Beiträge von frosch4321

    Hallo H Hamburg,

    wie Berny richtig schreibt, kannst du keine Mietminderung für April 2015 oder davor durchführen. Du solltest (mit Zeugen) die Mängel genau erfassen und ab nun mit Einwurf-Einschreiben diese Dinge dokumentieren. Im Zweifel hilft dir evtl. auch ein guter Anwalt oder ein ordentlicher Mieterverein in diesem Fall weiter, da das Problem ja öfter eintritt. Viele Grüße.

    Das ist eine Meinung als Mieter, keine Beratung.

    Danke für die Antworten. Er hat eine Frist bis 01.05.2015 von mir bekommen. (Einschreiben Einwurf) Wenn er sich die nächsten Tage nicht meldet, werde ich mir einen Anwalt suchen. Hat jemand Erfahrungen wie lange ein solches Verfahren in etwas dauert, wenn ein Anwalt die Klage einreicht?

    Viele Grüße.

    Hallo zusammen,

    vielleicht hatte jemand schon einen ähnlichen Fall. Für meine alte Wohnung erhielt ich jetzt die letzte Nebenkostenabrechnung. (Abrechnung: 01.07.2013-30.06.2014, Auszug: 30.10.2013) Laut dieser habe ich ein Guthaben von ca. 200€. Der ehemalige Vermieter teilt mir nur mit, dass er das Guthaben nicht auszahlt, da ich angeblich noch einen Mietrückstand von ca. 200€ habe.
    Dieser Rückstand resultiert aus einer Mietminderung aus 2011. Bereits in 2011/2012 wollte er diese nicht akzeptieren und hat daher einen Teil des damaligen Guthabens aus einer Nebenkostenabrechung in 2012 einbehalten. Darauf hin habe ich die nächste Mietzahlung entsprechend gekürzt. Er wollte mich darauf hin verklagen, hat dies aber nie getan. (Ein längerer Schriftwechsel zu der Mietminderung 2011 existiert noch.)

    Meine Kaution habe ich Anfang 2015 erhalten, ohne Probleme. Nun die Frage? Darf er eine strittige Mietminderung einfach so einbehalten? Die Mietminderung fand 2011 statt und das einbehalten 2012. Über Meinungen und Erfahrungen wäre ich dankbar.

    Vielen Dank, frosch.

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