Beiträge von Joe

    Guten Tag,

    vorne weg, da ihr Vermieter in der selbigen Wohnung lebt muss er keinen Kündigungsgrund angeben, hier nachzulesen: K
    ich habe etwa das selbe Problem in umgekehrter Sicht, ich vermiete ein freies Zimmer an eine Frau. Die umstände der Miete sind allerdings sehr belastet. Küche, Bad, Toilette und Wohnzimmer werden gemeinsam genutzt, die Kurzversion des Problems: ich kann niemanden nach Hause einladen, weil man sich schämen muss für die Wohnung... Nun reicht es und ich will si so bald wie möglich los werden. Als Vorlage für den Untermietvertrag habe ich dieses Formular verwendet: studays.de/de/download/21
    Bei dem Abschnitt "Kündigung" haben wir es als ein unbefristetes Mietverhältnis angegeben. Als Kündigungsfrist steht für den Hauptmieter eine 2-Wochen-Frist im Vertrag. Nun bin ich wegen der Kündigungsfrist etwas verwirrt, überall steht nachzulesen das diese 3 Monate beträgt (oder 3+3), in nachfolgendem Artikel steht allerdings unter Punkt: II 2.1a: Verkürzte Kündigungsfrist: zum 15. d. Monats zum Monatsende. K
    Jetzt meine Frage, wenn ich bis zum 15. des Monats kündige ist es rechtens auf den 31.05. zu Kündigen? Ich befürchte einen Rechtsstreit und möchte diesen so gut wie möglich vermeiden. Allerdings möchte ich auch so schnell wie möglich wieder alleine Wohnen da mein Persönlicher Lebenswandel stark beeinträchtigt wird. Unter anderem ist sie sehr laut und da ich Nachtschicht arbeite immer kann ich dadurch nicht gut schlafen, sie ist sehr unordentlich und dreckig und kann deshalb aus Scham niemanden mehr Einladen.
    Jetzt schon einmal danke für die Hilfe.

    MfG

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