Meine Enkeltochter hat einen befristeten Mietvertrag am 27.01.2015 abgeschlossen, das Mietverhältnis sollte am 01.03.2015 beginnen und bis 01.03.2016 andauern.
Der Vermieter renoviert selbst die Wohnung, ist allerdings Ende Mai 2015 immer noch beim Renovieren und das Ende ist nicht absehbar.
Er will die Wohnung selbst nutzen und hat inzwischen meiner Enkeltochter, per SMS, vorgeschlagen von dem Mietvertrag zurückzutreten und eine fristgerechte schriftlich Kündigung verlangt.
Meine Enkelin hat, ohne jemals die Wohnung benutzen zu können, dem Vermieter 300 € Miete überwiesen, um dann wieder 150 € ihr zurück zu zahlen, die anderen 150 € hat er als Teilmiete einbehalten, um Renovierungsmaterial (Farbe Tapeten) zu kaufen.
Das Ganze ist eine Farce, sie hat noch keine Sekunde in dieser Wohnung gewohnt, hat Renovierungskosten bezahlt, der Wohnungseinzug hat sich erheblich verzogen und der Vermieter will eine fristgerechte Kündigung, auch meine Enkelin möchte nun nicht mehr in diese Wohnung einziehen.
Wie sollen wir uns verhalten?
Mietvertrag ohne Wohnung
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exaniliner -
21. Mai 2015 um 12:01 -
Erledigt
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Zitat
Wie sollen wir uns verhalten?
Dem Vermieter ein letzte, sehr kurze, Frist, sagen wir mal 5 Werktage, zur Übergabe der Wohnung setzen. Kommt er dem nicht nach den Vertrag weil die Mietsache nicht wie vertraglich vereinbart zur Verfügung gestellt wurde außerordentlich (fristlos) kündigen.
Bereits geleistete Zahlungen zurückfordern.
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Hallo,
sie sollte den Vertrag fristlos kündigen, da der Vermieter gegen die Pflichten aus § 535 BGB verstößt.
Die bereits gezahlten 150,00 EUR würde ich zurück verlangen (notfalls via Mahnbescheid) und dem Vermieter gegenüber Schadenersatz geltend machen.
Hier würde mich mal einen Fachanwalt konsultieren.
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Der Vermieter darf keine Kosten einbehalten, da die Mieterin die Wohnung nie hat nutzen können.
Ich gehe davon aus, dass auch keine Wohnungsübergabe stattgefunden hat.
Wenn der Vermieter die Wohnung selber nutzen will, muss er den Ablauf des Mietvertrages abwarten. Wegen Eigennutzung WÄHREND des befristeten Mietverhältnisses zu kündigen, das kann er nicht.Ihrer Tochter ist ein Schaden entstanden. Der Vermieter verweigert die fristgerechte Übergabe der Wohnung zum 01.03.2015.
Die Tochter kann 100 % der Miete mindern, da sie die Wohnung mangels Übergabe nicht nutzen kann.
Zudem ist der Mangel vom Vermieter vorsätzlich oder grob Fahrlässig verursacht worden. Insofern kann Ihre Tochter auch weitere Kosten als Schadensersatz geltend machen.
Warum Ihre Tochter kündigen soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Das macht keinen Sinn.Wenn der Vermieter die Wohnung vorzeitig in Besitz nehmen will, kann man ihm einen Mietaufhebungsvertrag anbieten, aber mit einem "Handgeld" zugunsten der Mieterin. Ich würde hier eine halbe Jahreskaltmiete fordern. Sollte der Vermieter dem nicht zustimmen, muss er sich eben bis 2013 gedulden.
Ich empfehle hier aber dringend einen Anwalt zu nehmen! Der Vermieter hat nicht mehr alle Latten am Zaun!
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Ich würde hier eine halbe Jahreskaltmiete fordern. Sollte der Vermieter dem nicht zustimmen, muss er sich eben bis 2013 gedulden.
Dein Kalender geht rückwärts

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Dein Kalender geht rückwärts

uuuups... da war der Ziffernblock verrutscht

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uuuups... da war der Ziffernblock verrutscht

DER war gut...
Ich würde (auch) vom Vertrag zurücktreten, niemals kündigen. Evtl. Schadenersatz fordern. Falls das nicht klappt, einen Fachanwalt konsultieren. Evtl. vonwegen Verstoss gegen § 263 StGB prüfen lassen. -
. Evtl. Schadenersatz fordern. Falls das nicht klappt, einen Fachanwalt konsultieren. Evtl. vonwegen Verstoss gegen § 263 StGB prüfen lassen.
Hallo,
habt ihr zuviel Zeit? Schadenersatz, Anwalt einschalten, Betrugsverfahren. Wisst ihr wieviel Aufwand und Nerven das kostet ?
Anitari und Leipziger82 haben es doch genau richtig vorgeschlagen. Fristlos kündigen (notfalls nach Fristsetzung) und alles Geld zurückverlangen.
Ein zusätzlicher Schadenersatz ist sicher schwer einzutreiben. Um Schadenersatz verlangen zu können muss erstmal ein nachweisbarer Schaden entstanden sein (z.B. Hotelkosten, Stornierung eines angesetzten Umzuges). Ich bezweifle, dass es hier wirklich eine monetären Schaden gibt.
Und eine Anzeige wegen Betruges, die Berny immer wieder mal ins Spiel bringt, ist doch so etwas von lächerlich. Ich würde darauf verzichten mich zu blamieren.
Gruss
H HP.S. hoffentlich zeigt Berny mich jetzt nicht Beleidigung an.
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Wieder mal viel Bimbamborium um Selbstverständlichkeiten.
Der geneigte Forumsteilnehmer sollte sich lieber mal an den Fakten orientieren, welcher der Gesetzgeber bereits vor Jahren beschlossen hat.§ 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
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