Betriebskostenguthaben & Pfändungs und Überweisungsbeschluss

  • Hallo,

    Ich könnte bitte einmal kurz Hilfe gebrauchen. Am besten gehe ich kurz chronologisch und Stichpunkartig vor.

    Im Februar 2014 erhielt ich von meiner Hausverwaltung ein Schreiben das ein Pfändungs/Überweisungsbeschluss i.H.von 577,89 gegen mich eingegangen wäre und dieser wurde von der Hausverwaltung als Drittschuldner anerkannt. Bezog sich wie so häufig auf die Kaution.

    Im Jahr 2016 hatte ich ein Betriebskostenguthaben i. H. von 748.89 €. Auf meine Anfrage an die HW wurde mir gesagt, das es mir nicht ausgezahlt werden würde, sondern direkt an den Gläubiger. Das klang soweit logisch für mich und ich bin natürlich erstmal davon ausgegangen das sich diese Sache nun für mich erledigt hat..

    Nun, dieses Jahr habe ich wieder ein Guthaben i.H. Von 580,77 €. Bei wiederholter Nachfrage wann es an mich ausgezahlt werden würde, hieß es.... "Naja, wir müssen erstmal schauen ob da beim Gläubiger noch was offen ist, der meldet sich aber nicht. Da müssen sie schon selber anrufen. Wir zahlen nix aus und diskutieren auch nicht darüber.

    Jetzt habe ich dort angerufen und erfahren das die HW dort nie etwas hin überwiesen hat und meine Schulden jetzt dank Zinsen doppelt so hoch sind.

    Hätte die HW es 2016 gleich überweisen müssen??
    Haben die sich jetzt strafbar gemacht wegen Betrug und Unterschlagung??
    Was für Möglichkeiten habe ich nun?? Ich hätte ja 2016 die Möglichkeit gehabt meine Schulden mit dem Guthaben zu begleichen.... Ist die HW für die mir entstandenen Mehrkosten zur Rechenschaft zu ziehen???

    Dankeschön schon einmal für jede hilfreiche Antwort.

  • Hallo,

    da bin ich ja mal gespannt, ob du auf ein so spezielles Thema Hilfe in einem Mietrechtforum findest.

    Wie sich Schulden innerhalb eines Jahres durch die Zinsen verdoppeln können wird dann sicher auch beantwortet.

    Gruß
    H H

  • Hallo,
    da bin ich ja mal gespannt, ob du auf ein so spezielles Thema Hilfe in einem Mietrechtforum findest.
    Wie sich Schulden innerhalb eines Jahres durch die Zinsen verdoppeln können wird dann sicher auch beantwortet.
    Gruß
    H H


    Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt...

  • Zitat

    Auf meine Anfrage an die HW wurde mir gesagt, das es mir nicht ausgezahlt werden würde, sondern direkt an den Gläubiger.

    Dann habt Ihr Euch vermutlich missverstanden. In dem PfÜB wird der gepfändete Anspruch genau bezeichnet. In dem Fall scheint das die Kaution zu sein.

    Der Drittschuldner, d.h. die Hausverwaltung ist jedoch verpflichtet, keinerlei Auszahlungen an den Mieter vorzunehmen, auch wenn dies nicht den gepfändeten Anspruch betrifft (§ 829 ZPO).

    Das heißt aber nicht, dass dieser automatisch an den Gläubiger zahlen muss. Darauf hat wiederum der Gläubiger keinen unmittelbaren Anspruch. Vielmehr hättest Du die Betriebskostenabrechnung, bzw. das Guthaben an den Gläubiger/das Gericht melden sollen.

    Erst bei Beendigung des Mietvertrags müsste die Auszahlung der Kaution direkt an den Gläubiger erfolgen, da hierfür ja der bezeichnete Anspruch besteht.

    Zitat

    Jetzt habe ich dort angerufen und erfahren das die HW dort nie etwas hin überwiesen hat und meine Schulden jetzt dank Zinsen doppelt so hoch sind.

    Doppelt so hoch? Hier werden in der Regel Zinsen von 5% über dem Basiszinssatz berechnet.

    Zitat

    Was für Möglichkeiten habe ich nun??

    Dem Gläubiger mitteilen, dass es zwei Betriebskostenguthaben in Höhe von insgesamt ca. 1.300 € gibt und hiervon die Forderung beglichen werden kann.

    Zitat

    die HW für die mir entstandenen Mehrkosten zur Rechenschaft zu ziehen???

    Nein, da die Hausverwaltung zu keinem Zeitpunkt verpflichtet war, direkt an den Gläubiger zu zahlen, sofern es nicht die Kaution betrifft.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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