Guten Tag, ich habe eine Frage zur Kündigung meiner Mietwohnung durch meinen Vermieter wegen Eigenbedarf. Ich wohne seit 11 Jahren in der Wohnung und nun möchte seine Tochter einziehen, weil sie derzeit in einer Mietwohnung wohnt und die Familie das für sinnlos hält. Der Vermieter hat hier in der Stadt an die 100 Mietwohungen, von denen er mir bei der Kündigung bereits 3 angeboten hat, die in etwa meiner Wohnung entsprechen (Fläche, Ausstattung etc), die aber für mich wegen der Lage nicht in Frage kommen. Er hat mir sogar hier im Haus, in dem sich meine jetzige Wohnung befindet, eine Wohnung angeboten, die jetzt frei wird. Diese hat keinen Balkon und ist etwas kleiner als meine jetzige,
Meine Frage ist nun, ist das rechtlich ok, dass er mir kündigt, obwohl seine Tochter ja andere Wohnungen von ihm beziehen könnte? Hab ich da irgendeine Chance, dass er mit der Kündigung nicht durchkommt oder muss ich klein beigeben und in neun Monaten meine Wohnung räumen?
Macht es da Sinn einen Anwalt einzuschalten oder bin ich machtlos?
Kündigung wg Eigenbedarfs rechtens?
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Jul542 -
5. Februar 2017 um 16:34 -
Erledigt
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Zitat
und nun möchte seine Tochter einziehen, weil sie derzeit in einer Mietwohnung wohnt und die Familie das für sinnlos hält.
Ist das die ganz Begründung für den Eigenbedarf?
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Hallo Jul.
Wohnst du alleine in dieser Wohnung? Wie viel QM hat diese denn grob?
ZitatDer Vermieter hat hier in der Stadt an die 100 Mietwohungen, von denen er mir bei der Kündigung bereits 3 angeboten hat, die in etwa meiner Wohnung entsprechen (Fläche, Ausstattung etc), die aber für mich wegen der Lage nicht in Frage kommen.
Gibt es denn auch Informationen dazu, warum das Töchterchen genau in deine Wohnung will? Nähe zur Uni, etc?Insgesamt finde ich es sehr erstaunlich, dass dir der Vermieter überhaupt andere Wohnungen anbietet. Wenn bei dir im Haus noch eine ähnliche Wohnung in ~9 Monaten frei wird, dann würde ich beim Vermieter nachfragen wieso diese nicht für seine Tochter geeignet ist.
ZitatMacht es da Sinn einen Anwalt einzuschalten oder bin ich machtlos?
Einen Anwalt kannst du immer einschalten. Nur sinnvoll ist es oft nicht.
Vom Gefühl her steht die Eigenbedarfskündigung des VM hier auf etwas wackligen Beinen. Ob es das Gericht allerdings auch so sieht ist allerdings fraglich.
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Vom Gefühl her steht die Eigenbedarfskündigung des VM hier auf etwas wackligen Beinen. Ob es das Gericht allerdings auch so sieht ist allerdings fraglich.
Auch meine Meinung...
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In der Kündigung wurde schriftlich nichts weiter erwähnt. Das Töchterchen stand letztes Jahr im Sommer vor meiner Haustür und wollte die Wohnung anschauen. Sie sagte, dass ihr Vater meinte, es wäre doch besser, wenn sie eine seiner Wohnungen nehmen, anstatt weiterhin zur MIete zur Wohnung. Außerdem sagte sie, dass sie gerne einen Garten beim Haus haben möchte, weil sie Hühner halten will (???). Mehr weiß ich nicht darüber, warum sie jetzt umziehen möchte.
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Ich wohne allein in der Wohnung und sie hat 81 qm.
In der Kündigung wurde schriftlich nichts weiter erwähnt, warum sie jetzt einziehen möchte. Das Töchterchen stand letztes Jahr im Sommer vor meiner Haustür und wollte die Wohnung anschauen. Sie sagte, dass ihr Vater meinte, es wäre doch besser, wenn sie eine seiner Wohnungen nehme, anstatt weiterhin zur Miete zur Wohnung. Außerdem sagte sie, dass sie gerne einen Garten dabei hätte, weil sie Hühner halten möchte (in der Stadt...).
Die Wohnung, die bei mir im Haus frei wird, steht ab 1.3. zur Verfügung. In seiner Kündigung hat er mir angeboten, dass wenn ich zum 1.4. ausziehe, er mir die Kosten für einen Umzug erstattet und eine Montatsmiete. Also er will mich so schnell wie möglich raus haben, damit wahrscheinlich Töchterchen schnellstmöglich hier rein kann... -
Also meines Wissens nach muss bei einer Eigenbedarfskündigung begründet werden, warum es genau diese Wohnung sein muss. Das fehlt scheinbar bei dir.
Ich habe bei dieser Sache das Gefühl, dass der Vermieter selbst weiss, dass er es mit einer Eigenbedarfsklage schwer haben wird und deswegen bietet er dir jetzt schon im Vorfeld einige Sachen an. Bei 80qm für eine Einzelperson werden die Richter bei dir aber möglicherweise auch keinen Bedarf für eine so große Wohnung sehen. Gerichte sind immer Glücksspiel.
Offiziell kannst du dich jetzt natürlich auf den Standpunkt stellen, dass die Eigenbedarfkündigung unrechtmässig ist. Entweder der VM gibt dann auf und sucht eine andere Wohnung für die Tochter, oder er geht zum Anwalt und lässt sich dort eine richtige Begründung ausdenken. Zumindest Zeit kannst du also auf diesem Weg gewinnen, aber das ist leider nur ein Aufschub. Im Zweifelsfall endet so etwas immer vor Gericht.
Der Vermieter kann aber auch nachtragend sein und versuchen dir das Leben schwer zu machen (Mieterhöhung, Abmahnungen wegen Kleinigkeiten usw) und versuchen dich so zur eigenen Kündigung treiben.
Aus meiner Erfahrung kann man zwar den rechtlich korrekten Weg beschreiten, aber daran verdienen hauptsächlich Anwälte und Recht bekommt man trotzdem nicht immer. Wenn du dir schon vorstellen kannst die Wohnung zu wechseln, dann würde ich mir an deiner Stelle doch mal überlegen, was du dafür gerne vom Vermieter haben möchtest und ihm das im persönlichen Gespräch anbieten.
Der Umzug innerhalb des gleichen Hauses ist jetzt nicht so teuer, daher würde ich das zum Beispiel nicht nehmen. Eine Renovierung der neuen Wohnung oder eine etwas bessere Ausstattung (Küche, Bodenbelag, neue Dusche, Vorhänge, eine Couch, etc) wäre zum Beispiel etwas von dem du deutlich länger etwas haben kannst und was der VM evtl. steuerlich auch weniger wehtut. Oder eben ein paar Monate mietfrei Wohnen.
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Sie sagte, dass ihr Vater meinte, es wäre doch besser, wenn sie eine seiner Wohnungen nehme, anstatt weiterhin zur Miete zur Wohnung. Außerdem sagte sie, dass sie gerne einen Garten dabei hätte, weil sie Hühner halten möchte (in der Stadt...).
Würde sich doch gut machen, Bodenhaltung und Freilauf...
je nach Hühnerlust.
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