hallo,
ich habe vor kurzem meine wohnung gekündigt und gestern war die maklerin da und hat die wohnungsgröße mit einem messgerät berechnet.
als ich die zahl sah, hat es mich buchstäblich aus den latschen gehauen.
meine wohnung ist 8qm kleiner wie auf meiner nebenkostenabrechnung angegeben.
die wohung hat 52qm, darin ist bereits der balkon zur hälfte mitgerechnet.
die abrechnung bezieht sich auf 60qm wohn-/nutzfläche.
im mietvertrag ist keine quadratmeterzahl angegeben.
auf der abrechnung wird die gebäudeversicherung, haftpflichtversicherung und das niederschlagswasser über die fläche abgerechnet.
hab gestern abend mal nur die differenz der nebenkostenabrechnung von 2013/2014 nachgerechnet. es sind 18€.
als die maklerin gestern weg war, hab ich gleich den vermieter angerufen und ihm mitgeteilt, dass auf meiner nebenkostenabrechnung die wohnungsgröße nicht stimmt.
er meinte dann, was er da machen soll. meine antwort war - mich richtig abrechnen.
da er die abrechnung nicht erstellt, sondern sein schwiegersohn, hat er gemeint, dass er es ihm sagt und ich von diesem dann auch hören werde.
im internet hab ich jetzt gelesen, dass 10% toleriert werden müssen. persönlich find ich das zwar nicht okay, ich finde es sollte schon genau abgerechnet werden, aber so steht es halt im gesezt.
bei mir sind es aber insgesamt 15,38% drüber.
wie lang kann ich die nebenkostenabrechnung bzw. die rückerstattung aus der korrektur zurückverlangen?
mein abrechnungszeitraum geht immer von 01.07. - 30.06.
zählt das treppenhaus, stellplatz, fahrradabstellraum mit zu dieser fläche?
bin da im moment gerade etwas überfragt und hoffe, dass ihr mir da irgendwie helfen könnt.
ärger mich, dass ich nicht mal genauer nachgemessen habe
grüße
schlumpfine