Guten Abend,
es ist nicht statthaft, Gebühren für die Ablesung- und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten bei den Hauskosten (kalte Betriebskosten) zu verteilen.
Die Heizkostenverordnung verlangt, dass die Heiz- und Warmwasserkosten nach Fest- und Verbrauchskosten (meistens: 30% Grund- und 70% Verbrauchskosten) verteilt werden müssen.
Die Rechnung über ~ 900 € müsste in der Umlage auf "warme" und "kalte" Betriebskostenanteile aufgeteilt werden.
Hier ist unbedingt die Rechnung einzusehen. Die Summe von 900 € wirkt - wenn Sie nur Ablese- und Abrechnungskosten betrifft -
recht hoch. Sind hier evtl. Gebühren für die Wartung / Miete von Geräten beinhaltet, müssen diese aus Gründen der Nachvollziehbarkeit gesondert aufgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Ehret
BDSH geprüfter Sachverständiger