Beiträge von Quahn

    - Wann gelangte sie in Deinen Verfügungsbereich?

    Das kann ich leider nicht genau sagen, ich war seit Ende März zuerst bei einem Freund und dann bei meinen Eltern, um der Situation in der Wohnung zu entgehen. Ich kann also davon ausgehen, dass er mir die Kündigung am 31.03. in mein Zimmer gelegt hat.

    So, nun habe ich eine Kündigung auf dem Tisch: vom 31.03., Kündigung zum 01.06. Da dies ja eine Kündigungsfrist von 2 Monaten annimmt, bin ich jetzt etwas verunsichert. Natürlich suche ich mir eine andere Wohnung, allerdings lässt mir diese Frist nicht gerade viel Spielraum bei der Wohnungssuche.

    "Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden." Bei einem Zimmermietvertrag durchaus nicht ausgeschlossen.

    Zu dem Thema habe ich das hier gefunden:

    "Zwar sieht § 573c Abs. 2 BGB vor, dass bei Wohnraum, der nur vorübergehend vermietet ist, eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden kann. Ein solcher Fall aber wurde vom Gericht nicht angenommen. Allein die Tatsache, dass Wohnraum möbliert vermietet wird, genügt für die Annahme eines kurzfristigen Mietvertrags nicht. Wohnraum ist dann vorübergehend vermietet, wenn ein vorübergehender Sonderbedarf gedeckt werden soll. In einem solchen Fall müssen nicht nur die kurzfristige Vertragsdauer, sondern auch der Vertragszweck, der sachlich die Kurzfristigkeit begründet, genannt sein (OLG Bremen, Beschluss v. 7.11.1980, 1 UH 1/80 (a), WuM 1981 S. 8)."

    Der Mietvertrag enthält keine Informationen über den Zweck oder Begrenzung des Mietverhältnisses. Kann ich damit eine Kündigungsfrist von 2 Monaten ausschließen?

    Auch ist alleine die Aussage, das Zimmer ist unmoebliert, nicht ausreichend, um auf die Vermietung von unmoeblierten Wohnraum zu schliessen.

    Im Mietvertrag wird ausschließlich das Zimmer als vermieteter Gegenstand angegeben. Reicht das aus, um den "möblierten Wohnraum" auszuschließen?

    Letztendlich würde ich mich bei der Sache einfach gerne rechtlich absichern. Gibt es öffentliche Stellen, an die man sich damit wenden kann, oder ist das nur über einen Besuch beim Anwalt möglich?

    Danke schonmal für die schnelle Antwort!

    Wäre es für Eigenbedarf ausreichend, dass z.B. seine Freundin zu Ihm ziehen will?

    Wie sollte ich mich verhalten, wenn er mir jetzt ein Kündigungsschreiben überreicht, in dem er weder auf Eigenbedarf noch auf § 573a BGB Bezug nimmt? Kann ich einfach sagen, dass diese Kündigung so ungültig ist, weil er keinen Grund angibt, oder muss ich Ihn über sein Sonderkündigungsrecht/Eigenbedarf aufklären?

    Und noch eine letzte kleine Sache: Da die Stimmung in der Wohnung angespannt war, habe ich die letzten Wochen bei einem Freund verbracht. Sollte mein Vermieter mir nun z. B. am 01.04. eine Kündigung mit Eigenbedarf und 3 Monaten Frist in mein Zimmer gelegt haben, würde diese dann gelten, auch wenn ich erst 2 Wochen später wieder in meinem Zimmer bin und diese dann erst "erhalte"?

    Hallo!

    Ich befinde mich in folgender Situation:

    Ich wohne zur Untermiete in einem unmöblieten Zimmer. Mein Vermieter wohnt ebenfalls in der Wohnung und hat diese auch eingerichtet (eben bis auf mein Zimmer). Im Mietvertrag wurde eine Kündigungsfrist von 2 Monaten vereinbart.

    Mein Vermieter hat mir nun mündlich das Mietverhältnis auf 2 Monate gekündigt. Dazu habe ich ein paar Fragen:

    Zunächst weiß ich, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Gilt zudem, dass die im Mietvertrag angegebene Kündigungsfrist ungültig ist, da Sie unter der gestzlichen Kündigungsfrist liegt?

    Ich habe bisher 3 verschiedene Aussagen zu der Kündigungsfrist gefunden:

    a): Der Vermieter kann mir mit 3 Monaten Frist die Wohnung kündigen.

    b): Der Vermieter kann mir mit 3 Monaten plus zusätzlichen 3 Monaten Frist kündigen, er muss keinen Grund angeben. Er kann diese Frist durch Eigenbedarf auf 3 Monate reduzieren. Welche Voraussetzungen würde mein Vermieter erfüllen müssen, um Eigenbedarf anzumelden?

    c): Der Vermieter kann mir ohne triften Grund überhaupt nicht kündigen.

    Welcher dieser Fälle trifft hier zu?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe =)

    Hallo!

    Ich habe folgendes Problem: Zur Zeit wohne ich zur Untermiete in einem - per Vertrag - unmöblierten Zimmer. Der Vermieter wohnt ebenfalls in der Wohnung.

    Ich habe dem Vermieter gestattet, eine Kommode in meinem Zimmer stehen zu lassen, welche ich jedoch nicht verwende.

    Wäre es dem Mieter wegen dieser Kommode möglich, den Mietvertrag verkürzt (also bis zum 15. eines Monats zu Ende des Monats) zu kündigen? Das Möbelstück wird nicht von mir verwendet und ist im Mietvetrg nicht aufgeführt.

    Vielen Dank im Voraus!

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