Renovierungsarbeiten ohne Zustimmung

  • Guten Tag, ich hoffe ich bekomme hier eine fachliche Antwort auf meine Frage.

    Der Fall sieht so aus: Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 28.02. gekündigt, da ich mit meiner Freundin uín eine gemeinsame Wohnung gezogen bin. Seit dem 01.01. steht die "alte" Wohnung leer, nun hat in der zwischenzeit ein Wasserhahn getropft, so dass ein Wasserschaden entstand (laut Versicherung nicht meine Schuld, die Versicherung der Hausverwaltung übernimmt den Schaden).

    Mein Vermieter ist seit dem Wasserschaden der Meinung, dass er in der Wohnung ein und ausgehen kann wie er will, da ich da ja nicht mehr wohne. Miete verlangt er aber trotzdem noch, da ich ja noch den Vertrag bis Ende Februar habe. Nun ist es so, dass er Anfang Februar einen neuen Boden verlegen lies und ich daraufhin die Miete für Februar nicht überwiesen habe, da ich ja die Wohnung nicht nützen hätte können und weil er ohne mein Wissen ein- und ausgeht wie er will. Ob nun zu Besichtigungen oder für Renovierungsarbeiten. Außerdem hat er noch vereinzelte meiner Dekosachen die noch in der Wohnung standen einfach weggeräumt.

    Bin ich im Recht oder nicht?

  • Sie werden sich fragen lassen müssen: Wie gelangt der Vermieter in Ihre Wohnung?
    Sollter er ohne Ihre Zustimmung, womöglich mit einem verbliebenen Schlüssel eingang gefunden haben, erstatten Sie Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

  • Matthias180581:

    "na das ist jetzt nicht unbedingt eine "fachliche" Antwort"
    - Den musste auch nicht ernst nehmen, ist neu hier und meint wohl, in alle möglichen Threads seine Bemerkungen hineinspammen zu müssen.

    "Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 28.02. gekündigt, da ich mit meiner Freundin uín eine gemeinsame Wohnung gezogen bin. Seit dem 01.01. steht die "alte" Wohnung leer,"
    - Wann hast Du die Schlüssel zurückgegeben?

    "Mein Vermieter ist seit dem Wasserschaden der Meinung, dass er in der Wohnung ein und ausgehen kann wie er will,"
    - Zur Schadenbehebung war das m.E. ok.

    "Nun ist es so, dass er Anfang Februar einen neuen Boden verlegen lies und ich daraufhin die Miete für Februar nicht überwiesen habe,"
    - Ab diesem Termin hatte er m.E. keine Miete mehr zu bekommen.

    "Außerdem hat er noch vereinzelte meiner Dekosachen die noch in der Wohnung standen einfach weggeräumt."
    - Die hätte er Dir aushändigen müssen, ansonsten wäre es m.E. Diebstahl gewesen.

    "Bin ich im Recht oder nicht?"
    - Im Ernstfall sagt Dir das ein Gericht...

  • Matthias180581:

    "na das ist jetzt nicht unbedingt eine "fachliche" Antwort"
    - Den musste auch nicht ernst nehmen, ist neu hier und meint wohl, in alle möglichen Threads seine Bemerkungen hineinspammen zu müssen.

    "Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 28.02. gekündigt, da ich mit meiner Freundin uín eine gemeinsame Wohnung gezogen bin. Seit dem 01.01. steht die "alte" Wohnung leer,"
    - Wann hast Du die Schlüssel zurückgegeben?

    -Die Schlüssel habe ich noch, da er noch keine Übergabe machen wollte.

    "Mein Vermieter ist seit dem Wasserschaden der Meinung, dass er in der Wohnung ein und ausgehen kann wie er will,"
    - Zur Schadenbehebung war das m.E. ok.
    - Er müsste mir doch aber Bescheid sagen oder?

    "Nun ist es so, dass er Anfang Februar einen neuen Boden verlegen lies und ich daraufhin die Miete für Februar nicht überwiesen habe,"
    - Ab diesem Termin hatte er m.E. keine Miete mehr zu bekommen.
    - Dieser Meinung bin ich eben auch, da er die Wohnung zum 01.03 wieder vermietet hat wollte ich ihm ja entgegenkommen, indem ich die Wohnung schon so früh ausgeräumt habe. Allerdings wäre es ja mein Recht gewesen noch in der Wohnung zu wohnen. Das ging aber nicht, da er ja renoviert.

