Beiträge von Steffi22

    Hallo Berny,

    ich parke stets rückwärts ein. Die Zufahrt ist nur etwa 20 cm breiter als mein Auto, wenn auf Parkplatz B und C jemand steht. Ein Einparken also unmöglich, da ich sonst anecken würde. Ich habe mir schon meine Gedanken darüber gemacht und sehe keinen anderen Ausweg, als einen anderen Stellplatz zu erhalten. Sonst hätte ich mir sicher nicht die Mühe gemacht, in dieses Forum zu schreiben und meinen Parkplatz auszumessen,

    Lg

    Hallo!

    Erstmal etwas zum Mietvertrag. Dort steht: "Der Mietzins für den PKW-Stellplatz beträgt monatlich: 50€"
    Ich zahle also 50€ für einen Stellplatz, dessen Zufahrt teilweise blockiert wird. Damit man sich das vostellen kann, hier eine Skizze:

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    (in Wirklichkeit ist Parkplatz C etwa 5 Grad weiter über meinen Parkplatz geneigt)

    Mein Auto ist Auto A. Neben mir ist ein Stellplatz mit Auto B. Auf der anderen Seite beginnt ein Bordstein und schräg hinter mir ist ein weiterer Stellplatz, den ich als sehr störend empfinde. Dieser Stellplatz (C) ist nicht privat. Wenn auf diesem Transporter stehen, ist mir ein Manövrieren auf meinen Parkplatz unmöglich. Und auch sonst muss ich hin und her, bis ich mich auf meinen Parkplatz gequetscht habe.

    Die Vermietung habe ich bereits informiert; jedoch können oder wollen sie mir keinen anderen Stellplatz zuweisen.

    Meine Fragen:
    Gibt es eine Richtlinie oder etwas ähnliches, nach der die Mindestbreite zur Zufahrt zum Stellplatz festgelegt ist?
    Kann ich eine Mietminderung beantragen oder irgendwie anders gegen diese, wie ich finde, Frechheit vorgehen?

    Danke für Antworten!

    Maße Stellplatz A

    Länge: 5 m
    Breite: 2,40 m
    rote Linie: 1,90 m

    Danke für eure schnellen Antworten!
    Ich hab gestern noch mit dem Vater von einer Freundin telefoniert, der so eine Art Anwalt ist. Nachdem der sich dann mit der Hausverwaltung auseinandergesetzt hat, muss ich jetzt wohl doch nicht mehr malern; nicht mal einen Anteil an den späteren Renovierungskosten muss ich zahlen!
    Versteh' die einer....

    Hallo, zusammen!

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich sehe bei meinem Mietvertrag und meinen Rechten/Pflichten nicht ganz durch...

    Erstmal zur Vorgeschichte: Am 15.01.2014 habe ich eine komplett sanierte Wohnung in einem generalüberholten Altbau gemietet. Zum 31.07.2015 habe ich die Wohnung gekündigt.

    Als Antwort auf meine Kündigung bekam ich ein Schreiben von der Hausverwaltung, indem stand, dass ich die komplette Wohnung zu streichen habe und entkalken solle (u.a. "demontierbare Mischdüse beim Auslauf, muss abgeschraubt und entkalkt werden"). Ich fragte noch einmal beim Vorabnahmetermin, der heute war, ob ich das wirklich müsse. Immerhin wohne ich hier bis zum entgültigen Kündigungstag nur 1 1/2 Jahre und Kalk hat sich zumindest äußerlich nirgens abgesetzt und die Rauhfasertapete sieht aus wie am ersten Tag. Ich muss dazu sagen, dass die Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet ist, ich übers Wochenende immer in die Heimat fahre und nicht rauche. Naja, jedenfalls sagte mir die Frau, dass ich beides trotzdem müsse.
    Für mich, vor allem auf das Streichen bezogen, total unverständlich. Das Übernahmeprotokoll habe ich zunächst nicht unterschrieben.

    Nun zum Mietvertrag:

    Dort steht erstmal nichts zum Thema Entkalken.
    Ansonsten:

    "Schönheitsreperaturen (i.A. Tapezieren, sämtliche Anstriche) werden in folgenden Zeitabständen fällig:
    a) in Küchen [...], Bädern alle 5 Jahre
    b) in Wohn- und Schlafräumen [...] alle 8 Jahre"

    Außerdem steht da noch, dass sich die Renovierungszeit im Einzelfall verlängern könne, etwa bei Wochenend-Heimfahrern.

    Und jetzt noch ein großer Absatz:
    "[...] Soweit die Renovierungsfristen noch nicht [...] ganz abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen ablaufenden Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer vollen Renovierung zu tragen. [...] Der Mieter ist berechtigt, statt Zahlung [...] die Schönheitsreperarturen selbst fachgerecht durchzuführen."

    Das bedeutet doch, dass ich etwas von den Kosten tragen muss, die bei einer späteren Renovierung anfallen würden, oder? Und da ich volle Jahre heraulese, könnte mir der Vermieter doch eigentlich nur ein Jahr anteilig berechnen? DAS wäre doch eigentlich legitim und würde auf meinen Fall zutreffen, aber nicht ein komplett neuer Anstrich?

    So, ich hoffe, ich habe euch mit meinem Text nicht erschlagen. ich bedanke mich schonmal für eure Antworten und wünsche euch noch einen schönen Tag!

    LG

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