neue Wohnung viele Fragen

  • Hallo,

    ich habe mich vor ca. einen dreiviertel Jahr von meiner Frau getrennt und wohne jetzt alleine in einer neuen Wohnung in Hannover. Suche war schwer und ich war froh das ich schnell was hatte folgende Fragen sind nun aufgetretten - was kann ich tun bzw. war das überhaupt okay? Hintergrund ist, dass ich mich vom Vermieterehepaar schikaniert fühle.

    - Vermieter verlangte als Kaution die Bruttomiete
    - Vermieter verlangte eine Hausratversicherung
    - Vermieter verlangte die Kaution als Gesamtbetrag nicht in 3 Raten
    - zur Wohnung gehört ein kleiner Garten welcher zur Nutzung überlassen wurde, pflege übernehme ich - was darf ich hier anpflanzen
    - Vermieter latsch ständig durch den Garten - ist das okay?
    - Vermieter verlangt Rasenmähen alle 2 Wochen, ist das sinnvoll? Rasen mäht man wenn er gewachsen ist und darf er das überhaupt vorschreiben?
    - würde gern ein Busch, Strauch o. ä. vor mein Fenster setzten damit ich nicht auf die Straße gucke
    - darf ich ein kleines Beet anlegen z.b. mit Gemüse?
    - darf ich ein kleines Gewächshaus aufstellen?
    - und letztes anliegen auf dem Hof ist ein Stück Stellfläche für KFZ den alle Mieter nutzen - es ist in keinem Vertrag etwas geregelt, kann ich den auch nutzen? Lt. Vermieter gibt es ein Gewohnheitsrecht für einen bestimmten Mieter, was heißt das und warum parkt da jeder Hans und Franz ... ?

    Ich habe irgendwie das Gefühl der Vermieter will mich wieder loswerden und schikaniert mich etwas - aber das sind andere Geschichten.

  • ja das ist wohl das beste ... ich muss einiges erdulden was hier noch nicht geschrieben steht
    Aber irgendwie möchte ich auch nicht, dass Vermieter immer und immer wieder mit so etwas durchkommen.
    Es bekommt der die Wohnung der sich auf den ganzen Unsinn wie 3 x Bruttomiete als Kaution einlässt, der einen teuren Abstand zahlt oder sonst irgendwas. Da muss man doch was tun können.

  • Melon5:

    "Vermieter verlangte als Kaution die Bruttomiete"
    - Bitte genauer.

    "Vermieter verlangte eine Hausratversicherung"
    - Kann/darf er nicht. Verlangen kann er viel, Du musst dem aber nicht folgen (auch wenn es ratsam ist).

    "Vermieter verlangte die Kaution als Gesamtbetrag nicht in 3 Raten"
    - Ich verstehe den VM schon... Ist doch aber jetzt inzwischen uninteressant, oder?


    "zur Wohnung gehört ein kleiner Garten welcher zur Nutzung überlassen wurde, pflege übernehme ich - was darf ich hier anpflanzen"
    - Auskunft erteilt Dir gerne Dein Vermieter.

    "Vermieter latsch ständig durch den Garten"
    - Verstehe Bahnhof...

    "Vermieter verlangt Rasenmähen alle 2 Wochen, ist das sinnvoll? Rasen mäht man wenn er gewachsen ist und darf er das überhaupt vorschreiben?"
    - Er kann Dir auch die Garten(be)nutzung untersagen, falls nicht mietvertraglich vereinbart...

    "würde gern ein Busch, Strauch o. ä. vor mein Fenster setzten damit ich nicht auf die Straße gucke
    darf ich ein kleines Beet anlegen z.b. mit Gemüse?
    darf ich ein kleines Gewächshaus aufstellen?
    auf dem Hof ist ein Stück Stellfläche für KFZ den alle Mieter nutzen - es ist in keinem Vertrag etwas geregelt, kann ich den auch nutzen? "
    - Frag' Deinen VM.

    "Lt. Vermieter gibt es ein Gewohnheitsrecht für einen bestimmten Mieter, was heißt das und warum parkt da jeder Hans und Franz ... ?"
    - Es gibt kein Gewohnheitsrecht, weder für Dich noch für Andere.

    "Ich habe irgendwie das Gefühl der Vermieter will mich wieder loswerden und schikaniert mich etwas"
    - Na, dann geht's ja noch. Wenn Du erst mal wüsstest, was andere Mieter für wirkliche Probleme haben...

  • - 3 Bruttomieten ... statt Kaltmieten
    - Nutzung des Gartens ist vertraglich vereinbart und ich bekomme keine Antwort auf meine Fragen an ihn deswegen wende ich mich ja ans Forum

    Berny, verstehe ich es richtig das dieses Forum nur für wirkliche Probleme ist?
    Und du bist der der hier entscheidet was für wen wirkliche Probleme sind?

