Beiträge von Matthias180581

    So, gestern war die Übergabe, komischer Weise wurde das Thema dass ich für Februar keine Miete bezahlt habe nur ganz am Rande mal kurz erwähnt.

    Das einzige woran er sich aufgehängt hat war, dass ich angeblich nicht gut gestrichen hätte und alle Fenster angeblich schmutzig wären. Kann er denn etwas von meiner Kaution einbehalten für Malerarbeiten die er jedoch nicht ausführt bzw. kann er die Miete für Februar von meiner Kaution abziehen?

    Wie ist das eigentlich mit der Klausel, dass die Wohnung nach dem Auszug wieder weiß gestrichen werden muss?

    Ich bin zum 1.6.2014 da eingezogen und hab die Wohnung selbst in weiß gestrichen, da der Vormieter das nicht gemacht hatte. Jetzt verlangt mein Vermieter, dass ich nach nur 8 Monaten nochmal alles in weiß streiche, ist doch völliger Schwachsinn. Ich hab alle Dübellöcher verschlossen und überstrichen (nichts mehr zu sehen).

    Matthias180581:

    "na das ist jetzt nicht unbedingt eine "fachliche" Antwort"
    - Den musste auch nicht ernst nehmen, ist neu hier und meint wohl, in alle möglichen Threads seine Bemerkungen hineinspammen zu müssen.

    "Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 28.02. gekündigt, da ich mit meiner Freundin uín eine gemeinsame Wohnung gezogen bin. Seit dem 01.01. steht die "alte" Wohnung leer,"
    - Wann hast Du die Schlüssel zurückgegeben?

    -Die Schlüssel habe ich noch, da er noch keine Übergabe machen wollte.

    "Mein Vermieter ist seit dem Wasserschaden der Meinung, dass er in der Wohnung ein und ausgehen kann wie er will,"
    - Zur Schadenbehebung war das m.E. ok.
    - Er müsste mir doch aber Bescheid sagen oder?

    "Nun ist es so, dass er Anfang Februar einen neuen Boden verlegen lies und ich daraufhin die Miete für Februar nicht überwiesen habe,"
    - Ab diesem Termin hatte er m.E. keine Miete mehr zu bekommen.
    - Dieser Meinung bin ich eben auch, da er die Wohnung zum 01.03 wieder vermietet hat wollte ich ihm ja entgegenkommen, indem ich die Wohnung schon so früh ausgeräumt habe. Allerdings wäre es ja mein Recht gewesen noch in der Wohnung zu wohnen. Das ging aber nicht, da er ja renoviert.

    "Außerdem hat er noch vereinzelte meiner Dekosachen die noch in der Wohnung standen einfach weggeräumt."
    - Die hätte er Dir aushändigen müssen, ansonsten wäre es m.E. Diebstahl gewesen.
    - Es geht mir mehr darum, dass er nicht in meinen Sachen rumkramen soll. Er hat mir nach Aufforderung die Sachen wieder in die Wohnung gestellt.

    "Bin ich im Recht oder nicht?"
    - Im Ernstfall sagt Dir das ein Gericht...


    Danke für die Antwort, am Samstag habe ich Wohnungsübergabe, da bin ich mal gespannt was er spricht.

    Guten Tag, ich hoffe ich bekomme hier eine fachliche Antwort auf meine Frage.

    Der Fall sieht so aus: Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 28.02. gekündigt, da ich mit meiner Freundin uín eine gemeinsame Wohnung gezogen bin. Seit dem 01.01. steht die "alte" Wohnung leer, nun hat in der zwischenzeit ein Wasserhahn getropft, so dass ein Wasserschaden entstand (laut Versicherung nicht meine Schuld, die Versicherung der Hausverwaltung übernimmt den Schaden).

    Mein Vermieter ist seit dem Wasserschaden der Meinung, dass er in der Wohnung ein und ausgehen kann wie er will, da ich da ja nicht mehr wohne. Miete verlangt er aber trotzdem noch, da ich ja noch den Vertrag bis Ende Februar habe. Nun ist es so, dass er Anfang Februar einen neuen Boden verlegen lies und ich daraufhin die Miete für Februar nicht überwiesen habe, da ich ja die Wohnung nicht nützen hätte können und weil er ohne mein Wissen ein- und ausgeht wie er will. Ob nun zu Besichtigungen oder für Renovierungsarbeiten. Außerdem hat er noch vereinzelte meiner Dekosachen die noch in der Wohnung standen einfach weggeräumt.

    Bin ich im Recht oder nicht?

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