Auszug - Kellerraum

  • Hallo zusammen,

    es geht um folgendes:

    Ich bin aus meiner bisherigen Wohnung in eine andere umgezogen und nun steht die Schlüsselübergabe an.
    Es gab bereits einen Termin, wo sich ein Vertreter der Vermieters die Gegebenheiten angesehen hat und neben anderen Sachen kam die Besichtigung zu meiner Verwunderung auf den Kellerraum-Abteil zu sprechen.
    Verwunderung deshalb, da mir zum Einzug kein solcher Raum übergeben wurde (nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt) und ebenso ist dieser weder durch die beschriebenen Mieträume im Mietvertrag noch als Gemeinschaftsraum erwähnt - kurzum es ist im Mietvertrag nirgends die Rede von einem.

    Das Problem bei der Besichtigung dessen war nun, dass dieser durch ein fremdes Vorhängeschloss gesichert und bis obenhin mit Sperrmüll vollgestellt wurde. Ob dies seit meinem Einzug der Fall war kann ich nicht sagen. Da ich auch nur für eine begrenzte Zeit in der Woche in der Wohnung war, hatte ich auch während meines Mietverhältnis nichts von diesem erfahren.

    Nun soll ich laut Vermieter für die Räumung dessen sorgen oder dies entgeltlich über den Vermieter regeln.

    Meine Frage ist nun: Bin ich verpflichtet diesen zu räumen, auch wenn dieser nirgends erwähnt, bzw. übergeben wurde?

    PS: Durch den Vor-Vormieter angebrachte Lampen und Haken (Bad) müssen auch von mir entfernt werden, wenn diese nicht im Übergabeprotokoll erwähnt wurden, oder?

    (War damals meine 1. Mietwohnung, gelernt hab ich bereits alles im Übergabeprotokoll erfassen zu lassen -.-)

    Vielen Dank im Voraus!

  • Ich bin aus meiner bisherigen Wohnung in eine andere umgezogen und nun steht die Schlüsselübergabe an.
    Es gab bereits einen Termin, wo sich ein Vertreter der Vermieters die Gegebenheiten angesehen hat und neben anderen Sachen kam die Besichtigung zu meiner Verwunderung auf den Kellerraum-Abteil zu sprechen.
    Verwunderung deshalb, da mir zum Einzug kein solcher Raum übergeben wurde (nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt) und ebenso ist dieser weder durch die beschriebenen Mieträume im Mietvertrag noch als Gemeinschaftsraum erwähnt - kurzum es ist im Mietvertrag nirgends die Rede von einem.


    Dann würde ich doch den Vermieter fragen, von welchem von mir gemieteten bzw. mir nachweislich überlassenen Kellerraum die Rede ist.

  • Eine Zuordnung ist nur durch eine Plakette an der "Tür" des Abteils möglich wo die Wohnung 15, meine Wohnungsnummer anscheinend, erwähnt wurde. Meine Wohnung wurde sonst allgemein immer als "oben links" betitelt.

    Edit: Ebenfalls ist im Mietvertrag die genaue Raumzahl (1 Raum, Küche, Bad) namentlich, ohne Zusatz wie "dazugehörige Räume" o.ä. angegeben.

    Einmal editiert, zuletzt von Schrodinger (5. Mai 2017 um 15:15)

  • Eine Zuordnung ist nur durch eine Plakette an der "Tür" des Abteils möglich wo die Wohnung 15, meine Wohnungsnummer anscheinend, erwähnt wurde. Meine Wohnung wurde sonst allgemein immer als "oben links" betitelt.

    Edit: Ebenfalls ist im Mietvertrag die genaue Raumzahl (1 Raum, Küche, Bad) namentlich, ohne Zusatz wie "dazugehörige Räume" o.ä. angegeben.


    Geh' mal hier https://www.youtube.com/watch?v=Iiyu9SeNTuA auf 0:30...

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