Hallo,
viele Posten der von mir erhaltenen Nebenkostenabrechnung sind meiner Einschätzung nach zu teuer für die Leistung. Beweise über die meisten Posten der Nebenkostenabrechnung wurden mir nicht vorgelegt. Ich habe fristgemäß einen Widerspruch eingelegt und führe seitdem auch eine Zurückbehaltung der Nebenkosten in Höhe von 70€ monatlich durch, da der Vermieter einer Einschätzung nach viel größere Vorauszahlungen für die Wohnung verlangt, als die echten Kosten.
Die Fragen sind:
1. Gehe ich allgemein richtig vor?
2. Ist die Zurückbehaltung meinterseits rechtmäßig, obwohl eine Unterlageneinsicht stattgefunden ist, wobei allerdings die relevanten Unterlagen nicht vorgelegt wurden?
3. Kann der Vermieter mich aus der Wohnung rausschmeißen, wenn die gesamten zurückbehaltenen Beträge sich auf zwei Monatsmieten aufsummieren, obwohl der Widerspruch läuft?
Hier kommen die Details zu der Situation:
- im Oktober 2013 bin ich in die Wohnung eingezogen
- die Wohnung ist 62 m2 groß und befindet sich im 2. OG; im Haus befinden sich insgesamt 4 Wohnungen + eine Bankfiliale im EG; die Bank hat einen großen Privatparkplatz, welcher am Haus anliegt.
- Ende Juli 2014 bekam ich von der Hausverwaltung (der Vermieter ist eine Bank; also ist die Hausverwaltung mein Ansprechnspartner) eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013, welche für mich unglaubwürdig aussah:
1) Gemäß der Heizkostenabrechnung hätten wir in 3 Monaten 31% der Jahresheizkosten des Hauses verbraucht. Dabei waren wir während dieser Monaten nur ca. 8 Stunden am Tag zu Hause (zum Schlafen) und haben nur zu dieser Zeit geheizt, bis 18 Grad.
Allein unsere Nachbarn von unten haben so viel stärker als wir geheizt, dass unser Boden dadurch immer warm war (eine Bodenheizung haben wir nicht). Daher konnten wir meiner Einschätzung nach nicht mehr Kosten im Haus verursachen, als alle anderen zusammen, einschließlich diese Nachbarn.
2) Für die Versicherungen wurde von uns pro m2 doppelt so viel verlangt, wie in der alten Wohnung und somit auch doppelt so viel, wie im Betriebskostenspiegel.
3) Wir müssen Gartenpflegekosten zahlen, obwohl wir keinen Garten haben.
Die einzigen Busche, deren Pflege hierbei in Frage kommt, befinden sich auf dem Privatparkplatz der Bank, welchen wir eher nicht benutzen dürfen.
- am 30.07.2014 habe ich einen Widerspruch per Fax eingelegt und eine Belegeeinsicht verlangt
- am 04.11.2014 habe ich die Zurückbehaltung der Nebenkosten angekündigt, da die Hausverwaltung auf den Widerspruch nicht reagiert hat
- am 18.11.2014 kamen zu uns Techniker und haben alle unsere Zähler ersetzt; der Grund dafür laut den Technikern: Die Eichfristen der Zäher sind seit 2 Jahren abgelaufen
- am 25.03.2015 wurde mir von der Hausverwaltung ein Termin für die Unterlageneinsicht angeboten: 02.04.2015 um 14:30 Uhr; andere Termine wären nicht möglich
- am 02.04.2015 kam ich zur Belegeeinsicht:
1) Zuerst wurde ich ausgeschimpft, dass mein Widerspruch der Hausverwaltung sehr viel Arbeit bereitgestellt hat.
2) Bezüglich der drei von mir hier oben erwähnten Problemstellen wurde mir Folgendes gesagt:
a) Die Heizkostenabrechnung sei richtig. Die Eichfristen hätten damit nichts zu tun (der Gesetz ist dabei egal: BGH Urteil vom 17.11.2010, Aktenzeichen VIII ZR 112/10, WuM 2011, Seite 21). Der Vertrag mit der Heizkostenablesefirma ist allerdings gekündigt; die Zähler sind weg. D.h. überprüfen kann man jetzt nichts mehr.
b) Ich bekam eine "Bescheinigung" der Versicherungsfirma zu sehen, wo stand: "Hiermit wird bescheinigt, dass die Kosten der Versicherung nicht übermäßig hoch wegen der Bank sind." Das sah für mich sehr verdächtig aus, insbesondere aus dem Grund, dass auf der "Bescheinigung" keine Vertragsnummer bzw. Objektadresse standen. Aus diesem Grund wollte ich die "Bescheinigung" mit meinem Handy fotografieren, um die Versicherung darüber später telefonisch nachzufragen. Als ich Handy rausgenommen habe, wurde mir von der Hausverwaltungsmitarbeiterin die "Bescheinigung" aus der Hand gerissen. Als ich die Mitarbeiterin darauf hingewiesen habe, dass ich mir Kopien der Unterlagen gesetzlich gesehen (z.B. durch Fotografieren) anfertigen darf, meinte sie, ihr ist das egal, und sie gestattet mir das nicht aus Datenschutzgründen.
Als ich nachgefragt habe, ob mir eine Auflistung der Versicherungen vorgelegt werden kann, für welche ich zahle, wurde mir gesagt, diese wird mir später per Post gesendet.
c) Bezüglich der Gartenpflegekosten wurde mir gesagt: Das sind die Kosten für die Pflanzen am Privatparkplatz der Bank. Wir dürfen "genießen, dass die Pflanzen in der Nähe des Hauses sind und müssen dafür zahlen". Auf mein Einspruch, dass ich kein Recht auf die Nutzung vom Parkplatz und somit des "Gartens" habe (AG Köln, Urteil vom 09.07.1992 - 214 C 190/92) WM 92, 630), wurde mir gesagt, mit mir wird nicht darüber diskutiert, und Gerichtsentscheidungen für meine Hausverwaltung irrelevant sind, solange es sich nicht um Bundesverfassungsgericht handelt.
- auf die Auflistung der Versicherungsposten warte ich immer noch
- seit gestern steht auf dem Privatparkplatz der Bank ein Getränke-Kiosk. Hunderte Leute kommen dorthin täglich, aber die Pflanzenkosten des Parkplatzes muss weiterhin ich als Mieter eine Wohnung im anliegenden Haus zahlen. Ich finde das ein bisschen unfair...
Viele Grüße
CPUser