Frage zur Sat-Schüssel in Wohnblocks

  • Hallo, liebes Forum,
    Ich habe auf meinem kleinen Balkon eine mobile kleine Sat-Schüssel in grauer Farbe.
    Der Vermieter schrieb mir dazu im Juni 2014 folgendes:
    "Ich nehme Bezug auf den bisherigen Schriftwechsel und meinen Besuch vom 11.03.14.
    Grundsätzlich ist die Aufstellung eines mobilen Parabolspiegelständers zulässig, da dadurch der Baukörper nicht beschädigt wird.
    Durch den zu hoch sichtbaren Ständer Ihrer Satellitenschüssel wird jedoch der Hausanblick ästhetisch beeinträchtigt.
    Daher bitten wir Sie, den Parabolspiegel entsprechend abzusenken."
    Meine Frage nun:
    Bin ich dazu verpflichtet, oder ist das lediglich nur eine Bitte, der ich nicht nachkommen muß?
    Denn jetzt hängt unten im Hausflur ein Aushang des Vermieters, dass alle Sat-Anlagen, auch die mobilen, abzubauen sind!

    MfG

    Eberhard

  • Zum Thema "Anbringung einer Parabol-Antenne durch Mieter" hat sich mittlerweile eine klare Rechtsprechung entwickelt, die insbesondere durch die beiden nachstehend beschriebenen BGH-Urteile vom 2. März 2005 - VIII ZR 118/04 und vom 16. Mai 2007 – VIII ZR 207/04 gefestigt wurde. Danach gilt: Für Wohnungen mit digitalem Breitbandanschluss kann in der Regel dem Mieter die Anbringung einer Parabolantenne untersagt werden.

    Der Vermieter ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, sofern im Haus bzw. der Wohnung bei Mietvertragsabschluss Vorrichtungen für einen einwandfreien TV- Empfang vorhanden sind, diese während der Mietzeit zu verbessern. Möchte der Mieter eine Erweiterung oder Verbesserung erreichen, so benötigt er in der Regel dazu die Zustimmung des Vermieters


    Mehr hierzu bei: Mietrecht zu Parabolantenne - Satelliten-TV - Sat-Sch

  • "Daher bitten wir Sie, den Parabolspiegel entsprechend abzusenken."
    Meine Frage nun:
    Bin ich dazu verpflichtet, oder ist das lediglich nur eine Bitte, der ich nicht nachkommen muß?


    Wo oder was ist Dein Problem, dieser Bitte nachzukommen?

  • Hallo,
    Die mobile Anlage ist ja in meinem Fall bereits genehmigt, wie ich schon schrieb. Es geht lediglich um die Absenkung. D.h. die Schüssel würde dann hinter der Betonmauer des Balkons unten auf dem Fußboden stehen und ich glaube nicht, dass ich dann noch Empfang haben werde! Denn die Strahlen müssen dann durch diese Betonmauer durch! Probiert habe ich es allerdings noch nicht. Darum geht es!

    Gruß

    Eberhard


  • Die mobile Anlage ist ja in meinem Fall bereits genehmigt, wie ich schon schrieb. Es geht lediglich um die Absenkung. D.h. die Schüssel würde dann hinter der Betonmauer des Balkons unten auf dem Fußboden stehen und ich glaube nicht, dass ich dann noch Empfang haben werde! Denn die Strahlen müssen dann durch diese Betonmauer durch! Probiert habe ich es allerdings noch nicht. Darum geht es!


    Ist richtig. Ein generelle Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn bestimmte Kriterien eingehalten werden.

    Befolgen Sie die Bitte des Hausverwalters und senken Sie den Spiegel ab oder Sie kaufen einen kleineren.

    Auch ich stand vor genau dem gleichen Problem.
    Meist sind die Spiegel überdimensioniert.
    Der Fachmann vor Ort weiß am besten welches Produkt für welchen Empfang ausrecihend ist.
    Bei mir (Astra) sind es 45 cm. Dieser läßt sich natürlich besser verstecken als ein größerer. Unter zuhilfenahme seiner Meßgeräte kann er den optimalen Standort genau bestimmen. Mein Empfang ist bestens.
    Kosten mit Spiegel und Montage: 120 €. Geht aber auch teurer.

  • naja,
    ich als wohnmobilfahrer hab seit jahren eine 30 cm schüssel.
    und hab in ganz Europa einen wunderbaren empfang.
    auf das rauschmaß des LNB kommt es an.
    mit o,3 war der empfang sehr gut
    inzwischen ist das das rauschmaß 0,1 und null Probleme.

    übrigens, dur beton geht es nicht.
    auch nicht, wenn der baum in weg steht.
    du kannst aber den spiegel so weit absenken, das er von aussen kaum sichtbar ist.

  • Zitat

    du kannst aber den spiegel so weit absenken, das er von aussen kaum sichtbar ist.


    Das wollte er schon im letzten Jahr machen, jetzt hat er es sich scheinbar anders überlegt.

  • Hallo,
    versteht Ihr meine Frage nicht?
    Ich möchte lediglich wissen, ob ich die Antenne absenken muß, oder eben nur der Bitte entsprechen könnte!
    Ich hab im eigentlichen Sinne ja gar keine runde Schüssel, sondern nur eine kleine, viereckige Flachantenne!

