Nebenkostenabrechnung und falsche Quadratmeter

  • hallo,

    ich habe vor kurzem meine wohnung gekündigt und gestern war die maklerin da und hat die wohnungsgröße mit einem messgerät berechnet.
    als ich die zahl sah, hat es mich buchstäblich aus den latschen gehauen.

    meine wohnung ist 8qm kleiner wie auf meiner nebenkostenabrechnung angegeben.
    die wohung hat 52qm, darin ist bereits der balkon zur hälfte mitgerechnet.
    die abrechnung bezieht sich auf 60qm wohn-/nutzfläche.
    im mietvertrag ist keine quadratmeterzahl angegeben.

    auf der abrechnung wird die gebäudeversicherung, haftpflichtversicherung und das niederschlagswasser über die fläche abgerechnet.

    hab gestern abend mal nur die differenz der nebenkostenabrechnung von 2013/2014 nachgerechnet. es sind 18€.


    als die maklerin gestern weg war, hab ich gleich den vermieter angerufen und ihm mitgeteilt, dass auf meiner nebenkostenabrechnung die wohnungsgröße nicht stimmt.
    er meinte dann, was er da machen soll. meine antwort war - mich richtig abrechnen.
    da er die abrechnung nicht erstellt, sondern sein schwiegersohn, hat er gemeint, dass er es ihm sagt und ich von diesem dann auch hören werde.

    im internet hab ich jetzt gelesen, dass 10% toleriert werden müssen. persönlich find ich das zwar nicht okay, ich finde es sollte schon genau abgerechnet werden, aber so steht es halt im gesezt.
    bei mir sind es aber insgesamt 15,38% drüber.

    wie lang kann ich die nebenkostenabrechnung bzw. die rückerstattung aus der korrektur zurückverlangen?
    mein abrechnungszeitraum geht immer von 01.07. - 30.06.

    zählt das treppenhaus, stellplatz, fahrradabstellraum mit zu dieser fläche?

    bin da im moment gerade etwas überfragt und hoffe, dass ihr mir da irgendwie helfen könnt.
    ärger mich, dass ich nicht mal genauer nachgemessen habe

    grüße
    schlumpfine

  • Hallo Schlumpfine,

    "meine wohnung ist 8qm kleiner wie auf meiner nebenkostenabrechnung angegeben.
    die wohung hat 52qm, darin ist bereits der balkon zur hälfte mitgerechnet.
    die abrechnung bezieht sich auf 60qm wohn-/nutzfläche.
    im mietvertrag ist keine quadratmeterzahl angegeben."
    - Soweit die Fakten.

    "auf der [Betriebskosten-]abrechnung wird die gebäudeversicherung, haftpflichtversicherung und das niederschlagswasser über die fläche abgerechnet."
    - Genauer gesagt: mietflächenanteilig.

    "hab gestern abend mal nur die differenz der nebenkostenabrechnung von 2013/2014 nachgerechnet. es sind 18€."
    - Die kannst Du auf jeden Fall zurückfordern. Ausserdem würde ich den VM auffordern, zukünftig korrekt abzurechnen.

    "im internet hab ich jetzt gelesen, dass 10% toleriert werden müssen. persönlich find ich das zwar nicht okay, ich finde es sollte schon genau abgerechnet werden, aber so steht es halt im gesezt."
    - So isses. Wenn auch in der Heizkostenabrechnung die falsche Flächenangabe auftaucht, kannst Du deren Gesamtbetrag um 15% kürzen.

    "bei mir sind es aber insgesamt 15,38% drüber."
    - 5,38% too much.

    "wie lang kann ich die nebenkostenabrechnung bzw. die rückerstattung aus der korrektur zurückverlangen?"
    - Ich meine, ohne Gewähr, auch aus den Abrechnungen von 12/13, 11/12.

    "zählt das treppenhaus, stellplatz, fahrradabstellraum mit zu dieser fläche?"
    - Njet, sind keine Wohnflächen.

