NK Abrechnung'13 erst am 14.02.2015

  • Hallo zusammen,

    neu registriert und auch schon mit einer Frage nervend :o

    Ich wartete gespannt bis Ende '14 auf die Nebenkostenabrechnung. Eigentlich hatte ich diese, wie sonst von unserer Vermieterin üblich, zu Weihnachten in meinem Briefkasten erwartet.
    "Leider" ging mir auch bis zum 31.12.2014 keine NK-Abrechnung für das Jahr '13 zu.

    Die Abrechnung ist mir nun am 14.02.2015 (Valentistag ...) von der Schwester meiner Vermieterin persönlich übergeben worden.
    Dieser, von einer Fremdfirma erstellen Abrechnung, ist zu entnehmen, dass das Erstellungsdatum der 05.02.2015 war.

    Lt. meinem Mietvertrag hat sich die Vermieterin dazu verpflichtet, 12 Monate nach Abrechnungszeitraum (01.01.2013 - 31.12.2013) über die Nebenkosten abzurechnen.
    Somit läuft für mich die Frist zur Abrechnung (31.12.2014) über die Nebenkosten ab. Selbiges gibt ja auch , wie hier im Forum häufig zu lesen, $556(3)BGB wieder.

    Der $556(3)BGB sagt aber auch "...es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.".

    Meine Frage ist nun, wie habe ich mich zu verhalten? Muss ich meine Vermieterin:
    1. Darum bitten Stellung zu nehmen, wieso die Abrechnung zu spät erfolgte?
    2. Darauf hinzuweisen, dass die Abrechnung zu spät erfolgte und dementsprechend Ansprüch mir gegenüber nicht mehr geltend zu machen sind?

    Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken :o
    Ich möchte mich bereits jetzt im Voraus für eure Mühe bedanken!

    MfG Systec

    Einmal editiert, zuletzt von Systec (17. Februar 2015 um 06:12)

  • Der $556(3)BGB sagt aber auch "...es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.".

    Meine Frage ist nun, wie habe ich mich zu verhalten? Muss ich meine Vermieterin:
    1. Darum bitten Stellung zu nehmen, wieso die Abrechnung zu spät erfolgte?
    2. Darauf hinzuweisen, dass die Abrechnung zu spät erfolgte und dementsprechend Ansprüch mir gegenüber nicht mehr geltend zu machen sind?
    Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.

    Präzise Erläuterung!

    Wenn Sie nachzahlen müssen, würde ich mich vorerst garnicht rühren.
    Dann warten Sie, bis sie gemahnt werden. Daraufhin fordern Sie eine Erklärung warum die Rechnung so spät zugesandt wurde.
    Dann können Sie immer noch entscheiden, ob BGB-Klausel wirksam ist.

    Wenn Sie Guthaben erwarten, würde ich das so einfach zur Kenntnis nehmen.

  • Zitat

    Muss ich meine Vermieterin:
    1. Darum bitten Stellung zu nehmen, wieso die Abrechnung zu spät erfolgte?

    Nein

    Zitat

    2. Darauf hinzuweisen, dass die Abrechnung zu spät erfolgte und dementsprechend Ansprüch mir gegenüber nicht mehr geltend zu machen sind?

    Nein

    Zitat


    Meine Frage ist nun, wie habe ich mich zu verhalten?

    Schweigen.

    Sollte irgend wann eine Mahnung kommen, schlicht antworten das die Abrechnung nicht fristgerecht gerecht zugegangen ist und somit keine Zahlungspflicht mehr besteht PUNKT

    Den Vorschlag nach dem Warum der verspäteten Zustellung zu fragen halte ich für unklug. Das könnte die Vermieterin dazu bringen noch eine passende Entschuldigung zu finden.

  • Mich meiner Vorprosterin anschliessend, noch folgendes:
    Wenn bspw. der VM trotz nachweislicher(!) Bemühungen vom EVU nicht die Jahresabrechnung bekommen hat, hat er womöglich die Verspätung nicht zu vertreten.
    Die Ansprüche an die nicht zu vertretnde Verspätung sind also sehr hoch (ich denke da an meinen Nachbarhauseigentümer; der hat immer sooo viel zu tun...:rolleyes:).


  • Der $556(3)BGB sagt aber auch "...es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.".
    MfG Systec

    Hallo,

    dann, hat der Vermieter um seine Rechte zu wahren, dem Mieter mitzuteilen, dass es zu einer Verzögerung bei der Abrechnung und Zustellung kommen wird, die er nicht zu verschulden hat.

    So, nun wenn ich eine Rückzahlung erhalte, dann kann man es auf sich beruhen lassen, muss man nachzahlen, dann könnte man diese Nachzahlung verweigern.

    Gruß

    BHShuber

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