Reparaturen trotz Insolvenz?

  • Hallo an alle =), so ich schilder gleich mal das Problem:

    Wir sind vor 6 Jahren in ein Haus gezogen, mussten aber nach ca. 1 Jahr Privatinsolvenz einreichen (hatte nichts mit dem Haus zu tun), nun wollten wir bei unbefristetem Mietvertrag gewisse Mängel am Haus reparieren lassen. Im Mietvertrag steht drin das alle Mängel vom Vermieter zu zahlen sind mit einer Selbstbeteiligung von 150. Als wir unseren Vermieter die Mängel auflisteten sagte dieser nur, ihr seit in der Privatinsolvenz und habt garkein Recht auf irgendwas, ihr könnt froh sein das ich euch in dem Haus lasse.... was fange ich mit dieser Aussage jetzt an?

    Zu den Mängeln: undichtes Dach, generalüberholte Heizungen, undichte Fenster im ganzen Haus, und an vereinzelten Stellen Schimmelbildung....

    Danke für euch Hilfe jetzt schon mal :)

  • Zitat

    was fange ich mit dieser Aussage jetzt an?


    Das ist dummes Geschwätz, lass es dir schriftlich geben und zünde damit deinen Kamin an.

    Zitat

    Im Mietvertrag steht drin das alle Mängel vom Vermieter zu zahlen sind mit einer Selbstbeteiligung von 150.


    Das solltest du auch mal näher erklären, denn solche Vereinbarung wäre bestenfalls gültig, wenn sie als Individualvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt worden wäre.

  • Eure Privatinsolvenz hat mit dem Mietvertrag rein gar nichts zu tun. Da erzählt Euch der Vermieter einen vom Pferd.

    Zitat

    Im Mietvertrag steht drin das alle Mängel vom Vermieter zu zahlen sind mit einer Selbstbeteiligung von 150.

    Wenn das tatsächlich so im Vertrag steht muß der Herr Vermieter alle Mängel, auch die kaputte Dichtung der Mischbatterie z. B., selbst und vollständig zahlen.


    Zitat

    Zu den Mängeln: undichtes Dach, generalüberholte Heizungen, undichte Fenster im ganzen Haus, und an vereinzelten Stellen Schimmelbildung....

    Das ist ohnehin alles alleinige Sache des Vermieters. Außer, was ich mal nicht hoffe, Ihr habt habt die Schäden zu verantworten.

  • Wortwörtlich steht ein Paragraph über Bagatellschäden drin.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Da kennt der Vermieter offensichtlich seinen eigenen Vertrag nicht.

    Ich hab mir erlaubt das Bild zu drehen.

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    Die Klausel ist, so wie sie da steht und wenn das alles dazu ist, unwirksam, denn es fehlt die Angabe des jährlichen Höchstbetrages für Kleinreparaturen.

    Kleinreparaturen muß der Mieter, sofern die entsprechende Klausel wirksam ist, nur an Dingen die seinem häufigen Zugriff, innerhalb der Wohnung, unterliegen tragen. Zum Bleistift Fenster- und Türgriffe oder Rollogurte. Und das auch nur bis zum Höchstbetrag. Kosten die Reparatur auch nur 1 Cent mehr muß der Vermieter komplett zahlen.

  • Nehmen wir mal wir würden jetzt vorhaben die oben genannten reparieren lassen wollen, wie muss ich handeln das er die Kosten übernimmt? Die Heizung ist noch von Bauzeiten also 1960 in etwa, durch die undichten Fenster heizen wir eher unsere Straße mit anstatt das Haus.

  • Zitat

    Nehmen wir mal wir würden jetzt vorhaben die oben genannten reparieren lassen wollen, wie muss ich handeln das er die Kosten übernimmt?

    Ihr müßt die genannten Sachen gar nicht reparieren lassen. Das muß der Vermieter.

    Teilt dem Vermieter die Mängel nachweisbar schriftlich mit und fordert ihn auf diese zu beheben.


    Kommt nicht auf die Idee diese Reparaturen selbst in Auftrag zugeben!

  • Kündigen weil Ihr Mängel anzeigt und die Behebung fordert kann er Euch nicht bzw. wäre eine Kündigung aus diesem Grund unwirksam.

    Nochmal ganz deutlich:

    Gebt Ihr die Reparaturen selbst in Auftrag müßt Ihr sie auch zahlen.

  • Serena1998:

    "nun wollten wir bei unbefristetem Mietvertrag gewisse Mängel am Haus reparieren lassen."
    - Dann müsstet Ihr die Reparaturen auch bezahlen. Wer die Musik bestellt, ...

    "Im Mietvertrag steht drin das alle Mängel vom Vermieter zu zahlen sind mit einer Selbstbeteiligung von 150."
    - Richtig lesen müsste man/frau können: Ich lese, dass sie vom Mieter zu zahlen sind mit einer SB von 125€.

    "Als wir unseren Vermieter die Mängel auflisteten sagte dieser nur, ihr seit in der Privatinsolvenz und habt garkein Recht auf irgendwas, ihr könnt froh sein das ich euch in dem Haus lasse.... was fange ich mit dieser Aussage jetzt an?"
    - Das ist dummes Zeugs.

    "Zu den Mängeln: undichtes Dach,"
    - Wäre vom VM instandzusetzen, siehe § 535 BGB.

