Wasserzählung von dem falschen Jahr

  • Hallo,

    Das Problem ist folgendes. Ich bin in die Wohnung am 01.12.2015 eingezogen und habe vor 3 Monaten die Abrechnung für das Jahr 2015 bekommen. Der Wasserzähler wurde aber am 01.06.2016 abgelesen und ich habe den ganzen Ertrag für das Jahr 2015 in Rechnung bekommen. Das bedeutet aber das ich 2015 nur für ein Monat Nebenkosten bezahlt habe, aber mein Verbrauch für 7 Monate ist und die Rechnung jetzt 270 Euro beträgt.

    Ich habe mich an Hausverwaltung gewendet und sie meinten das sie die Rechnung nicht ändern können, da sie von einer externen Firma erstellt wird. Die Hausverwaltung meint das ich dann für das Jahr 2016 eine kleinere Rechnung bekommen werde und deswegen zahlen sollte.

    Bin ích jetzt dazu verpflichtet? Ich kann es mir kaum vorstellen.

    Gruß,
    Azer

  • Hallo halbermensch,
    ich würde dieser Berechnung widersprechen und eine korrekte einfordern. Kannst ja der HV die tatsächlichen Zählerstände mitteilen.

  • Wurde der Zähler bei Einzug/Mietbeginn abgelesen?

    Ist der Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, dann hätte doch um den 31.12.2016 abgelesen werden müssen, nicht erst im Juni.

    Oder geht der Abrechnungszeitraum vom 01.06.2015 bis 31.05.2016?

    Zitat

    und habe vor 3 Monaten die Abrechnung für das Jahr 2015 bekommen.

    Du bist also schon 2 Monate mit der Zahlung in Verzug. Wenn dir der Fehler gleich bei Zugang aufgefallen ist warum hast Du nicht sofort reagiert und diesen reklamiert?

    Aber gut.

    Mein Rat, zahlen mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" und die Abrechnung fachlich prüfen lassen. Einwände gegen die Abrechnung können noch binnen 12 Monate nach Zugang erhoben werden.

    Aber noch mal, ist der Abrechnungszeitraum der 1.1. - 31.12.2015 oder der 1.6.2015 - 31.5.2016?

    Zur Sicherheit solltest Du jetzt den/die Zähler (Kalt- und Warmwasser) ablesen und den Stand notieren.

    Wenn möglich stell die Abrechnung hier als Bild(er) ein. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Ob die Abrechnung eine externe Firma gemacht hat oder nicht, wenn der Vermieter bzw. die HV wollte könnte sie noch geändert werden. Denn so lange sich das Ergebnis zu Gunsten des Mieters ändert wäre das wirksam.

    Was mir noch einfällt, kann es sein das es 2 Abrechnungen mit unterschiedlichen Abrechnungszeiträume gibt?

    1 x für Heiz- und Wasserkosten vom 01.06.2015 - 31.05.2016 und 1 x für die übrigen Betriebskosten vom 01.01. - 31.12.2015?

  • Hallo,

    Danke für die schnelle Antwort.
    Ja, der Zeitraum ist 01.12.16 - 31.12.16 und ich habe mich auch sofort beschwert.
    Die Hausverwaltung meint aber ich soll zahlen. Ich vermute das die einfach zu viel zu tun haben und kein Bock haben eine Rechnung zu ändern.

    Ich habe auch versucht ihnen das so zu sagen, aber ich bekomme immer die Antwort das sie die Rechnung nicht ändern kann.

    Wir haben nur eine Rechnung für Kaltwasser und gar nicht für Warmwasser. Warmwasser kommt über einen Durchlauferhitzer.
    Das Bild werde ich später einscannen.

    Danke und Gruß,
    Azer

    Einmal editiert, zuletzt von halbermensch (19. Februar 2017 um 09:04)

  • Ja, der Zeitraum ist 01.12.16 - 31.12.16 und ich habe mich auch sofort beschwert.
    Die Hausverwaltung meint aber ich soll zahlen. Ich vermute das die einfach zu viel zu tun haben und kein Bock haben eine Rechnung zu ändern.

    Ich habe auch versucht ihnen das so zu sagen, aber ich bekomme immer die Antwort das sie die Rechnung nicht ändern kann.


    Sind die zu faul oder zu "intelligent", zu korrigieren?
    Sag' denen doch, sie möchten gefälligst den Kaffeebecher beiseite stellen und sich mit ihrer Arbeit beschäftigen...

  • So ganz unmöglich finde ich diese Kaltwasser-Abrechnung nicht. Ich nehme an es geht nach Wasserzähluhr, somit ist es im Grunde genommen egal ob Du jetzt z.B. 5 cbm mehr bezahlst und bei der nächsten Abrechnung eben um diese 5 cbm weniger. Verlust hast Du so gesehen nicht.

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