Höhe der Miete, Mietbeginn am 11.05.

  • Hallo!


    Ich habe folgende Situation:

    Ich wollte im Mai in eine neue Wohnung umziehen. Der Vormieter fragte mich, ob ich auch später einziehen, da er noch ein paar Tage länger zum Umziehen braucht. Da ich bei meinen Eltern gewohnt habe und es nicht eilig hatte, sagte ich "Kein Problem"!
    Zum Vermieter sagte ich, dass wir als Mietbeginn daher erst den 11.05. vereinbaren können.
    Alles kein Problem, der Mietvertrag kam mit dem Beginn des Mietverhältnisses am 11.05. Leider hatte der Vermieter da keine Zeit, daher machten wir die Wohnungsübergabe am 30.04. im Beisein des Vormieters (gleichzeitige Abnahme und Übergabe). Der Vormieter hatte zu diesem Zeitpunkt noch alle seine Möbel in der Wohnung. Schlüssel gab es zu dem Zeitpunkt noch nicht, diese bekam ich erst am 11.04.
    Nun habe ich die Miete für den Mai, anteilig ab dem 11.04. berechnet und prompt eine Mahnung bekommen (zu wenig Miete für Mai). Als ich beim Vermieter angerufen habe wurde dieser auch noch ausfallend und beleidigend am Telefon und hat herumgeschrien.

    Muss man die volle Miete für einen Monat bezahlen, wenn der Mietvertrag erst am 11.04. beginnt und man vorher auch nicht reinkonnte?

    Bitte keine Antworten nach dem Motto "zahl doch einfach". Das will ich nämlich nicht mehr, nachdem so unhöflich mit mir umgegangen ist. Außerdem glaube ich, dass der Vermieter denkt er kann alles mit mir machen, wenn ich einfach bezahle.


    Grüße

    2 Mal editiert, zuletzt von Realleachim (29. Juni 2015 um 11:27) aus folgendem Grund: Datum falsch

  • Dem Vermieter steht die volle Miete incl. Betriebskosten ab Mai zu, dürfte doch wohl logisch sein. Deine Mauschelei mit dem Vormieter musst du mit diesem abklären, der war wahrscheinlich der Auffassung, dass du so großzügig bist und ihn auf deine Kosten weiter wohnen lässt.

    Also klär das mit dem Vormieter und sieh zu, dass die Miete für Mai bezahlt wird. Ist übrigens ein guter Start für ein Mietverhältnis, wenn man mit dem Vormieter solche Dinge vereinbart und der Vermieter über deine reduzierte Zahlung im Unklaren gelassen wird.

  • Realleachim,
    Eure Mauschelei ist Euer Privatvergnügen. Schau' in Deinen Mietvertrag nach bzgl. Mietbeginn. Ab dem Datum schuldest Du die Miete.
    Dein Vertrags- und Ansprechpartner ist ausschliesslich Dein VM.

  • Hallo!

    Bin etwas verwirrt wegen den Antworten. Geht aus meinem Post nicht hervor, dass der Mietbeginn im Mietvertrag der 11.05. ist?

    Edit: Großes Chaos was das Datum angeht. Überall wo 11.04. steht sollte 11.05. stehen. Habe mich leider total vertippt und kann anscheinend nicht mehr editieren.

  • Hallo!

    Bin etwas verwirrt wegen den Antworten. Geht aus meinem Post nicht hervor, dass der Mietbeginn im Mietvertrag der 11.05. ist?

    Edit: Großes Chaos was das Datum angeht. Überall wo 11.04. steht sollte 11.05. stehen. Habe mich leider total vertippt und kann anscheinend nicht mehr editieren.

    WAS steht denn nun tatsächlich im Mietvertrag als Mietbeginn?

  • Sehe ich auch so.
    Du musst also nur
    31 - 11 + 1 = 21 Tage
    bezahlen (Miete * 21 / 31 = Zahlbetrag)


    Mal wieder typisch unsere "Studierten"...:(
    Zieh' doch von den 31 Maitagen einfach 10 ab...:rolleyes:

  • Dann habe ich es ein wenig falsch gemacht, weil mir jemand erklärt hat, dass man bei der Berechnung unabhängig von der Anzahl der Tage im Monat immer mit einem käufmänischen Monat rechnet (also 30 Tage). Also vllt 2€ nachbezahlen.^^

  • Dann habe ich es ein wenig falsch gemacht, weil mir jemand erklärt hat, dass man bei der Berechnung unabhängig von der Anzahl der Tage im Monat immer mit einem käufmänischen Monat rechnet (also 30 Tage). Also vllt 2€ nachbezahlen.^^

    warum sollte man? Betriebskosten werden bei Mieterwechsel ja auch tagesgenau abgerechnet. Das Kalenderjahr hat in der Abrechnung ja auch 365 bzw. 366 Tage und nicht nur 360.

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