    "generalüberholte Heizungen,"
    - Kein Beanstandungspunkt, wenn sie funktioniert. Bzgl. einer evtl. Überalterung empfehle ich Rücksprache mit den Bezirksschornsteinfegermeister.

    "undichte Fenster im ganzen Haus,"
    - Waren evtl. bereits bei Mietbeginn so(?).

    "an vereinzelten Stellen Schimmelbildung...."
    - Tagtägliches Thema hier. Empfehle Google mit 2,5 Mio Hinweisen.

    "Er kann uns dann nicht kündigen?"
    - Nöö, wieso denn? Habt Ihr Mietrückständer von mind. 2 MM?

    ".., das er dann ankommt und sagt, gemietet wie gesehen, die Mängel bestanden schon vorher."
    - Da hat er meist recht.

  • Das mit den 150 hab ich grob in erinnerung gehabt, zur Korrektur habe ich ja dann noch Teil des Mietvertrages nachträglich hochgeladen.

    Ja die Fenster waren beim Einzug schon so, Aussage des Vermieters war aber das er sie richten lässt. Als wir die Insolvenz angemeldet haben kam dann die aussage, wie bereits erwähnt, wir sind in der insolvenz, wir hätten garkein Recht mehr.

  • Zitat

    Als wir die Insolvenz angemeldet haben kam dann die aussage, wie bereits erwähnt, wir sind in der insolvenz, wir hätten garkein Recht mehr.

    Noch mal zum mitmeißeln:

    Das hat Ihr Insolvenz angemeldet habt hat mit dem Mietvertrag nicht das geringste zu tun.

    Laßt Euch von dem Vermieter kein X für ein U vormachen.

  • Zu den Mängeln: undichtes Dach, generalüberholte Heizungen, undichte Fenster im ganzen Haus, und an vereinzelten Stellen Schimmelbildung....

    Hallo,

    ich würde auch davon ausgehen, dass eure Kleinreparaturklausel ungültig ist, weil der Jahreshöchstbetrag fehlt.

    Aber bei den Mängeln wäre ich mir nicht sicher, dass der Vermieter das alles machen muss.

    Undichtes Dach: muss er sicher machen (wenn es leckt, nicht wenn es unter den Ritzen hineinpfeift)

    General überholte Heizung: ist das ein Mangel? Falls ihr eine Generalüberholung fordert, habt ihr darauf kein Anrecht. Ihr könnt eine Reparatur fordern, wenn die Heizung defekt ist. Sonst aber nichts. Nur weil eine Heizung alt ist, ist sie nicht Schrott. Falls die Heizung aber aus Umwelt- oder Sicherheitsgründen, oder der neuen 30 Jahre Frist ausgetauscht werden muss, wird der Schornsteinfeger auf den Vermieter zukommen.

    Schimmel: Da müßt ihr erst einmal sicherstellen, dass es nicht an euch liegt.

    Gruss
    H H

  • Hallo an alle =), so ich schilder gleich mal das Problem:

    Wir sind vor 6 Jahren in ein Haus gezogen, mussten aber nach ca. 1 Jahr Privatinsolvenz einreichen (hatte nichts mit dem Haus zu tun), nun wollten wir bei unbefristetem Mietvertrag gewisse Mängel am Haus reparieren lassen. Im Mietvertrag steht drin das alle Mängel vom Vermieter zu zahlen sind mit einer Selbstbeteiligung von 150. Als wir unseren Vermieter die Mängel auflisteten sagte dieser nur, ihr seit in der Privatinsolvenz und habt garkein Recht auf irgendwas, ihr könnt froh sein das ich euch in dem Haus lasse.... was fange ich mit dieser Aussage jetzt an?

    Zu den Mängeln: undichtes Dach, generalüberholte Heizungen, undichte Fenster im ganzen Haus, und an vereinzelten Stellen Schimmelbildung....

    Danke für euch Hilfe jetzt schon mal :)

    Hallo,

    ACHTUNG!!!

    Vertragserfüllung

    Der Insolvenzverwalter muss nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Mietvertrag grundsätzlich erfüllen. Nur § 109 ff. InsO beschränken diese Verpflichtungen, in denen Sonderkündigungsrechte (Rücktrittsrechte) bzw. bestimmte Erklärungsrechte eingeräumt werden.

    D. h. Forderungen an den Vermieter aus dem Mietvertrag und eventuelle Mietkürzungen müssen mit dem Insolvenzverwalter abgesprochen werden, in diesem Zusammenhang kann es sein, dass dieser entsprechend Maßnahmen ergreifen wird!

    Gruß

    BHShuber

  • wenn der vermieter schlau ist macht er einfach 150euro aufträge draus :D
    rohr erneuern, ziegel abnehmen, aufmass nehmen... o bekommt er euch auf jeden fall klein :)+
    erst in ne bruchbude einziehen und dann alles auf fremdkosten neu gemacht haben wollen und das für ne minimiete oder??

  • wenn der vermieter schlau ist macht er einfach 150euro aufträge draus :D
    rohr erneuern, ziegel abnehmen, aufmass nehmen... o bekommt er euch auf jeden fall klein :)+
    erst in ne bruchbude einziehen und dann alles auf fremdkosten neu gemacht haben wollen und das für ne minimiete oder??

    Hallo frostköttel,

    um es mit deinem Worten zu sagen: und noch einer der gar keine Ahnung hat.

    So ein Schwachsinn überhaupt zu posten....


    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

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