    "Außerdem hat er noch vereinzelte meiner Dekosachen die noch in der Wohnung standen einfach weggeräumt."
    - Die hätte er Dir aushändigen müssen, ansonsten wäre es m.E. Diebstahl gewesen.
    - Es geht mir mehr darum, dass er nicht in meinen Sachen rumkramen soll. Er hat mir nach Aufforderung die Sachen wieder in die Wohnung gestellt.

    "Bin ich im Recht oder nicht?"
    - Im Ernstfall sagt Dir das ein Gericht...


    Danke für die Antwort, am Samstag habe ich Wohnungsübergabe, da bin ich mal gespannt was er spricht.

  • Danke für die Antwort, am Samstag habe ich Wohnungsübergabe, da bin ich mal gespannt was er spricht.


    ... welches Du hier bitte berichten wirst.
    Wieso hat er denn einen Wohnungsschlüssel bereits VOR Rückgabe der Mietsache...?

  • Ja, er hat wie gesagt auch einen neuen Boden verlegen lassen, laut meinen Nachbarn haben die Arbeiten ca. 2 Tage gedauert. Ich selbst bin nur ca. alle 2 Wochen an die Wohnung gefahren um meinen Briefkasten zu leeren.

  • Wie ist das eigentlich mit der Klausel, dass die Wohnung nach dem Auszug wieder weiß gestrichen werden muss?

    Ich bin zum 1.6.2014 da eingezogen und hab die Wohnung selbst in weiß gestrichen, da der Vormieter das nicht gemacht hatte. Jetzt verlangt mein Vermieter, dass ich nach nur 8 Monaten nochmal alles in weiß streiche, ist doch völliger Schwachsinn. Ich hab alle Dübellöcher verschlossen und überstrichen (nichts mehr zu sehen).

  • So, gestern war die Übergabe, komischer Weise wurde das Thema dass ich für Februar keine Miete bezahlt habe nur ganz am Rande mal kurz erwähnt.

    Das einzige woran er sich aufgehängt hat war, dass ich angeblich nicht gut gestrichen hätte und alle Fenster angeblich schmutzig wären. Kann er denn etwas von meiner Kaution einbehalten für Malerarbeiten die er jedoch nicht ausführt bzw. kann er die Miete für Februar von meiner Kaution abziehen?

  • Matthias180581:

    "gestern war die Übergabe, komischer Weise wurde das Thema dass ich für Februar keine Miete bezahlt habe nur ganz am Rande mal kurz erwähnt."
    - Wart's ab, ob er sie von der Kaution abziehen wird... Du wirst ja wohl hfftl. beweisen können, dass er am/ dem xx. Feb. durch Eindringen in und Renovieren der Mietsache quasi die Sachherrschaft an ihr übernommen hat und ihm somit kein Mietzins mehr zusteht.

    "Das einzige woran er sich aufgehängt hat war, dass ich angeblich nicht gut gestrichen hätte und alle Fenster angeblich schmutzig wären."
    - Mäkeln und Klappern gehört zum "Handwerk"; könnte das nicht von den Renovierern stammen...? Ausserdem hättest Du ja sicherlich, wenn er Dir nicht durch seine rechtswidrige Aktion zuvorgekommen wäre, die Fenster geputzt, oder?

    "Kann er denn etwas von meiner Kaution einbehalten für Malerarbeiten die er jedoch nicht ausführt bzw. kann er die Miete für Februar von meiner Kaution abziehen?"
    - Nein und nein.

  • Ich kann es beweisen, ja. Ich habe Fotos gemacht und meine Nachbarn können mir dies auch bestätigen.

    Ich warte einfach mal ab was von seiner Seite noch kommt, ich glaub allerdings dass er nur eine große Klappe hat. Warum sonst sollte er seinen Papa mit zur Übergabe mitbringen? ;)

  • Ich kann es beweisen, ja. Ich habe Fotos gemacht und meine Nachbarn können mir dies auch bestätigen.
    Ich warte einfach mal ab was von seiner Seite noch kommt, ich glaub allerdings dass er nur eine große Klappe hat. Warum sonst sollte er seinen Papa mit zur Übergabe mitbringen? ;)


    ... und über den Fortgang wirst Du uns gelegentlich informieren...

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