Hallo!
Ich befinde mich in folgender Situation:
Ich wohne zur Untermiete in einem unmöblieten Zimmer. Mein Vermieter wohnt ebenfalls in der Wohnung und hat diese auch eingerichtet (eben bis auf mein Zimmer). Im Mietvertrag wurde eine Kündigungsfrist von 2 Monaten vereinbart.
Mein Vermieter hat mir nun mündlich das Mietverhältnis auf 2 Monate gekündigt. Dazu habe ich ein paar Fragen:
Zunächst weiß ich, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Gilt zudem, dass die im Mietvertrag angegebene Kündigungsfrist ungültig ist, da Sie unter der gestzlichen Kündigungsfrist liegt?
Ich habe bisher 3 verschiedene Aussagen zu der Kündigungsfrist gefunden:
a): Der Vermieter kann mir mit 3 Monaten Frist die Wohnung kündigen.
b): Der Vermieter kann mir mit 3 Monaten plus zusätzlichen 3 Monaten Frist kündigen, er muss keinen Grund angeben. Er kann diese Frist durch Eigenbedarf auf 3 Monate reduzieren. Welche Voraussetzungen würde mein Vermieter erfüllen müssen, um Eigenbedarf anzumelden?
c): Der Vermieter kann mir ohne triften Grund überhaupt nicht kündigen.
Welcher dieser Fälle trifft hier zu?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe =)