Beiträge von Mieter666

    Hallo noch einmal,

    vielen Dank noch einmal für eure Antworten.

    Ich muss allerdings doch noch einmal einhaken bzw. blöd nachfragen.

    Ich habe o.g. Problem dem Mietverein in meiner Stadt vorgetragen und der Berater meinte, dass das mit der Kündigung nicht ganz so einfach sei, denn grds. sei es richtig, dass ein Mietvertrag ohne Begründung nicht zulässig sei, sodass ein unbefristetes Mietverhältnis besteht. Dennoch kann eine Kündigung ausgeschlossen werden. Dies sei auch keine unzumutbare Härte, da sie ja weniger als 4 Jahre beträgt. Was meint ihr denn dazu? Muss ich das wirklich getrennt sehen, oder kann ich nicht dahin gehend argumentieren, dass ein neuer Vertrag (der aktuelle) gar nicht zu Stande hätte kommen können, da der alte ja bereits unbefristet gelten müsste.

    Vielen Dank :D Ichbin für jede Antwort dankbar, selbst wenn diese sich in gewissen Passagen wiederholen.

    Hallo an alle,

    mein Mietvertrag enthält folgende Klauseln, bei denen ich nicht weiß, ob diese in der Form rechtmäßig sind

    § 2 Mietzeit:
    1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2015 (Ende des alten 5-jährigen zum 28.02.2015).
    2. Der Mietvertrag wird auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Das Mietverhältnis endet entsprechend der jeweiligen, gesetzlichen Regelung ggf. spätestens zu diesem Zeitpunkt.
    3. Der Mieter kann den Vertrag während der vereinbarten 5-jährigen Mietzeit mit gesetzlicher Frist (z.Z. 3 Monate zum Monatsende) kündigen, jedoch NICHT auf einen Termin vor Ablauf von 12 Monaten seit Beginn des MV. Der Vermieter verzichtet während dieses Zeitraumes ebenfalls auf sein reguläres Kündigungsrecht.

    § 4 Kaution sowie Mieterdarlehen:
    1. Für Kaution und Mieterdarlehen zahlt der Mieter insgesamt EUR 1.650,- € (Kaltmiete p.m. 370,- €)

    Komme ich aus diesem Vertrag schon vor dem einen Jahr oder ist diese Formulierung sowie die Befristung ohne Nennung von Gründen rechtmäßig?
    Und wie verhält es sich mit dem Mieterdarlehen?

    Vielen Dank!

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