Hallo zusammen,
vielleicht hatte jemand schon einen ähnlichen Fall. Für meine alte Wohnung erhielt ich jetzt die letzte Nebenkostenabrechnung. (Abrechnung: 01.07.2013-30.06.2014, Auszug: 30.10.2013) Laut dieser habe ich ein Guthaben von ca. 200€. Der ehemalige Vermieter teilt mir nur mit, dass er das Guthaben nicht auszahlt, da ich angeblich noch einen Mietrückstand von ca. 200€ habe.
Dieser Rückstand resultiert aus einer Mietminderung aus 2011. Bereits in 2011/2012 wollte er diese nicht akzeptieren und hat daher einen Teil des damaligen Guthabens aus einer Nebenkostenabrechung in 2012 einbehalten. Darauf hin habe ich die nächste Mietzahlung entsprechend gekürzt. Er wollte mich darauf hin verklagen, hat dies aber nie getan. (Ein längerer Schriftwechsel zu der Mietminderung 2011 existiert noch.)
Meine Kaution habe ich Anfang 2015 erhalten, ohne Probleme. Nun die Frage? Darf er eine strittige Mietminderung einfach so einbehalten? Die Mietminderung fand 2011 statt und das einbehalten 2012. Über Meinungen und Erfahrungen wäre ich dankbar.
Vielen Dank, frosch.