Guten Tag, ich hoffe ich bekomme hier eine fachliche Antwort auf meine Frage.
Der Fall sieht so aus: Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 28.02. gekündigt, da ich mit meiner Freundin uín eine gemeinsame Wohnung gezogen bin. Seit dem 01.01. steht die "alte" Wohnung leer, nun hat in der zwischenzeit ein Wasserhahn getropft, so dass ein Wasserschaden entstand (laut Versicherung nicht meine Schuld, die Versicherung der Hausverwaltung übernimmt den Schaden).
Mein Vermieter ist seit dem Wasserschaden der Meinung, dass er in der Wohnung ein und ausgehen kann wie er will, da ich da ja nicht mehr wohne. Miete verlangt er aber trotzdem noch, da ich ja noch den Vertrag bis Ende Februar habe. Nun ist es so, dass er Anfang Februar einen neuen Boden verlegen lies und ich daraufhin die Miete für Februar nicht überwiesen habe, da ich ja die Wohnung nicht nützen hätte können und weil er ohne mein Wissen ein- und ausgeht wie er will. Ob nun zu Besichtigungen oder für Renovierungsarbeiten. Außerdem hat er noch vereinzelte meiner Dekosachen die noch in der Wohnung standen einfach weggeräumt.
Bin ich im Recht oder nicht?