Beiträge von Systec

    Hallo zusammen,

    neu registriert und auch schon mit einer Frage nervend :o

    Ich wartete gespannt bis Ende '14 auf die Nebenkostenabrechnung. Eigentlich hatte ich diese, wie sonst von unserer Vermieterin üblich, zu Weihnachten in meinem Briefkasten erwartet.
    "Leider" ging mir auch bis zum 31.12.2014 keine NK-Abrechnung für das Jahr '13 zu.

    Die Abrechnung ist mir nun am 14.02.2015 (Valentistag ...) von der Schwester meiner Vermieterin persönlich übergeben worden.
    Dieser, von einer Fremdfirma erstellen Abrechnung, ist zu entnehmen, dass das Erstellungsdatum der 05.02.2015 war.

    Lt. meinem Mietvertrag hat sich die Vermieterin dazu verpflichtet, 12 Monate nach Abrechnungszeitraum (01.01.2013 - 31.12.2013) über die Nebenkosten abzurechnen.
    Somit läuft für mich die Frist zur Abrechnung (31.12.2014) über die Nebenkosten ab. Selbiges gibt ja auch , wie hier im Forum häufig zu lesen, $556(3)BGB wieder.

    Der $556(3)BGB sagt aber auch "...es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.".

    Meine Frage ist nun, wie habe ich mich zu verhalten? Muss ich meine Vermieterin:
    1. Darum bitten Stellung zu nehmen, wieso die Abrechnung zu spät erfolgte?
    2. Darauf hinzuweisen, dass die Abrechnung zu spät erfolgte und dementsprechend Ansprüch mir gegenüber nicht mehr geltend zu machen sind?

    Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken :o
    Ich möchte mich bereits jetzt im Voraus für eure Mühe bedanken!

    MfG Systec

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