Hallo, zusammen!
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich sehe bei meinem Mietvertrag und meinen Rechten/Pflichten nicht ganz durch...
Erstmal zur Vorgeschichte: Am 15.01.2014 habe ich eine komplett sanierte Wohnung in einem generalüberholten Altbau gemietet. Zum 31.07.2015 habe ich die Wohnung gekündigt.
Als Antwort auf meine Kündigung bekam ich ein Schreiben von der Hausverwaltung, indem stand, dass ich die komplette Wohnung zu streichen habe und entkalken solle (u.a. "demontierbare Mischdüse beim Auslauf, muss abgeschraubt und entkalkt werden"). Ich fragte noch einmal beim Vorabnahmetermin, der heute war, ob ich das wirklich müsse. Immerhin wohne ich hier bis zum entgültigen Kündigungstag nur 1 1/2 Jahre und Kalk hat sich zumindest äußerlich nirgens abgesetzt und die Rauhfasertapete sieht aus wie am ersten Tag. Ich muss dazu sagen, dass die Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet ist, ich übers Wochenende immer in die Heimat fahre und nicht rauche. Naja, jedenfalls sagte mir die Frau, dass ich beides trotzdem müsse.
Für mich, vor allem auf das Streichen bezogen, total unverständlich. Das Übernahmeprotokoll habe ich zunächst nicht unterschrieben.
Nun zum Mietvertrag:
Dort steht erstmal nichts zum Thema Entkalken.
Ansonsten:
"Schönheitsreperaturen (i.A. Tapezieren, sämtliche Anstriche) werden in folgenden Zeitabständen fällig:
a) in Küchen [...], Bädern alle 5 Jahre
b) in Wohn- und Schlafräumen [...] alle 8 Jahre"
Außerdem steht da noch, dass sich die Renovierungszeit im Einzelfall verlängern könne, etwa bei Wochenend-Heimfahrern.
Und jetzt noch ein großer Absatz:
"[...] Soweit die Renovierungsfristen noch nicht [...] ganz abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen ablaufenden Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer vollen Renovierung zu tragen. [...] Der Mieter ist berechtigt, statt Zahlung [...] die Schönheitsreperarturen selbst fachgerecht durchzuführen."
Das bedeutet doch, dass ich etwas von den Kosten tragen muss, die bei einer späteren Renovierung anfallen würden, oder? Und da ich volle Jahre heraulese, könnte mir der Vermieter doch eigentlich nur ein Jahr anteilig berechnen? DAS wäre doch eigentlich legitim und würde auf meinen Fall zutreffen, aber nicht ein komplett neuer Anstrich?
So, ich hoffe, ich habe euch mit meinem Text nicht erschlagen. ich bedanke mich schonmal für eure Antworten und wünsche euch noch einen schönen Tag!
LG