  • hallo berny,

    vielen dank, dass du mir da so schnell und vor allem so super geantwortet hast.
    ich werd dann heute abend mich mal hinsetzen und die abrechnungen 12/13 und 11/12 nachrechnen und ein schreiben aufsetzen, indem ich das zurückfordere.

    wie ist das, rechne ich dann mit den 52qm - was ich ja auch habe?
    oder wird hier mit 57,2qm gerechnet (52+10%))
    normalerweise bescheisst man sich ja nicht selbst, deshalb würd ich mit 52 rechnen

  • ich werd dann heute abend mich mal hinsetzen und die abrechnungen 12/13 und 11/12 nachrechnen und ein schreiben aufsetzen, indem ich das zurückfordere.
    wie ist das, rechne ich dann mit den 52qm - was ich ja auch habe?
    oder wird hier mit 57,2qm gerechnet (52+10%))
    normalerweise bescheisst man sich ja nicht selbst, deshalb würd ich mit 52 rechnen


    Diese Webseite gilt als zuverlässig: Fl

  • Hier die Berechnungsgrundlage:

    http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&sqi=2&ved=0CCEQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.mieterschutzverein-frankfurt.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2FPDF%2FMerkblaetter%2FWohnfl%25C3%25A4chenberechnung.pdf&ei=rctpVaP8OYr2UrHwgXg&usg=AFQjCNESW8vyR-F_2sD5djcVulxorZ5gVg&bvm=bv.94455598,d.bGQ

    Der alte gute Dreisatz.
    Tatsächliche Fläche x 100 : berechnete Fläche = ergibt unter Abzug von 100 die zuviel berechnet Fläche.

    P.S. Ihre Umschalttaste sollten Sie mal mit einem Tropfen Öl versorgen. Die Großbuchstaben werden es Ihnen danken.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (30. Mai 2015 um 16:49)

  • P.S. Ihre Umschalttaste sollten Sie mal mit einem Tropfen Öl versorgen. Die Großbuchstaben werden es Ihnen danken.

    Die Leser solcher Texte auch.

    Na ja, man kann ja schon froh sein das Satzeichen und Absätze gemacht wurden.

  • "im internet hab ich jetzt gelesen, dass 10% toleriert werden müssen. persönlich find ich das zwar nicht okay, ich finde es sollte schon genau abgerechnet werden, aber so steht es halt im gesezt."
    - So isses. Wenn auch in der Heizkostenabrechnung die falsche Flächenangabe auftaucht, kannst Du deren Gesamtbetrag um 15% kürzen.

    Diese Aussage ist nicht korrekt. Hierbei würde es sich um einen materiellen Fehler in der Abrechnung handeln. Eine Kürzungsrecht ergibt sich aus diesem nicht. Allerdings besteht das Recht auf Korrektur.

  • So isses. Wenn auch in der Heizkostenabrechnung die falsche Flächenangabe auftaucht, kannst Du deren Gesamtbetrag um 15% kürzen.

    Diese Aussage ist nicht korrekt. Hierbei würde es sich um einen materiellen Fehler in der Abrechnung handeln. Eine Kürzungsrecht ergibt sich aus diesem nicht. Allerdings besteht das Recht auf Korrektur.


    Woher diese Erkenntnis?

  • Bezüglich eines Kürzungsrechtes ist mir nur Paragraf 12 der HKVO bekannt und dieser beeinhaltet meiner Meinung nach nicht das Kürzungsrecht bei einer falschen Abrechnung.

    Ein anderes Gestz oder Urteil zum Thema "Kürzungsrecht" ist mir nicht bekannt. Ihnen?

  • es wurde schon viel gepostet huerzu

    die Kaltmiete kannst Du mindern (rückwirkend!) , wenn diese um mehr als 10% im MV zu hoch angegeben wurde
    die Nebnekosten MÜSSEN korrekt abgerechnet werden Schlüssel=QM

    Da musste überlegen ob Du zum anwalt gehtst bzw. wie/ob sich das lohnt
    Du solltest auch wirklich die exakte Grösse ermitteln, Balkon i.d.R zu 25% keller usw=0


    PS: i.d.R. 3 jahre rückwirkend.... m.M.

