Hallo noch einmal,
vielen Dank noch einmal für eure Antworten.
Ich muss allerdings doch noch einmal einhaken bzw. blöd nachfragen.
Ich habe o.g. Problem dem Mietverein in meiner Stadt vorgetragen und der Berater meinte, dass das mit der Kündigung nicht ganz so einfach sei, denn grds. sei es richtig, dass ein Mietvertrag ohne Begründung nicht zulässig sei, sodass ein unbefristetes Mietverhältnis besteht. Dennoch kann eine Kündigung ausgeschlossen werden. Dies sei auch keine unzumutbare Härte, da sie ja weniger als 4 Jahre beträgt. Was meint ihr denn dazu? Muss ich das wirklich getrennt sehen, oder kann ich nicht dahin gehend argumentieren, dass ein neuer Vertrag (der aktuelle) gar nicht zu Stande hätte kommen können, da der alte ja bereits unbefristet gelten müsste.
Vielen Dank
Ichbin für jede Antwort dankbar, selbst wenn diese sich in gewissen Passagen wiederholen.