Malerarbeiten und Entkalken - Muss ich das?

  • Hallo, zusammen!

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich sehe bei meinem Mietvertrag und meinen Rechten/Pflichten nicht ganz durch...

    Erstmal zur Vorgeschichte: Am 15.01.2014 habe ich eine komplett sanierte Wohnung in einem generalüberholten Altbau gemietet. Zum 31.07.2015 habe ich die Wohnung gekündigt.

    Als Antwort auf meine Kündigung bekam ich ein Schreiben von der Hausverwaltung, indem stand, dass ich die komplette Wohnung zu streichen habe und entkalken solle (u.a. "demontierbare Mischdüse beim Auslauf, muss abgeschraubt und entkalkt werden"). Ich fragte noch einmal beim Vorabnahmetermin, der heute war, ob ich das wirklich müsse. Immerhin wohne ich hier bis zum entgültigen Kündigungstag nur 1 1/2 Jahre und Kalk hat sich zumindest äußerlich nirgens abgesetzt und die Rauhfasertapete sieht aus wie am ersten Tag. Ich muss dazu sagen, dass die Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet ist, ich übers Wochenende immer in die Heimat fahre und nicht rauche. Naja, jedenfalls sagte mir die Frau, dass ich beides trotzdem müsse.
    Für mich, vor allem auf das Streichen bezogen, total unverständlich. Das Übernahmeprotokoll habe ich zunächst nicht unterschrieben.

    Nun zum Mietvertrag:

    Dort steht erstmal nichts zum Thema Entkalken.
    Ansonsten:

    "Schönheitsreperaturen (i.A. Tapezieren, sämtliche Anstriche) werden in folgenden Zeitabständen fällig:
    a) in Küchen [...], Bädern alle 5 Jahre
    b) in Wohn- und Schlafräumen [...] alle 8 Jahre"

    Außerdem steht da noch, dass sich die Renovierungszeit im Einzelfall verlängern könne, etwa bei Wochenend-Heimfahrern.

    Und jetzt noch ein großer Absatz:
    "[...] Soweit die Renovierungsfristen noch nicht [...] ganz abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen ablaufenden Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer vollen Renovierung zu tragen. [...] Der Mieter ist berechtigt, statt Zahlung [...] die Schönheitsreperarturen selbst fachgerecht durchzuführen."

    Das bedeutet doch, dass ich etwas von den Kosten tragen muss, die bei einer späteren Renovierung anfallen würden, oder? Und da ich volle Jahre heraulese, könnte mir der Vermieter doch eigentlich nur ein Jahr anteilig berechnen? DAS wäre doch eigentlich legitim und würde auf meinen Fall zutreffen, aber nicht ein komplett neuer Anstrich?

    So, ich hoffe, ich habe euch mit meinem Text nicht erschlagen. ich bedanke mich schonmal für eure Antworten und wünsche euch noch einen schönen Tag!

    LG

  • idealerweise scanns du den vertrag ein, schwärzt vertrauliche Daten und lädst das Ding hier hoch.
    Aussagen auf Basis von kurzen Auszügen sind kritisch.

    Mein GEFÜHL sagt mir aber, dass Du die Wohnung weder malern musst, noch irgendwas entkalken musst.
    Die Quotenklausel ist gemäß neuester Rechtsprechung ungültig.
    Die Schönheitsreparaturklausel evtl. auch, da starre Fristen zur Unwirksamkeit führen. Ob diese "Auflockerung" (Einzelfalllösung) ausreicht um die starren Fristen aufzuweichen, kann ich so jetzt nicht sagen, kann aber sein.
    Da Du aber erst so kurze Zeit in der Wohnung gewohnt hast, dürfte im Normalfall nur normaler Verschleiss anfallen, so dass eine Renovierung nicht notwendig sein sollte. Du kannst die Wohnung also wahrscheinlich so zurückgeben ohne renovieren zu müssen.

  • Hallo Steffi22,
    zusätzlich zu meinem Vorredner:
    Eine Verbeserung kann der VM sowieso nicht verlangen, sondern eher eine Rückgabe in hellen Wandfarben, besenrein und ohne Beschädigungen.

  • Danke für eure schnellen Antworten!
    Ich hab gestern noch mit dem Vater von einer Freundin telefoniert, der so eine Art Anwalt ist. Nachdem der sich dann mit der Hausverwaltung auseinandergesetzt hat, muss ich jetzt wohl doch nicht mehr malern; nicht mal einen Anteil an den späteren Renovierungskosten muss ich zahlen!
    Versteh' die einer....

  • Danke für eure schnellen Antworten!
    Ich hab gestern noch mit dem Vater von einer Freundin telefoniert, der so eine Art Anwalt ist. Nachdem der sich dann mit der Hausverwaltung auseinandergesetzt hat, muss ich jetzt wohl doch nicht mehr malern; nicht mal einen Anteil an den späteren Renovierungskosten muss ich zahlen!
    Versteh' die einer....

