Beiträge von pilatius

    Hallo,
    versteht Ihr meine Frage nicht?
    Ich möchte lediglich wissen, ob ich die Antenne absenken muß, oder eben nur der Bitte entsprechen könnte!
    Ich hab im eigentlichen Sinne ja gar keine runde Schüssel, sondern nur eine kleine, viereckige Flachantenne!

    Gruß

    Eberhard

    Hallo,
    Die mobile Anlage ist ja in meinem Fall bereits genehmigt, wie ich schon schrieb. Es geht lediglich um die Absenkung. D.h. die Schüssel würde dann hinter der Betonmauer des Balkons unten auf dem Fußboden stehen und ich glaube nicht, dass ich dann noch Empfang haben werde! Denn die Strahlen müssen dann durch diese Betonmauer durch! Probiert habe ich es allerdings noch nicht. Darum geht es!

    Gruß

    Eberhard

    Hallo, liebes Forum,
    Ich habe auf meinem kleinen Balkon eine mobile kleine Sat-Schüssel in grauer Farbe.
    Der Vermieter schrieb mir dazu im Juni 2014 folgendes:
    "Ich nehme Bezug auf den bisherigen Schriftwechsel und meinen Besuch vom 11.03.14.
    Grundsätzlich ist die Aufstellung eines mobilen Parabolspiegelständers zulässig, da dadurch der Baukörper nicht beschädigt wird.
    Durch den zu hoch sichtbaren Ständer Ihrer Satellitenschüssel wird jedoch der Hausanblick ästhetisch beeinträchtigt.
    Daher bitten wir Sie, den Parabolspiegel entsprechend abzusenken."
    Meine Frage nun:
    Bin ich dazu verpflichtet, oder ist das lediglich nur eine Bitte, der ich nicht nachkommen muß?
    Denn jetzt hängt unten im Hausflur ein Aushang des Vermieters, dass alle Sat-Anlagen, auch die mobilen, abzubauen sind!

    MfG

    Eberhard

    Ich wohne in einem größeren 42 Wohnungen umfassenden Mietshaus. Jetzt sind die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen und die Kosten wurden mit 11 % umgelegt.
    d.h. es wurden 11 % von den Gesamtkosten genommen, so dass die Mieterhöhung 117 EUR beträgt. Bisher war die Kaltmiete 220 EUR. Müssen diese 11 % nicht von diesen 220 EUR genommen werden?

    MfG

    Pilatius

    Hallo, liebe Leute,
    ich wohne in einem großen Neubaublock (ehemalige DDR) mit 40 Wohnungen. Fast jeder 2. hat eine Sat-Schüssel auf dem Balkon.
    Ich selbst habe eine mobile Sat-Schüssel, so eine kleine viereckige.
    Jetzt kam ein Schreiben des Vermieters:
    "Grundsätzlich ist die Aufstellung eines mobilen Parabolspiegelständers zulässig, da dadurch der Baukörper nicht beschädigt wird.
    Durch den zu hoch sichtbaren Ständer Ihrer Satellitenschüssel wird jedoch der Hausanblick ästhetisch beeinträchtigt. Daher bitten wir Sie, den Parabolspiegel entsprechend abzusenken."
    Meine Frage nun: Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder muß ich diese "Bitte" nicht erfüllen?
    Ohne rechtliche Grundlage mache ich nichts - wer weiß, ob ich da überhaupt Empfang habe, wenn die Schüssel unten auf dem Fußboden hinter der Betonbrüstung steht?

    MfG

    Eberhard

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