    Vielleicht kann noch einer was dazu schreiben der sich etwas besser auskennt

    Danke

  • Berny, verstehe ich es richtig das dieses Forum nur für wirkliche Probleme ist?
    Und du bist der der hier entscheidet was für wen wirkliche Probleme sind?
    Vielleicht kann noch einer was dazu schreiben der sich etwas besser auskennt Danke


    Bitte - meinst wohl eher jemanden, der Deine Meinung bestätigt...;)


  • - 3 Bruttomieten ... statt Kaltmieten

    § 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

    (1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

    (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

    (3)..........

    Zitat


    - Nutzung des Gartens ist vertraglich vereinbart und ich bekomme keine Antwort auf meine Fragen an ihn deswegen wende ich mich ja ans Forum

    Wenn der Gatenanteil durch Sie mitgemietet wurde, bestimmen Sioe allein wer dort Zutritt haben darf.
    Eine Nutzung allein berechtigt Sie dazu nicht.

  • Hallo,

    es steht im Vertrag der mit gemietete Garten. Und weiter hinten der Garten wird zur Nutzung und Pflege überlassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Melon5 (10. Juni 2015 um 07:47)

  • Das kann ich machen, er sitzt nämlich sogar manchmal da.
    Aber dafür musste ich ja erstmal wissen was hier wer darf.

    Das gleiche gilt für die Bepflanzung.
    Vielleicht zum Hintergrund, ich hatte bereits etwas gepflanzt das hat die Frau Vermieterin wieder ausgegraben als ich nicht da war.

    Heißt das ich kann den zuviel gezahlten Anteil an Kaution jetzt wieder bekommen?

    Ich möchte eigentlich nur Anhaltspunkte und werde ggf. weitere Schritte einleiten.

  • Und mal ganz im Allgemeinen muss ich mal fragen warum hier eigentlich alles so unfreundlich ist?
    Ich habe mir hier einige Beiträge durchgelesen und es ist schon ein eigenartiger Ton der hier herrscht.

    "Frage dein VM ... ?"

    Also bei solch qualifizierten ist das Forum doch redundant.
    Auch die Bemerkung andere haben wirkliche Probleme ...?

    Also wer nicht antworten will - muss ja nicht ... oder?

    Lustig.

  • Das kann ich machen, er sitzt nämlich sogar manchmal da.
    Aber dafür musste ich ja erstmal wissen was hier wer darf.

    Das gleiche gilt für die Bepflanzung.
    Vielleicht zum Hintergrund, ich hatte bereits etwas gepflanzt das hat die Frau Vermieterin wieder ausgegraben als ich nicht da war.

    Heißt das ich kann den zuviel gezahlten Anteil an Kaution jetzt wieder bekommen?

    Ich möchte eigentlich nur Anhaltspunkte und werde ggf. weitere Schritte einleiten.

    Die Vermieterin muss die zuviel gezahlte Kaution zurück überweisen. Sie können sie schriftlich dazu auffordern mit Fristsetzung (14 Tage)
    Des Weiteren MUSS die Vermieterin das Geld auf ein separates insolvenzsicheres Konto anlegen. Das muss sie Ihnen beweisen. Es gibt bei Banken spezielle Treuhandkautionskonten. Oder verpfändete Sparbücher.

    Das Bepflanzen des Gartens mit großen Gewächsen (Bäumen) steht dem Mieter nicht zu, da man diese später nicht ohne amtliche Genehmigung fällen darf. Aber der Vermieter darf die Mietsache nicht einfach so betreten. Im Zweifel würde ich das Schloss der Gartenpforte tauschen, oder eine Fahrradkette drum machen. Dem Vermieter würde ich schriftlich mitteilen, dass der Garten zur Mietsache gehört und der Vermieter Hausfriedensbruch begeht, wenn er die Mietsache eigenmächtig betritt. Der Vermieter hat keine Weisungsbefugnis, wie der Mieter den Garten zu pflegen hat.
    Genaueres siehe hier: Gartenpflege: Rechte und Pflichten des Mieters - urbia.de

    oder hier:

    Mietrecht: Gartennutzung, Pflege und Nutzungen

  • Es war ein Bambus ohne Rhizome also einer der sich nicht ausbreitet. Denn muss man nicht fällen. Die Nachbarn haben auch einen gepflanzt. Naja ich denke mal reine Schikane

  • Naja ich denke mal reine Schikane

    muss nicht sein... kann auch pure Unwissenheit sein. 99 % aller privaten Vermieter, die zu geizig für nen Verwalter sind, haben keine Ahnung vom Mietrecht und fliegen regelmäßig auf die Fresse und dann sind natürlich nur die bösen Mieter schuld.

  • Aber dafür musste ich ja erstmal wissen was hier wer darf.

    Genau, das wissen Sie nun.

    Zitat

    Vielleicht zum Hintergrund, ich hatte bereits etwas gepflanzt das hat die Frau Vermieterin wieder ausgegraben als ich nicht da war.

    Stellen Sie Schadenersatz!

    Zitat

    Heißt das ich kann den zuviel gezahlten Anteil an Kaution jetzt wieder bekommen?


    Fordern Sie die zuviel gezahlte Kaution sofort zurück.

    § 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
    (1).......
    (2).......
    (3).......
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

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