    Gruß

    Eberhard

  • Hallo,
    versteht Ihr meine Frage nicht?
    Ich möchte lediglich wissen, ob ich die Antenne absenken muß, oder eben nur der Bitte entsprechen könnte!
    Ich hab im eigentlichen Sinne ja gar keine runde Schüssel, sondern nur eine kleine, viereckige Flachantenne!

    Gruß

    Eberhard

    eigentlich müsstest du sie demontieren.
    hier scheint der vermieter dir entgegen zu kommen.

    wo ist dein wirkliches Problem.

  • eigentlich müsstest du sie demontieren.
    hier scheint der vermieter dir entgegen zu kommen.

    Wo ist Dein wirkliches Problem?


    Das frage ich mich auch...
    Versuche es doch erst mal mit der Absenkung.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (12. April 2015 um 20:28)

  • Das frage ich mich auch...
    Versuche es doch erst mal mit der Absenkung.

    Und das hatte er im Juni vorigen Jahres bereits vorgehabt. Warum er jetzt die gleichen Fragen des Vorjahres wieder stellt, bleibt sein Geheimnis.

  • Und das hatte er im Juni vorigen Jahres bereits vorgehabt. Warum er jetzt die gleichen Fragen des Vorjahres wieder stellt, bleibt sein Geheimnis.


    "Beiträge anzeigen"... - Du sagst es. Er hat wohl immer irgendwas...:(


  • Ich möchte lediglich wissen, ob ich die Antenne absenken muß, oder eben nur der Bitte entsprechen könnte!

    Wollen Sie uns hier verarschen?
    Wenn Sie schon eine kleine Antenne haben ist es ja schon mal gut.
    Lassen Sie einen Fachmann kommen, welcher Ihnen den genauen Punkt zeigt, wo noch Empfang ist und dann sehen Sie weiter.

    Mehr ist dazu nicht zu sagen!

  • Hallo,
    ich möchte gern wissen, wo das steht, dass ich das Teil "unsichtbar" machen muß!

    mfG

    Eberhard

    in post 2 stehen hierzu 2 bgh urteile.
    zuzüglich im Treppenhaus deines Vermieters.

  • Es ist wirklich sinnlos noch etwas darüber zu schreiben.
    Er glaubt wohl, das wir hier von Pontius zu Pilatus laufen um solch "hilfsbedürftigen" Bürger zu unterstützen.
    Aber wer gern sich hier weiterbeschäftigen will, soll das ruhig tun.

  • Ich verstehe die ganze Problematik überhaupt nicht. Wie leben nicht mehr im Jahr 1990, wo man seine Schüssel aller paar Minuten neu ausrichten muss, um einen halbwegs vernünftigen Empfang zu bekommen.

    Ich habe mir vor einiger Zeit auch eine kleine Flachantenne zugelegt, die sich unterhalb der Balkonbrüstung befindet. Der Empfang ist bombastisch. ich hatte das Teil sogar eine Weile in meinem Arbeitszimmer am Fenster stehen. Selbst dort hatte ich Empfang.

    Zitat

    D.h. die Schüssel würde dann hinter der Betonmauer des Balkons unten auf dem Fußboden stehen und ich glaube nicht, dass ich dann noch Empfang haben werde! Denn die Strahlen müssen dann durch diese Betonmauer durch! Probiert habe ich es allerdings noch nicht.

    Du sollst die Schüssel auch nicht einmauern! Die "Strahlen" können nämlich auch einen Bogen um die Mauer machen. Dahingehend empfehle ich einen Grundkurs in Physik.
    Anscheinend geht es Dir hier nur um das Prinzip, oder? In der Zeit, in der Du hier die Fragen und Antworten formuliert hast, hättest Du längst probieren können, wie es um den Empfang hinter der Brüstung bestellt ist, oder?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Stell doch alternativ zur Satschüssel die man vielleicht noch ansatzweise sieht, einen mannshohen Weihnachtsbaum auf der Terassa auf. Da kommen die Strahlen durch und dein Vermieter hat keine Einwände mehr :)

    Ganz ehrlich, solange da nichts an der Hauswand montiert ist , sondern nur auf dem Balkon steht , hat der VM gar nichts zu meckern. Ganz besonders nicht wenn das Aufstellen früher bereits genehmigt wurde.

    Oma Erna mit Lockenwicklern bestückt stehend aufm Balkon , verschandelt ja auch die Optik des Hauses, solange die Dame sich nicht an der Fassade aufhängt , isses das gleiche Verfahren hier....

    nur meine Meinung ....

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (18. April 2015 um 04:53)

  • Stell doch alternativ zur Satschüssel die man vielleicht noch ansatzweise sieht, einen mannshohen Weihnachtsbaum auf der Terassa auf. Da kommen die Strahlen durch und dein Vermieter hat keine Einwände mehr :)

    Ganz ehrlich, solange da nichts an der Hauswand montiert ist , sondern nur auf dem Balkon steht , hat der VM gar nichts zu meckern. Ganz besonders nicht wenn das Aufstellen früher bereits genehmigt wurde.

    Oma Erna mit Lockenwicklern bestückt stehend aufm Balkon , verschandelt ja auch die Optik des Hauses, solange die Dame sich nicht an der Fassade aufhängt , isses das gleiche Verfahren hier....

    nur meine Meinung ....

    hast du mir einen link, wo man so eine schüssel kaufen kann?
    damit ich mit dem Wohnmobil, nicht immer eine lücke zwischen den bäumen suchen muss.


    azze, azze
    sogar einzelner ast versperrt die Signale.
    wofür ich immer eine astsäge mit teleskoopstiel dabei habe.

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