Nebenkostenabrechnung

  • Hallo allerseits,

    ich habe heute die Abrechnung der Energie- und Betriebskosten von meinem Vermieter erhalten. Die Abrechnung nennt nun als Abrechnungszeitraum den 01.07.13 - 30.06.2014 und als Nutzungszeitraum den 01.03.2014 - 30.06.2014. Zum 01.03.2014 wurde die Wohnung tatsächlich bezogen, so weit so gut. Die Energieabrechnung weist nun eine Nachzahlung von 225€ aus. Dazu kommt die Nachzahlung der Betriebskosten in Höhe von 60€. Alles bereits abzüglich der Vorauszahlungen (360€ sowie 280€). Die Wohnung hat 50qm. Dies ist die erste Abrechnung, welche ich erhalten habe.

    Mir kommen diese Werte für 12 Monate passend vor. Im vorliegenden Fall muss ich laut Abrechnung allerdings von nur 4 Monaten (nämlich dem genannten Nutzungszeitraum) ausgehen. Die angesetzten Vorauszahlungen für Energiekosten entsprechen denen für vier Monate.
    225€ Nachzahlung von Heizungskosten für einen Viermonatszeitraum, welcher außerdem mitten im Sommer gelegen ist, erscheint mir dann aber doch abwegig.
    Mache ich hier einen Denkfehler oder muss ich tatsächlich von einer fehlerhaften Abrechnung ausgehen?

    Vielen Dank für Eure Anregungen.

    Beste Grüße

  • Mache ich hier einen Denkfehler oder muss ich tatsächlich von einer fehlerhaften Abrechnung ausgehen?


    Hallo,
    das kann man so einfach überhaupt nicht beantworten. Man müsste die Abrechnungen einsehen und evtl. auch daraufhin überprüfen, ob die Kosten wirklich nur im abgerechneten Nutzungszeitraum entstanden.

  • März und April nennst Du mitten im Sommer?

    Das sind noch Heizmonate in denen die tatsächlichen Heizkosten doppelt so hoch sein können wie die gezahlten.

    Wie hoch waren denn nun die Vorauszahlungen für die 4 Monate? 360 €, 280 € oder 360 € + 280 €?

    Wenn 360 oder 280 € wäre das inkl. Heizkosten viel zu wenig.

    Genaueres kann man aber ohne die Abrechnung zu sehen nicht sagen.

    Wenn Du magst scann sie ein und lade sie als Bild(er), bitte nicht zu klein, hoch. Persönliche Daten bitte unkenntlich machen.

  • Hallo,

    ich würde auch davon ausgehen, dass ein Fehler vorliegt. So hohe Heizkosten für die Frühjahrsmonate (nicht Sommer) scheinen unwahrscheinlich. Aber wie Berny so richtig geschrieben hat, ohne die Abrechnung zu kennen, wieß man nichts genaues.

    Was sagt denn der Vermieter dazu?

    Gruss
    H H

  • Hallo,

    in der Tat vom Zeitraum her eher Frühjahr, allerdings habe ich auch diese Monate für wenig heizintensiv gehalten. Der Vermieter erlässt von sich aus 150€ der Nachzahlung, mit Hinweis auf mein Studium (siehe handschriftliche Änderung durch den Vermieter). Dies ist natürlich erstmal sehr erfreulich, dennoch würde ich mich freuen wenn jemand einen Blick auf die Abrechnung werfen könnte. Persönlich kontaktiert habe ich Ihn noch nicht, da er im Ausland wohnhaft ist.

    An Vorauszahlungen leiste ich monatlich 90€ für die Heizung und 70€ für Betriebskosten.

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  • Weia! Welches Baujahr ist die Heizung? 7 % der Brennstoffkosten als Heizstrom... das ist viel.

    Sind die Heizungsrohre im Keller gedämmt?
    Wie alt ist das Haus? Entspricht es der Wärmeschutzverordnung von 1994?

    Es muss die Abrechnung zu 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig und 30 % verbrauchsunabhängig erfolgen, wenn das Gebäude den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1994 nicht genügt oder es sich um ein Öl- oder Gasheizung handelt und freiliegende Heizleitungen überwiegend gedämmt sind.

    Das ist das einzige, was ich bei der Abrechnung prüfen würde, da alles andere in Ordnung aussieht.

  • Hallo,

    in der Tat vom Zeitraum her eher Frühjahr, allerdings habe ich auch diese Monate für wenig heizintensiv gehalten. Der Vermieter erlässt von sich aus 150€ der Nachzahlung, mit Hinweis auf mein Studium (siehe handschriftliche Änderung durch den Vermieter). Dies ist natürlich erstmal sehr erfreulich, dennoch würde ich mich freuen wenn jemand einen Blick auf die Abrechnung werfen könnte. Persönlich kontaktiert habe ich Ihn noch nicht, da er im Ausland wohnhaft ist.

    An Vorauszahlungen leiste ich monatlich 90€ für die Heizung und 70€ für Betriebskosten.

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    12.000 €, in Worten ZWÖLFTAUSEND, Heizkosten bei einer Wohnfläche von 460 m²? Das macht mich sprachlos

    Und im ganzen Haus sollen in 12 Monaten nur knapp 86 Einheiten verbraucht worden sein?

    Das kann doch vorne und hinten nicht stimmen.

    Oder stehen 410 m² leer?


