WG-Unstimmigkeit/ Mietrückstände bis zur fristlosen Kündigung

  • Guten Abend,

    da ich mich im Mietrecht überhaupt nicht auskenne und ich von allen Seiten mit Informationen überladen werde, versuche ich hier mal mein Glück nach kleiner Hilfe. Vielleicht hat ja jemand von euch eine Idee zu alldem.

    Es geht um 3 gleichberechtigten Hauptmieter (A, B, C).
    Alle Mieter bezahlen jeden Monat ihren Mietanteil an das WG-Konto, welches auf Cs Namen läuft. Von diesem Konto hebt der Vermieter per Lastschrift die Miete ab. C hat zum 31.12.16 gekündigt, hat bis zum Schluss seine Miete gezahlt. Zudem war er seit Oktober nicht mehr in der Wohnung. Im Januar bekam C einen Brief, dass seit 3 Monaten keine Miete gezahlt wurde und nun auf ihn (alleine) eine Rechnung von insgesamt 2300 Euro wartet inkl. Gerichtskosten, etc. Daraufhin schaute C auf das Konto und sah, dass B seit September die Miete nicht mehr gezahlt hat. A hat immer gezahlt.
    Mieter A und B wurde auf Grund des Vorfalls zum Februar fristlos gekündigt.

    C kommunizierte dies mit allen Beteiligten, B ist spurlos abgetaucht. A hat einen Anwalt gegen C geschaltet, dieser verlangt von C alle Kosten zu übernehmen innerhalb 3 Tagen.
    Cs Nachfrage, ob Briefe in den letzten Monaten ankamen, wurden verneint.

    Ist C komplett Schuld, weil er das Konto nicht kontrolliert hat?
    Ist B dran, weil er keine Miete gezahlt hat?
    Muss C die Mietschulden von B tragen?
    A war unwissend und hat rechtens gehandelt, oder?

    Ich wäre dankbar für ein paar hilfreiche Gedanken.
    Vielen Dank!

  • Sind A,b und C Mieter mit einem gemeinsamen Mitvertrag ist völlig irrelevant wer welchen Anteil der Miete gezahlt hat oder nicht.

    Die Vertragspartei hat Mietschulden, PUNKT!

    Sind mehrere Personen die Partei Mieter so kann keine Person davon allein kündigen und auch keiner Person davon allein gekündigt werden.

  • Danke!
    Da ab Zeitpunkt der Kündigung nur noch A und B Mieter waren, wurden allen Mietern gekündigt. Also keine alleinige Kündigung durch den Mieter oder Vermieter. Oder habe ich etwas falsch verstanden, anitari?

  • Es ist eine WG. Alle drei Mieter haben einen einzelnen Vertrag und wohnten in einer Wohnung.


    Der VM kann sich aufgrund der Einzelverträge an die/den jeweiligen Mieter wenden in Höhe der in den MVn angegebenen Miethöhen ("Aussenverhältnisse").
    Die drei (ex-)Mieter können die Angelegenheiten unter sich ausfechten (Privat-, kein Mietrecht, "Innenverhältnisse").

  • Hallo Blackcadillac,

    geh zu einem Anwalt, idealerweise zu einem Fachanwalt fuer Mietrecht. Die Gegenseite hat einen Anwalt eingeschaltet, Du hast von Mietrecht keinen Schimmer. Dir bleibt nichts anderes uebrig, Du musst Waffengleicheit herstellen.

    Dazu kommt, dass die Konstellation eher ungewoehnlich ist. Es gibt einzelne Vertraege mit jedem Mieter, die Miete wird aber von einem Konto eingezogen. Das passt eigentlich nicht zusammen, da wird es sehr auf interne und externe Vereinbarungen ankommen. Und nicht zuletzt auch, wer was von diesen Vereinbarungen beweisen kann.

    Das kann Dir in einem Forum niemand aufdroeseln.

    cu
    Guenni

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!