Nebenkostenabrechnung / Warmwasser

  • Hallo,

    ich habe kürzlich meine Nebenkostenabrechnung 2014 bekommen und habe dazu ein paar Fragen.

    1. In unserem Mehrfamilienhaus mit 10 Parteien werden die Warmwasserkosten nicht durch einen Wärmezähler erfasst sondern mit einer Formel errechnet. Dadurch bin ich dann berechtigt diese Warmwasserkosten um 15% zu kürzen?

    2. In der Abrechnung taucht der Posten auf "Miete Wärmezähler Warmwasser" mit dem Datum 9.1.14 auf. Dieser Wärmezähler ist aber wie beschrieben gar nicht genutzt worden. Irgendwie verstehe ich dann nicht dafür dann eine Miete zahlen zu müssen.

    3. Durch die Abrechnung ergibt sich ein recht hohes Guthaben (ca. 1100 €). Kann man daher vorschlagen die Nebenkostenvorrauszahlungen monatlich etwas niedriger anzusetzen, damit sich nicht jedes Jahr so viel Guthaben ansammelt?


    Wäre sehr hilfreich ein paar Antworten zu bekommen :)

    Gruß

    Fliegerhorst

  • Zitat

    1. In unserem Mehrfamilienhaus mit 10 Parteien werden die Warmwasserkosten nicht durch einen Wärmezähler erfasst sondern mit einer Formel errechnet. Dadurch bin ich dann berechtigt diese Warmwasserkosten um 15% zu kürzen?

    Jein!
    Wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet werden kann, ist der Umlagemaßstab die Wohnfläche. Von diesen Kosten werden dann 15% abgezogen.

    Zitat

    3. Durch die Abrechnung ergibt sich ein recht hohes Guthaben (ca. 1100 €). Kann man daher vorschlagen die Nebenkostenvorrauszahlungen monatlich etwas niedriger anzusetzen, damit sich nicht jedes Jahr so viel Guthaben ansammelt?

    Nicht vorschlagen, sondern schriftlich ankündigen (Vgl. § 560 (4) BGB).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wäre die Frage zu klären warum der Wärmemengenzähler für die WW-Bereitung nicht verwendet wurde. War er nicht vorhanden, oder war er defekt. Daraus ergeben sich dann die Antworten zu den Fragen.

  • Der Wärmezähler wurde neu eingebaut, vorher war keiner vorhanden. Kam aber auch erst irgendwann Ende letzten Jahres bei einem Gespräch über die neue Einbaupflicht von solchen Wärmezählern mit dem Hausmeister heraus. Uns Mieter hat niemand bescheid gegeben, dass da jetzt ein Wärmezähler eingebaut wird. Und daher bin ich ja überrascht wieso dann die Warmwasserkosten wieder nur nach der Formel berechnet wurden.

    Der Vermieter ist übrigens auch sehr schlecht zu erreichen sonst hätte ich ihn auch direkt fragen können. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Fliegerhorst (13. Juli 2015 um 19:49)

  • Also wurde der Wärmemengenzähler nicht verwendet, weil er zu spät eingebaut wurde? In diesem Fall besteht aus meiner Sicht das Kürzungsrecht von 15 %. Die Miete Wärmemengenzähler dürfte in diesem Fall wohl eher nicht umlagefähig sein.

  • Guten Abend,

    der Ansatz hinsichtlich des Wärmezählers ist richtig. Hier kann aber "höhere Gewalt" dazu geführt haben, dass der Zähler verspätet eingebaut werden konnte und der Erfassungszeitraum deshalb einfach zu gering war. Der schwarze Peter landet in solchen Fällen häufig bei dem Subunternehmer, welcher für das Abrechnungsunternehmen die Zähler "fristgerecht" montieren soll.

    Ich würde Ihnen davon abraten, Ihre Vorrauszahlungen zu reduzieren. Ob die Energiekosten und Witterungsverhältnisse im laufenden Abrechnungszeitraum derart "günstig" bleiben, bleibt abzuwarten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas Ehret
    BDSH geprüfter Sachverständiger

  • Ich habe jetzt endlich mal eine Antwort des Vermieters bekommen.

    Laut ihm habe der Wärmezähler nicht richtig funktioniert und deswegen sei wieder mit der alten Formel abgerechnet worden. Habe ich jetzt trotzdem das Recht um 15% zu kürzen oder nicht?


    Ich danke abermals wenn jemand einen Rat hat! :)

  • Wenn der Wärmemengenzähler tatsächlich defekt war (so deute ich die Aussage des Vermieters) würde ich eher nicht davon ausgehen, dass ein Kürzungsrecht besteht.

    Wenn der Wärmemengenzähler wirklich defekt war sollte der Vermieter dies allerdings belegen können (Gerätetausch, Reparaturrechnung etc.)

  • Hallo,

    so wie ich die Sache verstehe wird Warmwasser nach Verbrauch der einzelnen Nutzer abgerechnet. Lediglich die Wärmemenge für das Warmwasser wird nicht über einen Wärmemengenzähler erfasst, sondern berechnet. M.E. ist die Kürzung um 15% nur zulässig, wenn der Verbrauch der einzelnen Nutzer nicht erfasst wird.

    Grundsätzlich sind die Formeln, mit der die Wärmemenge für das Warmwasser berechnet werden relativ genau, so dass der Unterschied nicht groß sein dürfte. Am Ende wird die errechnete (oder gemessene) Wärmemenge von der Heizwärme abhezogen, so dass sich Ungenauigkeiten einigermaßen ausgleichen, wenn es welche geben würde.

    Gruss
    H H

    Gruss
    H H

  • Hallo,

    so wie ich die Sache verstehe wird Warmwasser nach Verbrauch der einzelnen Nutzer abgerechnet. Lediglich die Wärmemenge für das Warmwasser wird nicht über einen Wärmemengenzähler erfasst, sondern berechnet. M.E. ist die Kürzung um 15% nur zulässig, wenn der Verbrauch der einzelnen Nutzer nicht erfasst wird.

    Grundsätzlich sind die Formeln, mit der die Wärmemenge für das Warmwasser berechnet werden relativ genau, so dass der Unterschied nicht groß sein dürfte. Am Ende wird die errechnete (oder gemessene) Wärmemenge von der Heizwärme abhezogen, so dass sich Ungenauigkeiten einigermaßen ausgleichen, wenn es welche geben würde.

    Gruss
    H H

    Gruss
    H H

    Allerdings schreibt die HKVO in §7 ab 2014 eine Erfassung der Wärmemenge für Warmwasser mit einem Wärmemengenzähler vor.

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