    Ich dachte schon meine Heizkosten mit etwa 15 - 18 €/m² im Jahr sind hoch.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (30. Juni 2015 um 11:56)


  • Sind die Heizungsrohre im Keller gedämmt?
    Wie alt ist das Haus? Entspricht es der Wärmeschutzverordnung von 1994?

    Es muss die Abrechnung zu 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig und 30 % verbrauchsunabhängig erfolgen, wenn das Gebäude den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1994 nicht genügt oder es sich um ein Öl- oder Gasheizung handelt und freiliegende Heizleitungen überwiegend gedämmt sind.

    Das oder ist hier falsch. Die Vorgabe von 30/70 gilt nur dann wenn alle 3 Kriterien gegeben sind. (siehe HKVO §7)

  • An Vorauszahlungen leiste ich monatlich ...


    ... sind eigentlich nebensächlich. Was interessiert, sind die Jahreskosten (von denen Dich natürlich nur ein Bruchteil trifft):
    Die Heizkosten "Deiner" Immobilie betrugen 26,70€ pro m² Mietfläche, während die Heizkosten meiner Immobilie lediglich 11,60€ pro m² Mietfläche betrugen.
    Du musst natürlich wissen, was Du weiterhin unternimmst oder auch nicht... Auch eine Korrektur des Abrechnungsschlüssels von 50/50 auf 30/70 würde den Kohl für Dich nicht besonders fett machen. Von mit Öl oder Fernwärme beheizten Wohnungen würde ich die Finger lassen.

  • Ich habe noch so einige Ungereimtheiten gefunden.

    Betriebsstrom, das schrieb Andreas ja schon an, fast 8 % der Heizenergiekosten ist heftig. Üblich sind 5 - 6 %.

    Wartung mit 268 € ist auch recht teuer. Hier wäre zu prüfen ob nicht etwa ein Wartungsvertrag besteht. In solchen sind oft Kostenenthalten die Nicht umlegbar sind.

    Ein mal Emissionsmessung und dann noch mal Kaminkehrer ist ein mal zu viel.

    Das der Vermieter "gnädiger Weise" 150 € erlassen hat liegt wohl eher daran das er weiß das mit der Abrechnung was nicht stimmt.

    Mein Rat die Abrechnung fachlich, am besten von einem Fachanwalt, prüfen lassen.

  • Falsch, siehe HeizkostenV - Einzelnorm
    PS: Ich bin jetzt, zugegeben, doch unsicher geworden...:rolleyes:

    "In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen."

    Ich bleibe dabei: es gibt kein oder sondern nur ein und.

    Jetzt war ich unsicher

  • "In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen."

    Ich bleibe dabei: es gibt kein oder sondern nur ein und.

    Jetzt war ich unsicher

    Oh, wie schön... Jedenfalls dürfte in der Immobilie unseres Fragestellers wohl die 30/70 anzuwenden sein.
    Auf den Abrechner kann man sich nicht berufen, denn der rechnet so ab, wie ihm das von seinem Auftraggeber aufgegeben wurde.

  • Vielen Dank zunächst für die Antworten. Als Ergänzung hier noch die gesondert aufgeführte Betriebskostenabrechnung.

    Grüße

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  • Vielen Dank zunächst für die Antworten. Als Ergänzung hier noch die gesondert aufgeführte Betriebskostenabrechnung.

    Grüße

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    Was ist das denn nun?

    Die Abrechnung des Vermieters an Dich oder was?

  • Was ist das denn nun?
    Die Abrechnung des Vermieters an Dich oder was?


    Naja, wenn auch dilletantisch, jedoch rechnerisch nachvollziehbar. Ich würde mir jedenfalls mal alle Belege zeigen lassen.

  • Richtig, wurde mir zusammen mit der Abrechnung der Energiekosten zugestellt.

    Daraus ergibt sich für die 4 Monate doch nur eine Nachzahlung von 60,22 €

    Angesichts der geringen Vorauszahlungen von monatlich 70 €, ein läppischer Betrag.

  • Die monatliche Vorauszahlung unterteilt sich in 90€ für Heizkosten und 70€ für Betriebskosten, somit zusammen insgesamt 160€. Die geforderte Nachzahlung beläuft sich insgesamt auf ca. 285€ (225 Heizkosten + 60€ Betriebskosten) für 4 Monate.

    Grüße

  • Hallo,

    ich denke auch, dass da etwas nicht stimmt. Es sollen 12.000 Liter an Heizöl verbraucht worden sein, für ein 460qm Haus? Kaum zu glauben.

    Dann erscheint mir die Positionen Wartung (286Euro) und Reinigung (320Euro) und Emmissionsmessung (62Euro) und Kaminfeger (68Euro) jeweils doppelt zu sein.

    Wenn ich du wäre, würde ich mir die Rechnungen genau ansehen. Es macht fast den Anschein, als ob hier zwei Gebäude abgerechent würden. Ich würde vor allem beim Schornsteinfeger prüfen. Der Öllieferant und der Wartungsfritze schreibt ohnehin, was der Rechnungsempfänger haben möchte.

    Falls wirklich alles richtig ist, solltest du dir überlegen, ob das die richtige Wohnung ist. Wieviel Heizkosten wirst du erst haben, wenn du dort mal einen knackigen Winter gewohnt hast.

    Gruss
    H H

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