    Die machen das, was jeder Verwalter macht: Prüfen ob der Mieter blöd ist und das bestmögliche rausschlagen. In meinen Kündigungsbestätigungen steht auch immer drin, dass die Schönheitsreparaturen auszuführen sind.
    Manche streichen dann tatsächlich die Wohnung. bei ca. 25 % der Mieter klappt das. Das sind 25 % weniger Renovierungskosten für den Eigentümer.

  • Hallo! Ich muss mich auch gerade mit dem Thema herumschlagen. Stimmt das, dass man keine Schönheitsreperaturen leisten muss @AndreadC1977?
    Im Internet lese ich, so, wie hier Sch etwas anderes. Also Wändestreichen gehört wohl dazu.
    Habe ein Übergabeprotokoll vom Einzug der Wohnung. Überall stand nur i.O. dahinter. Wände waren teilweise schmutzig und Linien mit bleistift gezogen, die sind jetzt immer noch dran, weil ich nen Schrank vorgezogen habe. Sehe daher nicht ein, die Wände neu zu streichen weil ich nur 2 Jahre in der Wohnung gehaust habe. Wie kann dieses "i.O." gedeutet werden, da ja keine genauen Mängel aufgelistet wurden, wie zum Beispiel Bleistiftlinien an der Küchenwand?

  • Zitat

    Stimmt das, dass man keine Schönheitsreperaturen leisten muss

    Nein, dass stimmt so pauschal nicht.

    Zitat

    Habe ein Übergabeprotokoll vom Einzug der Wohnung. Überall stand nur i.O. dahinter.

    Dann war die Wohnung auf dem Papier also i.O.

    Zitat

    Wände waren teilweise schmutzig und Linien mit bleistift gezogen, die sind jetzt immer noch dran, weil ich nen Schrank vorgezogen habe.

    Dann frage ich mich, warum auf dem Protokoll i.O. steht, wenn nichts i.O. ist? Das Protokoll hast Du unterschrieben?

    Zitat

    Wie kann dieses "i.O." gedeutet werden

    Ein i.O. bedeutet eben, dass alles in Ordnung ist. Verschmutze Wände und Striche sind das nicht.
    Auf dem Papier hast Du also diese Verschmutzungen verursacht, da bei Übergabe ja alles in Ordnung war. Im schlimmsten Fall musst Du also den Pinsel schwingen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Habe ein Übergabeprotokoll vom Einzug der Wohnung. Überall stand nur i.O. dahinter. Wände waren teilweise schmutzig und Linien mit bleistift gezogen,


    Wenn Letzteres ebenso im ÜP als i.O. steht, isses ja i.O. Ansonsten hast Du die A-Karte, denn der VM wird behaupten, dass bekritzelte Wände wohl kaum als i.O. zu bezeichnen sind...:o

  • Hallo! Ich muss mich auch gerade mit dem Thema herumschlagen. Stimmt das, dass man keine Schönheitsreperaturen leisten muss @AndreadC1977?
    Im Internet lese ich, so, wie hier Sch etwas anderes. Also Wändestreichen gehört wohl dazu.
    Habe ein Übergabeprotokoll vom Einzug der Wohnung. Überall stand nur i.O. dahinter. Wände waren teilweise schmutzig und Linien mit bleistift gezogen, die sind jetzt immer noch dran, weil ich nen Schrank vorgezogen habe. Sehe daher nicht ein, die Wände neu zu streichen weil ich nur 2 Jahre in der Wohnung gehaust habe. Wie kann dieses "i.O." gedeutet werden, da ja keine genauen Mängel aufgelistet wurden, wie zum Beispiel Bleistiftlinien an der Küchenwand?

    Du hast mich falsch verstanden. Natürlich gehört das Steichen der Wände zu den Schönheitsreparaturen.
    Nur in wenigen Fällen jedoch müssen diese bei dem Auszug eines Mieters tatsächlich ausgeführt werden. Endrenovierungen sind meistens zum Ungunsten des Mieters und müssen daher nicht geleistet werden.
    Natürlich versuchen wir Verwalter das gerne mal, ob der Mieter so blöd ist und dennoch streicht.

    Wenn in Deinem Einzugsprotokoll bei dem i. O. noch irgendwie stand, dass da Verschmutzungen und Striche sind, dann hast Du Glück. Dann musst Du nicht streichen, da Du die Wohnung nicht in einem besseren Zustand zurück geben musst, als Du sie bekommen hast.

    Stand davon nichts im Protokoll, wird der Vermieter darauf pochen, dass diese Mieterschäden behoben werden. Striche sind kein normaler Gebrauch, also eher Sachbeschädigung.

