Hallo an alle,
mein Mietvertrag enthält folgende Klauseln, bei denen ich nicht weiß, ob diese in der Form rechtmäßig sind
§ 2 Mietzeit:
1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2015 (Ende des alten 5-jährigen zum 28.02.2015).
2. Der Mietvertrag wird auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Das Mietverhältnis endet entsprechend der jeweiligen, gesetzlichen Regelung ggf. spätestens zu diesem Zeitpunkt.
3. Der Mieter kann den Vertrag während der vereinbarten 5-jährigen Mietzeit mit gesetzlicher Frist (z.Z. 3 Monate zum Monatsende) kündigen, jedoch NICHT auf einen Termin vor Ablauf von 12 Monaten seit Beginn des MV. Der Vermieter verzichtet während dieses Zeitraumes ebenfalls auf sein reguläres Kündigungsrecht.
§ 4 Kaution sowie Mieterdarlehen:
1. Für Kaution und Mieterdarlehen zahlt der Mieter insgesamt EUR 1.650,- € (Kaltmiete p.m. 370,- €)
Komme ich aus diesem Vertrag schon vor dem einen Jahr oder ist diese Formulierung sowie die Befristung ohne Nennung von Gründen rechtmäßig?
Und wie verhält es sich mit dem Mieterdarlehen?
Vielen Dank!