Hallo liebes Forum, bestimmt schon oft gestellt, dennoch bin ich mir über die REchtslage nicht sicher:
Gerne schilde ich hier meinen Fall.
Meine Mietswohnung in Köln erhält einen neuen Eigentümer. Dieser möchte Eigenbedarf anmelden. Wir wohnen (mit kleinem Kind) in dieser Wohnung seit 10 Jahren. Die Miete ist vergleichsmäßig gering.
Der neue Eigentümer möchte (voraussichtlich) selbst in die Wohnung einziehen.
Welche Rechten haben die Parteien. Mir wurde geringe Chancen ausgerechnet die nächsten Jahre hier wohnen zu bleiben. Ich lese was von 3, 8 oder gar 10 Jahren Frist...
Ich würde mich sehr über eine Auskunft freuen!
Danke und beste Grüße, Henry