Hallo zusammen,
ein Freund von mir hat vor wenigen Monaten eine Wohnung gemietet, für die eine Mindestmietdauer von 2 Jahren im Vertrag vorgesehen ist. Er will diesen Mietvertrag jetzt doch gerne kündigen und ich habe ihm vorgeschlagen aufgrund von vielen Dachschrägen in der Wohnung doch einfach mal nachzumessen, ob die m^2 korrekt im Mietvertrag stehen. Und in der Tat: Statt ausgewiesenen 49m^2 sind es lediglich 42m^2 (Balkon/Dachboden gibt es nicht; Höhen unter 1m nicht und Höhen zwischen 1m und 2m halb gezählt; Treppenfläche nicht gezählt, da mehr als 3 Stufen).
Ich werde das nochmal nachmessen, aber falls wirklich 42 statt 49, kann er dann trotz Mindestmietdauer fristlos kündigen?
Viele Grüße
Solver