Eigenbedarfskündigung

  • Hallo Zusammen,

    wir (meine Freundin und ich) möchten ein Haus kaufen. Es liegt nicht weit von meinem Elternhaus entfernt. Das wäre natrülich praktisch. Nach dem Kauf müsste es komplett renoviert werden. Das ist uns klar. Nun zur Problematik.

    Es gibt noch 2 Mieter in 3 Wohnungen (also eine bereits leer)

    Mieter 1: im September eingezogen

    Mieter 2: wohnt seit 40 Jahren im Objekt und hat den letzten Mietvertrag von 1998


    Mieter 1 ist sicherlich normal mit 3 Monaten zu kündigen. Da sollte es keine Probleme geben denke ich.

    Mieter 2 hat laut meiner Internetrecherche 9 Monate Kündigsfrist. Er hat mir das auch bereits gesagt. Ich denke da ist viel wahres dran.


    Nun meine Fragen:

    1. Stimmt das alles so?

    2. Gibt es da noch Möglichkeiten die Zeit zu reduzieren?


    Wir werden auch wenn der Langzeitmieter drin ist, bereits Renovierungen durchführen. Vielleicht ist er dann auch schneller weg.


    Mit freundlichen Grüßen und Danke im Vorraus

  • Zitat

    1. Stimmt das alles so?

    Nachzulesen im BGB § 573c Abs. 1

    Zitat

    2. Gibt es da noch Möglichkeiten die Zeit zu reduzieren?

    Nur wenn die Mieter mit spielen.

    Es dürfte aber sehr fraglich sein ob Ihr mit gleich 2 Kündigungen wegen Eigenbedarf durchkommt.

  • Hallo,

    na wir möchten das ganze Haus als EFH haben. Der Kurzmieter hat doch eh nur eine Kündigungszeit von 3 Monaten. Selbst wenn wir weiter vermieten würden oder nicht?
    Der Langzeitmieter hat doch auch keine Chance außer des Abwartens bis die 9 Monate vorbei sind im schlechtesten Falle oder?

  • Zitat

    Mieter 1 ist sicherlich normal mit 3 Monaten zu kündigen. Da sollte es keine Probleme geben denke ich.

    Das kommt auf den Mietvertrag an. Wenn im September ein Vertrag mit Kündigungsausschluss von max. 4 Jahren vereinbart wurde, ist schlimmstenfalls die Kündigung erst in ca. 4 Jahren möglich.
    Solche Klauseln sind in den Formularmietverträgen heutzutage durchaus üblich.

    Zitat

    Mieter 2 hat laut meiner Internetrecherche 9 Monate Kündigsfrist. Er hat mir das auch bereits gesagt. Ich denke da ist viel wahres dran.

    So ist es! Es sei denn, dem Mieter wurde ein dauerhaftes Wohnrecht eingetragen oder es gibt einen langfristigen befristeten Vertrag. Normalerweise könnte bei 40 Jahren Mietdauer auch befristete Verträge gekündigt werden (Vgl. § 544 BGB), allerdings ist der letzte Vertrag erst 18 Jahre alt.

    Weiterhin können die Mieter vielleicht einen Härtefall erklären.

    Zitat

    2. Gibt es da noch Möglichkeiten die Zeit zu reduzieren?

    Man kann den Mietern den vorzeitigen Auszug "vergolden".

    Ansonsten sehe ich ein ganz anderes Problem: Wie wollt Ihr den Eigenbedarf für ein gesamtes Dreifamilienhaus begründen?

    Angenommen, ihr kündigt die Wohnung, die Mieter ziehen aus und ihr nutzt die Wohnung für einen längeren Zeitraum nicht, macht Ihr Euch ggfs. Schadenersatzpflichtig.

    Das Problem besteht auch dann, wenn Ihr eine Gästewohnung für Euren Besuch einrichten wollt. Ihr müsst nach Eigenbedarfskündigung die Wohnung(en) tatsächlich bewohnen.

    Zitat


    na wir möchten das ganze Haus als EFH haben.

    Also legt Ihr die Wohnungen nachweislich zusammen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (17. Februar 2015 um 10:28)

  • Das kommt auf den Mietvertrag an. Wenn im September ein Vertrag mit Kündigungsausschluss von max. 4 Jahren vereinbart wurde, ist schlimmstenfalls die Kündigung erst in ca. 4 Jahren möglich.
    Solche Klauseln sind in den Formularmietverträgen heutzutage durchaus üblich.

    Alle Mietverträge sind in mit einer öffentlichen Wohngenossenschaft geschlossen. Wir kaufen das Objekt aus öffentlicher Hand. Wie uns zugesichert wurde, haben alle normale Kündigungszeiten ohne besondere Klauseln


    So ist es! Es sei denn, dem Mieter wurde ein dauerhaftes Wohnrecht eingetragen oder es gibt einen langfristigen befristeten Vertrag. Normalerweise könnte bei 40 Jahren Mietdauer auch befristete Verträge gekündigt werden (Vgl. § 544 BGB), allerdings ist der letzte Vertrag erst 18 Jahre alt.