  • Unglaublich!! Ich glaube ich bin manchmal doch zu sehr Gutmensch! Dann bin ich mal gespannt, was die beiden mir da anhängen wollen! Die Wohnung war beider Übergabe überhaupt nicht in Ordnung. Ich wohne bereits seit 4 Jahren in dem Haus, vorher in einer anderen Wohnung. Die neue Wohnung war eindeutig "gebrauchter" und dreckig. Abflüsse und Dusche wurden wahrscheinlich nie ordentlich sauber gemacht, das habe ich alles gemacht. Auch die Fenster waren extrem schmutzig!
    Darauf habe ich auch bei der Besichtigung damals aufmerksam gemacht, da war meine Cousine sogar mit dabei. Deren Begründung war dann, deshalb stehe da auch "in Ordnung" und nicht "einwandfreier Zustand". Und damit habe ich mich halt zufrieden gegeben. War wohl ein Fehler, aber ich wollte dann auch nicht unhöflich und pingelig sein.

  • Unglaublich!! Ich glaube ich bin manchmal doch zu sehr Gutmensch! Dann bin ich mal gespannt, was die beiden mir da anhängen wollen! Die Wohnung war beider Übergabe überhaupt nicht in Ordnung. Ich wohne bereits seit 4 Jahren in dem Haus, vorher in einer anderen Wohnung. Die neue Wohnung war eindeutig "gebrauchter" und dreckig. Abflüsse und Dusche wurden wahrscheinlich nie ordentlich sauber gemacht, das habe ich alles gemacht. Auch die Fenster waren extrem schmutzig!
    Darauf habe ich auch bei der Besichtigung damals aufmerksam gemacht, da war meine Cousine sogar mit dabei. Deren Begründung war dann, deshalb stehe da auch "in Ordnung" und nicht "einwandfreier Zustand". Und damit habe ich mich halt zufrieden gegeben. War wohl ein Fehler, aber ich wollte dann auch nicht unhöflich und pingelig sein.

    das war wirklich ein Fehler. In Ordnung heißt soviel wie: Zustand ist in Ordnung, nichts zu bemängeln.
    Wenn die Mängel nicht notiert wurden, denn kann es teur werden.
    Selbst wenn die Schönheitsreparaturklausel ungültig wäre, zumindest die Wände mit den Bleistiftstrichen und in Folge dessen das jeweils dazugehörigen Zimmer wäre zu streichen, daStriche eben Sachbeschädigung ist und Ihr nicht beweisen könnt, dass die schon da waren.

  • Die Wohnung war beider Übergabe überhaupt nicht in Ordnung.


    Der Richter wird fragen: "Wieso? Hier steht doch ganz klar: i.O., also in Ordnung.":cool:

  • Zitat

    Die Wohnung war beider Übergabe überhaupt nicht in Ordnung.

    Das hättest Du damals bemängeln müssen.

    Zitat

    War wohl ein Fehler, aber ich wollte dann auch nicht unhöflich und pingelig sein.

    Doch, das solltest Du unbedingt sein. Jeder Mangel muss genaustens beschrieben sein. Du musst immer davon ausgehen, dass der Vermieter, der Dir die Wohnung mal übergeben hat, vielleicht irgendwann gar nicht mehr dein Vermieter ist und jemand anderes die Abnahme der Wohnung durchführt.
    Der kann sich dann nur an dem "i.O." des Übergabeprotokolls orientieren.

    Ob Du nun tatsächlich malern musst, hängt von deinem Mietvertrag ab. Ich würde das vorab auch mal mit dem Vermieter besprechen.

    Zitat

    Machen wohl alle Verwalter/Vermieter so.

    Nö, du darfst nicht den Fehler machen und alle über einen Kamm scheren.

    Grundsätzlich liegt es nämlich auch nicht in Interesse des Vermieters, sich mit dem Mieter zu streiten. Wenn ich den Mieter bei Übergabe schon übers Ohr haue, habe ich irgendwann wieder den Ärger.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (21. Mai 2015 um 15:43)

  • Zitat

    Ich finde es grad einfach fies, dass - ok nicht alle, aber einige - Vermieter die Gutmütigkeit und das Unwissen der Menschen so ausnutzen.

    Nicht nur Vermieter. Versuch dir mal einen Gebrauchtwagen beim kleinen Händler um die Ecke zu kaufen. Da gibt es etliche Händler, die dir irgendwelche Schrottkisten aufquatschen. Immer wenn es um das liebe Geld geht, wird gefeilscht und betrogen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Deswegen tut eben Bildung not!
    Einfach in den Tag hineinleben mit Popmusik im Ohr macht doch vielmehr Spaß.
    Und wenn's mal schief geht, gibt es immer noch das Forum hier. Wir sind doch alle wild darauf, zu antworten.

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