Guthaben Betriebskosten wird nicht ausgezahlt

  • Hallo zusammen,

    vielleicht hatte jemand schon einen ähnlichen Fall. Für meine alte Wohnung erhielt ich jetzt die letzte Nebenkostenabrechnung. (Abrechnung: 01.07.2013-30.06.2014, Auszug: 30.10.2013) Laut dieser habe ich ein Guthaben von ca. 200€. Der ehemalige Vermieter teilt mir nur mit, dass er das Guthaben nicht auszahlt, da ich angeblich noch einen Mietrückstand von ca. 200€ habe.
    Dieser Rückstand resultiert aus einer Mietminderung aus 2011. Bereits in 2011/2012 wollte er diese nicht akzeptieren und hat daher einen Teil des damaligen Guthabens aus einer Nebenkostenabrechung in 2012 einbehalten. Darauf hin habe ich die nächste Mietzahlung entsprechend gekürzt. Er wollte mich darauf hin verklagen, hat dies aber nie getan. (Ein längerer Schriftwechsel zu der Mietminderung 2011 existiert noch.)

    Meine Kaution habe ich Anfang 2015 erhalten, ohne Probleme. Nun die Frage? Darf er eine strittige Mietminderung einfach so einbehalten? Die Mietminderung fand 2011 statt und das einbehalten 2012. Über Meinungen und Erfahrungen wäre ich dankbar.

    Vielen Dank, frosch.

  • Danke für die Antworten. Er hat eine Frist bis 01.05.2015 von mir bekommen. (Einschreiben Einwurf) Wenn er sich die nächsten Tage nicht meldet, werde ich mir einen Anwalt suchen. Hat jemand Erfahrungen wie lange ein solches Verfahren in etwas dauert, wenn ein Anwalt die Klage einreicht?

    Viele Grüße.

  • Danke für die Antworten. Er hat eine Frist bis 01.05.2015 von mir bekommen. (Einschreiben Einwurf) Wenn er sich die nächsten Tage nicht meldet, werde ich mir einen Anwalt suchen. Hat jemand Erfahrungen wie lange ein solches Verfahren in etwas dauert, wenn ein Anwalt die Klage einreicht?


    Eigentlich sollte es egal sein, wer eine Klage einreicht. Je nach Amtsgericht bzw. Arbeits"vorrat" kann es bis zu einem Jahr dauern.

  • Vielen Dank für die Antworten. Die Klage wurde eingereicht. Der Vermieter verteidigt sich nun auch per Anwalt. Sobald es ein Urteil bzw. eine Entscheidung gibt, gebe ich kurz ein Signal.

  • Vielen Dank für die Antworten. Die Klage wurde eingereicht. Der Vermieter verteidigt sich nun auch per Anwalt. Sobald es ein Urteil bzw. eine Entscheidung gibt, gebe ich kurz ein Signal.


    Danke für die Nachricht, beste Wünsche! - Bis dann...

  • Hallo zusammen,

    mit einem guten Anwalt konnte ich meine Rechte (weitestgehend) vor Gericht durchsetzen. Insgesamt hat sich der Aufwand gelohnt und der ehemalige Vermieter hat nun wesentlich mehr Kosten als mit der einfachen Überweisung. Vielen Dank für eure Hinweise.

  • mit einem guten Anwalt konnte ich meine Rechte (weitestgehend) vor Gericht durchsetzen. Insgesamt hat sich der Aufwand gelohnt und der ehemalige Vermieter hat nun wesentlich mehr Kosten als mit der einfachen Überweisung. Vielen Dank für eure Hinweise.


    Das hört man gerne, Glückwunsch!!:D

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