    Weiterhin können die Mieter vielleicht einen Härtefall erklären.

    Härtefall dürfte hoffentlich nicht sein, weil alle beide um die 50 sind, berufstätig und gut zu Fuß :)


    Man kann den Mietern den vorzeitigen Auszug "vergolden".

    Ansonsten sehe ich ein ganz anderes Problem: Wie wollt Ihr den Eigenbedarf für ein gesamtes Dreifamilienhaus begründen?

    Das Objekt hat ca. 160m² Wohnfläche. Das ist nichts anderes, als wir auch bauen würden. Das Objekt wird an jeder Stelle genutzt. Obere Etagen schlafen und Bad - unten Wohn und Arbeitsbereich.

    Angenommen, ihr kündigt die Wohnung, die Mieter ziehen aus und ihr nutzt die Wohnung für einen längeren Zeitraum nicht, macht Ihr Euch ggfs. Schadenersatzpflichtig.

    Das Problem besteht auch dann, wenn Ihr eine Gästewohnung für Euren Besuch einrichten wollt. Ihr müsst nach Eigenbedarfskündigung die Wohnung(en) tatsächlich bewohnen.


    Also legt Ihr die Wohnungen nachweislich zusammen?



    Ja wir werden definitiv das Objekt zusammenlegen als eine Wohnung


    Danke für das rege mitarbeiten

  • Hallo DJMiro,

    Zitat

    na wir möchten das ganze Haus als EFH haben. Der Kurzmieter hat doch eh nur eine Kündigungszeit von 3 Monaten. Selbst wenn wir weiter vermieten würden oder nicht?
    Der Langzeitmieter hat doch auch keine Chance außer des Abwartens bis die 9 Monate vorbei sind im schlechtesten Falle oder?

    ohne die weiteren Umstände zu kennen, bin ich auch der Meinung das es schwer werden wird gleich zwei Mieter auf einmal wegen Eigenbedarf zu kündigen. Die Kündigungsfristen spielen da eher eine untergeordnete Rolle, sondern die Begründung der Kündigung(en).
    Wie willst du denn glaubhaft machen das du das komplette Haus alleinig für deine Zwecke brauchst?
    Die Begründung muss konkret und nachvollziehbar sein denn "Ich und meine Freundin wollen das komplette Haus für uns alleine" sind nicht ausreichend.
    Da bist du auf die Mitarbeit der Mieter angewiesen und es könnte auch durchaus dazu kommen, dass sie (berechtigt) Ausgleichszahlungen haben wollen.

    Edit: Leipziger war wohl schneller... :)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmops (17. Februar 2015 um 10:40)

  • Hallo DJMiro,


    ohne die weiteren Umstände zu kennen, bin ich auch der Meinung das es schwer werden wird gleich zwei Mieter auf einmal wegen Eigenbedarf zu kündigen. Die Kündigungsfristen spielen da eher eine untergeordnete Rolle, sondern die Begründung der Kündigung(en).
    Wie willst du denn glaubhaft machen das du das komplette Haus alleinig für deine Zwecke brauchst?
    Die Begründung muss konkret und nachvollziehbar sein denn "Ich und meine Freundin wollen das komplette Haus für uns alleine" sind nicht ausreichend.
    Da bist du auf die Mitarbeit der Mieter angewiesen und es könnte auch durchaus dazu kommen, dass sie (berechtigt) Ausgleichszahlungen haben wollen.

    Finde das jetzt nicht verwerflich mit dem Grund "Familienplanung" ein Haus zu erwerben. Wir wohnen zur Zeit übergangsweise in der Einliegerwohnung meiner Eltern. Heißt also, das es deutlich zu wenig Platz ist.

  • Finde das jetzt nicht verwerflich mit dem Grund "Familienplanung" ein Haus zu erwerben. Wir wohnen zur Zeit übergangsweise in der Einliegerwohnung meiner Eltern. Heißt also, das es deutlich zu wenig Platz ist.

    Hallo DJMiro,

    auch wenn du es nicht verwerflich findest, so wirst du damit vor Gericht kaum durchkommen.
    160qm für einen 2-Personenhaushalt und dafür 2 Mieter auf die Straße setzen - darauf stehen die Richter!

    Der Grund Familienplanung zieht nicht wirklich. Da müßtest du schon schwanger sein (möglichst mit Fünflingen), denn zum Planen einer Familie brauchst du keinen Raum.

    Ich würde versuchen nur eine Wohnung frei zu kriegen oder mich mit den Mietern einigen.

    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Der Grund Familienplanung zieht nicht wirklich. Da müßtest du schon schwanger sein (möglichst mit Fünflingen), denn zum Planen einer Familie brauchst du keinen Raum.


    Ich meine, dass 190cm*140cm ausreichen müssten...:o

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