schlüssel

    So.
    Zusatzblätter sehen wie folgt aus:

    Seite 20: Überschrift lautet „Zusatzblatt“

    Dann folgen Aufzählungen:

    Möblierung:
    vollständig eingerichtete Kochnische (Herd mit Backofen und Grill, Kühlschrank mit Gefrierfach, massive Resopalarbeitsplatte, Spüle, sowie Ober- und Unterschränke für Küchengeschirr, Besteckkasten, Aufhängeschiene mit Haken und Küchenpapierhalter), Gardinen, Lampen im Bad und in der Diele.

    Änderung der Umlageschlüssel:
    Für die Abrechnung der Betriebskosten der Positionen „b“, „c“, […].

    Sonstiges:
    Zu der Wohnung gehört ein abschließbarer Fahrradplatz im Fahrradkeller.

    Stromzähler: W-Nr.: XXXXX

    Das ist Zusatzblatt 20. Die Gardinen wurden erwähnt. Ohne Ort.
    Und was mir noch auffällt: einen Besteckkasten wie unter Möblierung erläutert gab es auch nie. Im Übergabeprotokoll auch nicht erwähnt.

    Seite 28:
    Eine tabellarische Erfassung der Daten des elektronischen Heizkostenverteilers (Ablesungsdaten).

    Das Übergabeprotokoll (ab Seite 22) ist wie folgt designt:
    Die Räume die zu der Wohnung gehören, sind aufgelistet und darunter kann man einzelne Positionen ankreuzen ob die in Ordnung sind oder vom ausziehenden Mieter zu richten sind oder vom Vermieter zu beheben sind.

    Es folgt der Flur, das Wohnzimmer, das Schlafzimmer, die Küche, das Bad (hier taucht z. B. auch eine Seifenschale auf, die aber nicht vorhanden war und deshalb auch nicht angekreuzt wurde).

    Dann gibt es noch Abstellraum, hier ist nichts anzukreuzen gewesen bezüglich Gardinen und auch unter einem anderem Wohnungsraum tauchen die Gardinen nicht auf.

    Die Gardinen sind daher nur in dem Zusatzblatt erwähnt.

    An Leipziger82:
    Bei Besichtigung sah ich das Kellerabteil, das noch vollgestellt war vom Vormieter. Bei Einzug gingen wir nicht mehr in den Keller runter (…ja brauchen wir nicht mehr hin, weiß ja wie der aussieht, Keller soll leer sein, alles gut, schnell unterschreiben, ich will einziehen, so in der Art waren die Gedanken und auch der Vermieter beharrte nicht drauf).

    Vermutlich ist mir das nun zum Verhängnis geworden.
    Der Vermieter sagte jedenfalls dass da Gardinen seien aber ich hab gesagt ich möchte keine Gardinen und werde mir eigene holen, er bot es aber an falls ich die aufhängen will.

    So far. Als ich irgendwann ein paar Möbel runter in den Keller brachte, dachte ich natürlich nicht mehr an irgendwelche Gardinen die sich da befinden sollen, sodass mir das da auch nicht auffiel dass da gar keine sind.

    Im Endeffekt tauchen die ja im Übergabeprotokoll nicht auf. Ist es nicht das, was zählt?

    LG

    Guten Morgen ihr Lieben,

    ich habe folgendes Anliegen:

    Mein alter Vermieter möchte die Gardinen ersetzt haben, die nicht mehr aufzufinden sind. Im Vertrag steht unter Möblierung dass Gardinen dabei sind. Ich habe die Gardinen nie gesehen. Der Vermieter sagte damals die seien im Kellerabteil. Ich habe nie Gardinen dort gesehen und wollte sowieso keine benutzen, da ich eigene hatte. Bei Auszug und Übergabe sagte er die seien nicht im Kellerabteil und er wollte dass es aufgenommen wird im Protokoll. Ich habe diese Gardinen wie gesagt nie gesehen. Mir blieb nichts anderes übrig als zu unterschreiben dass die nicht da sind und ihm zu sagen dass ich nie welche sah. Jetzt möchte er 71 Euro von mir wiederhaben für die Gardinen. In dem Vertrag steht unter Möblierung zwar Gardinen, aber nicht wo diese sich befinden sollen. Kann der Vermieter diese Gardinen die ich nie sah oder benutzte nun finanziell einfordern? Ich sehe das nicht ein für etwas zu bezahlen was ich weder benutzt noch gesehen habe. Bitte um Hilfe.. LG, Mascha

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