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (31. Mai 2015 um 11:44)

  • Berny und hausdika
    vielen dank für eure hilfe.
    die heizkosten werden nicht über die wohnfläche abgerechnet. die gehen nur nach verbrauch.

    ich hab mal ein schreiben an die vermieterin verfasst. könnt ihr da mal drüber kucken?


    am vergangenen Freitag, 29.05.2015, war die Maklerin Frau Rxxxxx bei mir in der Wohnung um Bilder für die Neuvermietung zu machen.
    Dabei hat sie auch den Wohnraum gemessen.
    Bei der Messung kam heraus, dass dieser 52qm beträgt.
    Ihr Vater hat auch bei der Maklerin diese Wohnungsgröße angegeben.

    Auf den Betriebskostenabrechnungen ab 2010 wird allerdings eine Wohn- / Nutzfläche von 60qm ausgewiesen.

    Diese überschreitet die vom Bundesverfassungsgericht erlaubten 10% Toleranz um 5,38%.

    Ich möchte Sie bitten bei der nächsten Betriebskostenabrechnung dieses zu korrigieren und die tatsächliche Wohngröße von 52qm als Berechnungsgrundlage für die jeweiligen Posten zu nehmen.

    Dem Anhang können Sie die Neuberechnung für die Betriebskostenabrechnungen von 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014 entnehmen.

    Ich möchte Sie bitten mir den neuerrechneten Guthabenbetrag auf das genannte Konto zu überweisen.


    wie gesagt, DANKE für eure hilfe :)

  • Tiger888
    miete kann ich nicht mindern, geht nicht nach wohngröße sondern nach dem verbraucherpreisindex.
    da wird die wohnfläche nicht als grundlage genommen.

    bei der abrechnung 13/14 waren es ca. 18€ wo ich wegen falscher quadratmeterzahl mehr zahlen musste.
    wenn ich das jetzt auf die letzten 3 nebenkostenabrechnungen rechne, dann sind das ca. 54€

  • Schlumpfine:

    "die heizkosten werden nicht über die wohnfläche abgerechnet. die gehen nur nach verbrauch."
    - Ist es hier ein Ausnahmefall, oder eine übliche Konstellation (MFH mit Zentralhzg.)... dann: 30% Grundkosten flächenanteilgemäss, 70% für Verbrauchskosten.

    "ich hab mal ein schreiben an die vermieterin verfasst. könnt ihr da mal drüber kucken?
    "am vergangenen Freitag, 29.05.2015, war die Maklerin Frau Rxxxxx bei mir in der Wohnung um Bilder für die Neuvermietung zu machen.
    Dabei hat sie auch den Wohnraum gemessen."
    - Die Wohnfläche vermessen.

    "Bei der Messung kam heraus, dass diese[r] 52qm beträgt.
    Ihr Vater hat auch bei der Maklerin diese Wohnungsgröße angegeben."
    - ok.

    "Auf den Betriebskostenabrechnungen ab 2010 wird allerdings eine Wohn- / Nutzfläche von 60qm ausgewiesen.
    Diese überschreitet die vom Bundesverfassungsgericht erlaubten 10% Toleranz um 5,38%."
    - ok.

    "Ich möchte Sie bitten bei der nächsten Betriebskostenabrechnung dieses zu korrigieren und die tatsächliche Wohngröße von 52qm als Berechnungsgrundlage für die jeweiligen Posten zu nehmen."
    - Nicht möchten, sondern ich bitte Sie...

    "Dem Anhang können Sie die Neuberechnung für die Betriebskostenabrechnungen von 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014 entnehmen."
    - ok.

    "Ich möchte Sie bitten mir den neuerrechneten Guthabenbetrag auf das genannte Konto zu überweisen.
    - Nicht möchten, sondern ich bitte Sie...

    "bei der abrechnung 13/14 waren es ca. 18€ wo ich wegen falscher quadratmeterzahl mehr zahlen musste.
    wenn ich das jetzt auf die letzten 3 nebenkostenabrechnungen rechne, dann sind das ca. 54€"
    - Pauschalieren mit Faktor drei ist nicht, musst schon dreimal einzeln ermitteln.

    ---- Ach ja, btw. gROSSBUCHSTABEN machen sich im Schriftverkehr in der Tat besser...;)

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (31. Mai 2015 um 14:50)

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