Beiträge von Realleachim

    Hallo!

    In Zukunft möchte ich auch gern vermieten.

    Ich habe ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Die Einliegerwohnung hat keinen Stromzähler, der beim Netzbetreiber angemeldet ist. Ich möchte auch keinen einbauen lassen, da ich wenn meine Kinder dort wohnen, dann 2 Stromverträge an der Backe habe. Bis es soweit ist möchte ich die Wohnung vermieten.

    Ich habe einen geeichten Zwischenzähler vom Elektriker einbauen lassen, der sämtlichen Strom der Einliegerwohnung korrekt erfasst.

    Wie kann ich die Stromkosten auf den Mieter umlegen?

    Ich möchte mich nicht bereichern oder sonstiges, sondern nur die Kosten fair verteilen.

    Wenn der Gesamtverbrauch des Hauses 3000 kWh sind und der Zwischenzähler 1500 anzeigt, dann teilen wir uns die Kosten halbe/halbe.

    Wie muss ich das im Mietvertrag regeln? Ich möchte keinen Preis pro Kilowattstunde festsetzen, da ich den jedes Mal anpassen muss, wenn der Strompreis erhöht wird. Vielmehr möchte ich die Kosten jedes Jahr frei verteilen (in der Nebenkostenabrechnung), wie man es bei der Heizungsabrechnung auch machen kann (im Vertrag steht ja auch nicht der Gaspreis pro Kilowattstunde drin).


    Grüße

    Hallo!

    Ich habe eine Wohnung unrenoviert übernommen (steht so im Übergabeprotokoll) und keine Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag (nicht mal eine ungültige, einfach gar nichts). Ich habe alle Wände beim Einzug weiß gestrichen und alle vergilbten Türzargen (Vormieter war starker Raucher) weiß lackieren lassen. Eine Wand in der Wohnung habe ich schwarz gestrichen (sieht sehr styllisch aus ;)).

    Der Vermieter hat nun die Auffassung, ich müsse die schwarze Wand auf jeden Fall streichen. Gerade heute war erst ein Artikel in der Tagesschau zu dem Thema (Tagesschau).

    Meine Meinung ist, ich muss überhaupt nichts machen. Der Vermieter muss sowieso die ganze Wohnung renovieren (hätte er ja eh gemusst). Wenn ich penibel wäre, müsste er mir sogar noch Geld erstatten (1000€ hat mich das lackieren der Türzargen gekostet). Meiner Meinung nach ist die Wohnung in einem besseren Zustand als bei der Übergabe.

    Hallo!

    Bin etwas verwirrt wegen den Antworten. Geht aus meinem Post nicht hervor, dass der Mietbeginn im Mietvertrag der 11.05. ist?

    Edit: Großes Chaos was das Datum angeht. Überall wo 11.04. steht sollte 11.05. stehen. Habe mich leider total vertippt und kann anscheinend nicht mehr editieren.

    Hallo!


    Ich habe folgende Situation:

    Ich wollte im Mai in eine neue Wohnung umziehen. Der Vormieter fragte mich, ob ich auch später einziehen, da er noch ein paar Tage länger zum Umziehen braucht. Da ich bei meinen Eltern gewohnt habe und es nicht eilig hatte, sagte ich "Kein Problem"!
    Zum Vermieter sagte ich, dass wir als Mietbeginn daher erst den 11.05. vereinbaren können.
    Alles kein Problem, der Mietvertrag kam mit dem Beginn des Mietverhältnisses am 11.05. Leider hatte der Vermieter da keine Zeit, daher machten wir die Wohnungsübergabe am 30.04. im Beisein des Vormieters (gleichzeitige Abnahme und Übergabe). Der Vormieter hatte zu diesem Zeitpunkt noch alle seine Möbel in der Wohnung. Schlüssel gab es zu dem Zeitpunkt noch nicht, diese bekam ich erst am 11.04.
    Nun habe ich die Miete für den Mai, anteilig ab dem 11.04. berechnet und prompt eine Mahnung bekommen (zu wenig Miete für Mai). Als ich beim Vermieter angerufen habe wurde dieser auch noch ausfallend und beleidigend am Telefon und hat herumgeschrien.

    Muss man die volle Miete für einen Monat bezahlen, wenn der Mietvertrag erst am 11.04. beginnt und man vorher auch nicht reinkonnte?

    Bitte keine Antworten nach dem Motto "zahl doch einfach". Das will ich nämlich nicht mehr, nachdem so unhöflich mit mir umgegangen ist. Außerdem glaube ich, dass der Vermieter denkt er kann alles mit mir machen, wenn ich einfach bezahle.


    Grüße

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